Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) hat geschrieben: 1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.
3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.
Foren-Betreiber aus Deutschland sind also absofort dazu verpflichtet, sämtlichen "Schund" (illegale Sachen, Beleidigungen, ...) aus ihren Foren "sofort" zu entfernen. Wenn sie das nicht tun (sei es nun unwissend oder nicht), können sie verklagt werden. Tolles Urteil!
Analog dazu könnte man sagen: Wenn ich heute im freien irgendwo ein Plakat aufhänge, auf dem etwas "illegales" steht, wie zB ein Spruch (Wiederbetätigung...), dann haftet derjenige dafür, auf dessen Grundstück das gemacht wird.
Die Schuld wird also vom (anonymen) Täter plötzlich zum bekannten (unbewussten) Mithelfer gezogen.
Inwieweit dieses Urteil auch Konsequenzen für Österreich hat, ist unklar, aber ich denke dass unsere Richtiger ungefähr die selbe Meinung haben.
Quelle:
http://www.computerbase.de/news/wirtsch ... betreiber/