Seit 15.12 gelten in großen Teilen der Steiermark 80 auf Freilandstraßen und 100 auf Autobahnen, welche, so nehme ich an, am Anfang des Gebietes gekennzeichnet sind.
Da ich, so wie ich heute selbst ausprobiert habe, normalerweise dieses Gebiet nicht verlasse, habe ich nirgends eine Beschilderung gesehen. (Ich bin normalerweise zwischen Weiz und Graz auf Freilandstraßen unterwegs).
Daher meine Frage an die Rechtsexperten. Ist es für eine solche Regelung ausreichend, dass diese nur per Verordnung ohne Beschilderung in Kraft treten kann?