Warnung vor eTel

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon rub » Mi 03 Jan, 2007 08:31

axial hat geschrieben:Achso??
Und wie ist das bei den Mobilfunkbetreibern? Das sind 18 o. 24 Monate!
Oder anderes Beispiel, Fitnessstudioverträge verlängern sich in der Regel auch um ein weiteres Jahr o. halbes Jahr.


jeder Mobilfunker lässt dich nach 12 Monaten raus. Nur hast du ein verbilligtes Handy bekommen, oder eine sonstige Vergünstigung. Die mußt halt dann nachzahlen, aber Vertragsrechtlich ists nicht möglich. Ebenso bei Fitness Centern.

Klar versuchens viele und wo kein Kläger, da kein Richter...

Den genauen § des KschG kann sicher einer der eventuell anwesenden Juristen nennen. @Jutta?

grüße Rub
rub
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Beitragvon Peter12 » Mi 03 Jan, 2007 09:46

rub hat geschrieben:allso eine Vertragsverlängerung um ein Jahr ist meines Wissens bei Konsumenten im Sinne KschG rechtlich nicht möglich.

Ich glaube eher nicht, dass das Konsumentenschutzgesetz Derartiges verbietet.

Dennoch kommt mir die angebliche Klausel über die automatische Vertragsverlängerung bei eTel höchst merkwürdig vor:

adrian hat geschrieben:Die Vertragsverlängerung von einem Jahr bei Nicht-Kündigung rührt vom Anmeldeformular her. Mich haben die letztes Jahr auch erwischt - zum Glück habe ich jetzt nur noch ein paar Monate. Diese Knebelverträge im Privatkundenbereich sind meines Erachtens schon eine Frechheit.


Wenn es diese Vertragsverlängerung tatsächlich geben sollte, dann wäre damit doch die Regelung über die Kündigungsfrist (2 Wochen laut AGB bzw. offenbar 6 Wochen laut Vertrag) großteils ausgehebelt, sprich nahezu wirkungslos. Ich könnte dann nämlich ein Jahr lang (ab welchem Zeitpunkt eigentlich?) von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemachen. Und das wäre in der Tat eine Frechheit.

Adrian, könntest du mal die von dir angesprochene Regelung des Anmeldeformulars zitieren? Wäre interessant zu sehen, wie die lautet.

PS:
Wie ich gerade sehe, scheint es eine solche automatische Vertragsverlängerung auch bei Inode zu geben. :oops: Sie dazu den Thread hier.
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Beitragvon roro » Mi 03 Jan, 2007 09:58

Nur zur Sicherheit. Du hast als Privatperson und nicht als Firma bestellt, denn dann gelten ganz andere Rechtsgrundlagen. (kein KSchG)


Falls Du als Privatperson musst Du entweder vor der automatischen Verlängerung eine Benachrichtigung bekommen haben oder falls es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, so kannst Du zumindest alle 6 Monate aussteigen (§ 15 KSchG).

Aber es wäre gut zu wissen, wie Dein Vertrag aussieht.
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Beitragvon al » Mi 03 Jan, 2007 10:01

roro hat geschrieben:Nur zur Sicherheit. Du hast als Privatperson und nicht als Firma bestellt, denn dann gelten ganz andere Rechtsgrundlagen. (kein KSchG)


Ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber zu K/Q-Zeiten hatten die eine Klausel, daß man auf die "Vorteile" als Konsument verzichtete (oder so ähnlich, IANAL).

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Beitragvon adrian » Mi 03 Jan, 2007 10:44

Peter12 hat geschrieben:Adrian, könntest du mal die von dir angesprochene Regelung des Anmeldeformulars zitieren? Wäre interessant zu sehen, wie die lautet.

Meinen eigenen Vertrag habe ich gerade nicht zur Hand, aber dieses Anmeldeformular von eTel für "ADSL advanced"* entspricht in etwa meinem. Da steht:

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf von 24 Monaten möglich (...) Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sonfern er nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. eTel wird den Kunden, sofern er Konsument ist, über seine Kündigungsmöglichkeit und die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung rechtzeitig informieren.


Explizit informiert worden bin ich eigentlich nicht - damals noch von EUnet. Natürlich könnte es sein, dass in irgendeiner Rechnung im Kleingedruckten davon etwas gestanden sein könnte.

Ich selbst habe ja mit den Machenschaften von eTel mehr oder weniger schon abgeschlossen. Die Kündigung ist durch, der Vertrag läuft nur noch ein paar Monate. Allen anderen "Geschädigten" wünsche ich natürlich viel Glück.

*http://www.etel.at/anmeldung/eTel_ADSL_advanced_af.pdf
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Beitragvon Peter12 » Mi 03 Jan, 2007 11:55

Danke für das Zitat, Adrian. Es ist einfach skandalös und unglaublich, was sich Unternehmen alles mit Konsumenten erlauben dürfen - und offenbar haben sie das Recht auf ihrer Seite. :madcurse:

Vielleicht haben andere noch eine Idee, ob Betroffene dagegen etwas unternehmen können (z.B. wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Information über die Kündigungsmöglichkeit bzw. die automatische Vertragsverlängerung) - aber ich sehe da nicht mehr durch. Deshalb möchte ich auch nicht weiter herumtheoretisieren, was die von Adrian zitierte Bestimmung jetzt eigentlich praktisch bedeutet (und ob sie überhaupt mit dem von roro erwähnten § 15 des Konsumentenschutzgesetzes vereinbar ist). Ich durchschaue das einfach nicht.

Und da kommen dann manche mit dem Hinweis, man müsse sich ja nur den Vertrag und die AGB genau durchlesen! Was für ein Hohn! Wie soll man mit all diesen Fallen und diesem Geflecht aus Vorschriften (Konsumentenschutzgesetz - AGB des Providers - Vertrag/Anmeldeformular) zu Rande kommen, wenn man keinen einschlägig versierten Juristen an seiner Seite hat???

Am Besten wohl: Finger weg von solchen dubiosen Unternehmen. Leider weiß man es oft erst zu spät, wie eure bedauerlichen Fälle zeigen. Aber vielleicht ist es eine Warnung und Entscheidungshilfe für andere, wenn man solche fiesen Praktiken in einem Forum an den Pranger stellt.
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Beitragvon geronimo » Mi 03 Jan, 2007 14:23

Bin echt verzweifelt langsam. Brauche eigentlich dringend mehr Bandbreite wegen der großen Datenmenge , will aber ne wieder 2 Jahre dran hängen so wie es die Aukunft am Telefon meinte.

Ich werd jetz den vertrag raushholen und einscannen. Dann könnt ihr euch mal durchlesen.

Möchte einen Appell starten , dass nie wieder jemand bei so einer dubiosen Firma bestellt. Denn man wird hier regelrecht erschlagen von Sonderrechten der Firma und Machtlosigkeit dagegen.

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Beitragvon jutta » Mi 03 Jan, 2007 16:09

rub hat geschrieben:Den genauen § des KschG kann sicher einer der eventuell anwesenden Juristen nennen. @Jutta?

SuFu hilft, steht eh schon xmal im forum http://xDSL.at/new/viewtopic.php?p=2647 ... chg#264745
ich les manche threads nicht mehr, weil mir leute, die irgendwas unterschreiben und nachher wollen, dass es fuer sie nicht gilt, ein kleines bisschen auf den geist gehen.
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Beitragvon Koelner » Mi 03 Jan, 2007 16:23

Hi there !

Demnach hat man (nach dem ersten Vollständigen Jahr) immer nach Halbjahr eine Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsfrist beachten), und nicht automatisch ein weiteres ganzes Jahr ...

Und eine Abschlagszahlung von einem halben Jahr ist sicherlich ebenfalls geringer ...
http://www.c23.at/
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[link=http://www.c23.at/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=7;t=113]Gratisherstellung und speziellen Konditionen über obigen Verein[/link]
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Beitragvon geronimo » Mi 03 Jan, 2007 16:38

Hab jetz das Mini-Kleingedruckte gelesen auf meinem Formular
Steht drin das ich nur jährlich kündigen kann mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Damit steh ich eigentlich jetz im Regen ...?

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Beitragvon adrian » Mi 03 Jan, 2007 17:22

geronimo hat geschrieben:Damit steh ich eigentlich jetz im Regen ...?


Hm, ich befürchte, du wirst nicht aus dem Vertrag rauskommen.

Was du machen kannst?

Du könntest auf die Business-Flat für ~ 59 Euro umsteigen. Großer Nachteil dabei: 24 Monate Bindung.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, eTel wird in den nächsten ein, zwei, vielleicht auch drei Monaten auch eine Flat für Privatkunden für ~ 50 Euro anbieten. Nachteil: natürlich wieder die Bindung an ein, naja, sagen wir, "unsympathisches" Unternehmen.

Ich schätze aber, dass von eTel in einem Jahr eh nicht mehr viel über sein wird (TA-Übernahme), auch wenn die Aussagen diesbezüglich derzeit noch ganz anders lauten.
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Beitragvon Peter12 » Mi 03 Jan, 2007 18:04

geronimo hat geschrieben:Hab jetz das Mini-Kleingedruckte gelesen auf meinem Formular
Steht drin das ich nur jährlich kündigen kann mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Damit steh ich eigentlich jetz im Regen ...?

Also so weit ich das durchschaue, stehst du zumindest nicht so ganz im Regen. ;)

Koelner hat uns dankenswerter Weise auf die Spur gebracht:

Koelner hat geschrieben:Demnach hat man (nach dem ersten Vollständigen Jahr) immer nach Halbjahr eine Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsfrist beachten), und nicht automatisch ein weiteres ganzes Jahr ...

Und eine Abschlagszahlung von einem halben Jahr ist sicherlich ebenfalls geringer ...

Ich vermute, mit "demnach" beziehst du dich auf § 15 Konsumentenschutzgesetz. Dann machen wir das mal systematisch:

Der Paragraph bezieht sich auf "Verträge über wiederkehrende Leistungen" und sein Abs. 1 lautet:

Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.


Was bedeutet das für den Fall von geronimo:
- Sein Vertrag ist für unbestimmte Zeit eingegangen (nehme ich mal an).
- Der "Ablauf des ersten Jahres" war am 31.12.2006 (denn Freischaltung war am 1.1.2006).
- Die Zwei-Monats-Frist zur Kündigung mit Ablauf des ersten Jahres (also mit Ende 2006) hat er versäumt.
- Er kann aber jetzt laut § 15 zum Ablauf "eines halben Jahres" (= mit Wirkung 30. Juni 2007) kündigen.
- Eine Abschlagszahlung dürfte der Provider wohl nur dann verlangen, wenn geronimo sofort (also nicht erst mit Wirkung 30. Juni 2007) aus dem Vertrag aussteigen will; und auch dann nur eine Zahlung, die einem halben Jahr (= bis Ende Juni 2007) entspricht.

Schlussfolgerung: wie Koelner (bei mir dauert es halt länger :lol: ).

Wenn in irgendwelchen komischen Formularen oder Verträgen von eTel etwas anderes stehen sollte (das für den Konsumenten ungünstiger ist), dann wäre das gesetzwidrig und unwirksam. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 2 des Konsumentenschutzgesetzes:

§ 2. (2) Soweit in Vereinbarungen von diesem Hauptstück [darunter § 15] zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind sie unwirksam.


Also geronimo: Stell dich gegenüber eTel auf die Beine, dass du zumindest mit Ende Juni 2007 aus dem Vertrag kommst (ohne Abschlagszahlung), oder (wenn dir das lieber ist) sofort, aber nur mit einer Abschlagszahlung für den Zeitraum bis Ende Juni 2007. ;)
Zuletzt geändert von Peter12 am Mi 03 Jan, 2007 18:14, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitragvon Koelner » Mi 03 Jan, 2007 18:10

Hi there !

Etel hat für Endkunden noch keine Flat für ~50.- bei ADSL? Wow, jetzt bin ICH verwundert, dachte das ist Standart in AT inzwischen. Die haben noch Kunden?
Also in dem Fall würd ich das Angebot um 59.- für (Business) Flat nehmen. Kommt da aber sicher MWST dazu ... also nochmal mehr. Trotzdem für Business klingt das wieder sehr günstig.
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Beitragvon adrian » Mi 03 Jan, 2007 18:20

Koelner hat geschrieben:Die haben noch Kunden?

Natürlich! Den Knebelverträgen sei Dank. :roll:
Koelner hat geschrieben:Also in dem Fall würd ich das Angebot um 59.- für (Business) Flat nehmen. Kommt da aber sicher MWST dazu ... also nochmal mehr.

Nein, das kostet 49 Euro exkl. USt; Bandbreite ist halt nur 2048/384 ...
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Beitragvon hardliner » Mi 03 Jan, 2007 18:58

Wenn ich das so lese, bin ich eigentlich froh, dass ich weg bin.
Die sind noch schlimmer als der Fiskus!
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