Inode Leitung aktiv...

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Inode Leitung aktiv...

Beitragvon mlduke1975 » Mo 18 Jun, 2007 06:37

Hallo Comm!

Ich habe von einem Bekannten gehört, dass es möglich sei, nachdem man bei Inode offiziell gekündigt hat noch monatelang mit denselben Account zu surfen.

Bleibt die XDSL Leitung nach einer KĂĽndigung aktiv? Braucht man nur einen geeignet konfigurierten Router und kann fĂĽr lau surfen?

Wird der Account nicht stillgelegt?

mfg
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Beitragvon Gorbag » Mo 18 Jun, 2007 06:40

Solange die Leitung im Wählamt nicht abgeklemmt bzw. umgesteckt wird, bleibt theoretisch die physikalische Verbindung aufrecht. Ob die Einwahl mit den Einwahldaten allerdings in dem Fall noch geht, kann ich dir nicht beantworten.

Du musst aber bedenken, dass du Schwierigkeiten bekommen könntest, wenn du nach der Kündigung noch weiter online gehst und Inode dich dabei erwischt.
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Beitragvon Slavi » Mo 18 Jun, 2007 16:30

Ich frage mich immer wieder warum man sowas in einem Forum postet wo ein Provider mitlesen tut.

im Umtslink Forum hat auch einer gefragt wie man den "3" bescheiĂźen kann um nach einem Monat ein neues Mobile zu bekommen ?

Ich muss sagen gut wen einem sowas auffällt das es geht aber muss man doch ned extra breittreten in einem Forum
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Beitragvon jutta » Mo 18 Jun, 2007 16:58

1. mit einem router gehts schon rein technisch nicht. du brauchst ein modem.
2. normalerweise wird das account gesperrt, wenn der anschluss gekuendigt wird. manchmal vergessen sie drauf (selbst schon erlebt).
3. sobald dir jemand draufkommt, musst du die zu unrecht bezogene leistung natuerlich bezahlen.
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Beitragvon Bender » Mo 18 Jun, 2007 17:14

> 3. sobald dir jemand draufkommt, musst du die zu unrecht
> bezogene leistung natuerlich bezahlen.

Wer sagt so? — Der ISP wird sich hĂĽten, eine solche Leistung als ’zu Unrecht bezogen’ einzufordern, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnises von Seiten des ISP bestätigt worden ist. (Man könnte, andernfalls im Gegenzug, dem ISP unterstellen, er habe den Dienst nicht zeitgerecht eingestellt, um aus dem gekĂĽndigten Vertrag ’zu Unrecht’ weitere Entgelte zu lukrieren.)
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Beitragvon jutta » Mo 18 Jun, 2007 17:17

> Wer sagt so?

das abgb.
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Beitragvon Bender » Mo 18 Jun, 2007 17:20

>> Wer sagt so?

>das abgb.

Help me along, pet!
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Beitragvon jutta » Mo 18 Jun, 2007 17:35

§ 1431. Wenn jemanden aus einem Irrthume, wäre es auch ein
Rechtsirrthum, eine Sache oder eine Handlung geleistet worden, wozu
er gegen den Leistenden kein Recht hat; so kann in der Regel im
ersten Falle die Sache zurĂĽckgefordert, im zweyten aber ein dem
verschafften Nutzen angemessener Lohn verlangt werden.
www.ris.bka.gv.at

und die erklaerung dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_indebiti und http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio
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Beitragvon ANOther » Mo 18 Jun, 2007 17:45

Man könnte, andernfalls im Gegenzug, dem ISP unterstellen, er habe den Dienst nicht zeitgerecht eingestellt, um aus dem gekündigten Vertrag ’zu Unrecht’ weitere Entgelte zu lukrieren


verklag den billa deswegen... ich war heut da, der lieĂź auch an haufen zeug rumliegen. ich hab den verdacht, auch der will geld haben...
[letzte woche beim spar is mir was ähnliches passiert...]
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Beitragvon Slavi » Mo 18 Jun, 2007 17:50

ha der war gut

Aber die Zugangsdaten werden sicher gelöscht die Leitung ist weiter Aktiv sovern nicht umgemeldet.
Somit kann man natĂĽrlich die Daten seiner Mutter, Freundin, etc.. verwenden
geht aber auch nicht lange gut

Zumal das ja Illegal ist den Die Leitung gehört dir ja nimmer du benützt Sie aber weiter
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Beitragvon Bender » Mo 18 Jun, 2007 18:18

@jutta

ABGB-§ d’accord. Danke! – Kommentare wie Judikate in solcher Sache beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte, bei welchen (fast) ausnahmslos zu Gunsten der im Irrtum befindlichen Seite entschieden wurde. Das beidseitig erklärte/bestätigte Ende eines Vertragsverhältnisses ist dabei, anders als bei Dienstleistungen, nicht das entscheidende Argument.

DarĂĽber hinaus fragt es sich, ob im Leistungsbereich die ’Bezahlung einer Nichtschuld’ zu 100 % des Anbieterwunsches durchzusetzen ist.
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Beitragvon jutta » Mo 18 Jun, 2007 18:29

> (fast) ausnahmslos zu Gunsten der im Irrtum befindlichen Seite zu entscheiden ist.

eben. und im oben genannten fall leistet der provider irrtuemlich.

> beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte

weil es dabei besonders leicht zu irrtuemlichen leistungen kommt, die normalerweise ja auch ganz ohne klage und gericht wieder bereinigt werden. ich habe hier im buero jede woche ein paar faelle, wo uns jemand einen betrag irrtuemlich doppelt ueberweist. wird geprueft und zurueckueberwiesen. fertig. bei koerperlichen sachen faellts meistens sofort auf, dass man sie nicht bestellt hat oder dass sie doppelt geliefert wurden. daher gibts dazu recht wenige faelle.
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Beitragvon Bender » Mo 18 Jun, 2007 18:50

>>eben. und im oben genannten fall leistet der provider irrtuemlich

Was im Einzelfall gerichtlich zu würdigen wäre, sollte sich die Angelegenheit tatsächlich zuspitzen.

>> beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte
>weil es dabei besonders leicht zu irrtuemlichen leistungen kommt, die normalerweise ja auch ganz ohne klage und gericht wieder bereinigt werden.

Ist mir aus persönlicher Erfahrung mehr als klar: Hatte einige Male unerwartete Zahlungen auf meinem Girokonto, welche mir jedoch, ohne vertragliche Deckung und meine Zustimmung, vom Geldinstitut sofort wieder abgebucht wurden. — Aber das war nicht Kern des Teilthreads.

BTW zu Pt 1:

UPC Telekabel Wien greift den ’IrrtĂĽmern’ und deren allfälliger Einlösung in der Weise vor, als es bereits bei KĂĽndigung des Vertrags mitteilt, dass die physische Einstellung des Dienstes erst (weit) jenseits des Kontraktendes erfolgen wird.

/edit

UPC Telekabel Wien greift den ’IrrtĂĽmern’ und deren allfälliger Einlösung in der Weise vor, als es bereits bei KĂĽndigung des Vertrags mitteilt, dass die physische Einstellung des Dienstes erst (weit) jenseits des Kontraktendes erfolgen wird. — In meinem Fall 9 [neun] Wochen.
Zuletzt geändert von Bender am Mo 18 Jun, 2007 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon wicked_one » Mo 18 Jun, 2007 18:52

Solang dus mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, machs.
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Beitragvon Gorbag » Di 19 Jun, 2007 06:58

wicked_one hat geschrieben:Solang dus mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, machs.

Und leg dir gleich bisserl Geld zur Seite für die fällige Nachzahlung (+ eventuellem Rechtstreit), wenn sie dich dabei erwischen :diabolic:
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