Telekom: Kündigung nicht bis Monatsletzten sondern bis 25. ?

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Telekom: Kündigung nicht bis Monatsletzten sondern bis 25. ?

Beitragvon michaelw » Fr 08 Jun, 2007 13:41

Habe für unsere Firma jetzt den Business Access Internetzugang der Telekom mit einem FAX am 31. Mai gekündigt.

Auf telefonische Nachfrage hieß es jetzt, dass meine 3 monatige Kündigungsfrist aber erst mit Ende Juni zu laufen beginnt, da ich für den Mai vor dem 25. des Monats hätte kündigen müssen.

Zu finden soll diese Regelung in den AGB sein.
Habe aber dort zumindest in den Business Access AGB, EB, LB nichts genaueres in der Richtung gefunden.

Meine Frage ist nun ob diese Regelung mit dem 25. wirklich sogültig ist und wo ich sie finden kann? Gibt es da eine irgendeine Überdrüber-AGB wo diese Regelung drin steht?
Zuletzt geändert von michaelw am Fr 08 Jun, 2007 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
michaelw
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 400
Registriert: So 24 Okt, 2004 04:48

Beitragvon wicked_one » Fr 08 Jun, 2007 13:44

Auf telefonische Nachfrage hieß es jetzt, dass meine 3 monatige Kündigungsfrist aber erst mit Ende Juni zu laufen beginnt, da ich für den Mai vor dem 25. des Monats hätte kündigen müssen.


Reine vorsichtsmaßnahme - niemand kann dir garantieren das dein fax, das du am 31.Mai geschickt hast auch ankommt und bearbeitet wird... ein gewisses zeitfenster solltest du berücksichtigen. Wieso wartest mit kündigen auch bis zum letzten drücker?
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon michaelw » Fr 08 Jun, 2007 13:52

Es geht hier aber nicht um willkürliche Vorsichtsmaßnahmen sondern um eindeutig festgelegte Regelungen.
In diversen anderen AGBs zum Thema Telefon wird z.B. ausdrücklich der Monatsletzte erwähnt.

Und bei Postsendungen gilt meistens sogar der Poststempel.
michaelw
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 400
Registriert: So 24 Okt, 2004 04:48

Beitragvon jutta » Fr 08 Jun, 2007 13:58

dass jede vertragsaenderung bis zum 25. einlangen muss, um im laufenden monat bearbeitet werden zu koennen, hab ich hier im forum schon x-mal gelesen. allerdings finde ich in den aktuellen agb, lb usw nur den hinweis auf die dreimonatige kuendigungsfrist zum letzten eines monats (und bei bestimmten add-ons zum quartal.)

vielleicht wurde das erst kuerzlich geaendert (die agb sind ja nagelneu) und der ma hatte noch die alte regelung im kopf? ich wuerde an deiner stelle einfach noch einmal nachfragen.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon wicked_one » Fr 08 Jun, 2007 14:05

LB Business Speed hat geschrieben:
Für Kunden, die Unternehmer iS des § 1 KSchG sind, verlängert sich nach Ablauf der
vereinbarten Mindestvertragsdauer (Mindestbindung) die Vertragsbindung automatisch
jeweils immer wieder um weitere 12 Monate (Verlängerungsbindung), sofern das
Vertragsverhältnis vom Kunden nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
Monaten mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung (Mindestbindung,
Verlängerungsbindung) ordentlich gekündigt wird. Im Falle einer - aus nicht von der
Telekom Austria zu vertretenden Gründen – erfolgenden Vertragsbeendigung durch den
Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder Verlängerungsbindung ist vom Kunden
ein Restentgelt (iS § 39 AGB Business Access) zu bezahlen.


Ablauf der Kündigungsfrist also _bis_ 3 Monate vor Ablauf deiner Bindefrist, ansonsten verlängert sich diese automatisch um 12 Monate. Nach Rücksprache mit einer Dame vom Business Vertrieb der TA ist dies auf den Tag genau zu beachten!
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon michaelw » Fr 08 Jun, 2007 14:18

Das ist die geänderte neue LB mit der verfluchten Verlängerungsbindung. Unser Vertrag ist schon älter und da gibt es nur drei Monate Kündigungsfrist.

Hab jetzt nochmal angerufen und die Frau wusste nix von einer 25. Regelung. Es war jedoch leider keiner mehr aus der zuständigen Abteilung da.
michaelw
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 400
Registriert: So 24 Okt, 2004 04:48

Beitragvon medice » Fr 08 Jun, 2007 14:22

der heutige Fenstertag is da natürlich besonders ungünstig fürs Erreichen von Leuten mit Entscheidungsbefugnis...
Mfg
Medice

Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
medice
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3288
Registriert: Fr 13 Mai, 2005 10:32
Wohnort: Graz

Beitragvon wicked_one » Fr 08 Jun, 2007 14:25

Hab jetzt nochmal angerufen und die Frau wusste nix von einer 25. Regelung. Es war jedoch leider keiner mehr aus der zuständigen Abteilung da.


nu gut... auf dem Fax ist ja der vermerk wanns eingelangt ist drauf, Montag wieder probieren und bis dahin, cool bleiben und Wochenende geniessen.

Aber wie gesagt, mutig, sowas am 31. wegzuschicken... vermutlich auch noch am Nachmittag vorm nach Hause gehen ;)
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon michaelw » So 10 Jun, 2007 16:35

Und hat sonst jemand konkrete Erfahrungen mit dieser 25er Regelung?

Oder hat jemand Ahnung von der rechtlichen Seite falls keine explizit in den AGBs festgeschriebene 25er Regelung existiert?

Meiner Meinung nach müsste das rechtzeitige Absenden ausreichen, so zählt bei Fristen üblicherweise das Poststempel-Datum.
Wenn bei der Telekom mit ihrer 25. Regelung der Bearbeitungzeitpunkt entscheident wäre müsste man Postsendungen ja schon so am 20. abschicken, also 1/3 vor Monatsende. Und eine so tiefgreifende Abweichnung vom allgemeinen Standard müsste wohl irgendwo in den Geschäftsbedingungen angegeben sein.
michaelw
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 400
Registriert: So 24 Okt, 2004 04:48

Beitragvon wicked_one » So 10 Jun, 2007 18:33

Meiner Meinung nach müsste das rechtzeitige Absenden ausreichen, so zählt bei Fristen üblicherweise das Poststempel-Datum.


Nachdem die Dame ja dann eh nichts mehr von der 25. Regelung weis, sollte es ja kein Problem darstellen mit der Kündigung...
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon Bender » So 10 Jun, 2007 21:10

Natürlich sind im privatrechtlichen Bereich Fristen ad lib zu setzen. – Nur ist es wenig wahrscheinlich, dass dabei als gerichtlich würdigbare Kontraktbedingung das Einlagen stipuliert wird. (Anders bei Schuldabtragung im Geldbereich.) (Ratsam: Am Postschalter immer sofort checken, ob das Stampigliendatum noch jenes desselben, gewünschten Tages ist. Es gibt Judikate in Fällen, wo Postämter, zumindest bei Normalpost, den Stempel bereits auf den nächsten Tag vorgestellt hatten — und der Rechtssuchende, obwohl er sein Poststück fristgerecht dem PA übergeben hatte <Beleg: Postbuch>, in der Folge vor dem Richter untergehen musste.)

BTW:

Bei Fax-Erledigung(en), wie im Forum schon aufgeworfen, zählt das Einlangen innerhalb von Geschäfts- wie Behördenöffnungszeit(en). — Daher besser: Einschreiben, bei welchem der Reco-Zettel mit entsprechendem Post-Tagesstempel als Nachweis oberste Priorität hat [früher: das Telegramm].
 
Bild
Bild
Bender
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1247
Registriert: Di 02 Sep, 2003 14:22


Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 109 Gäste