inode, Bindefrist, wie denn nun?

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Beitragvon Earny » So 05 Nov, 2006 19:11

Anwalt, Arzt usw. z.b braucht keinen Gewerbeschein wie andere Freiberufler auch;
Ist mir schon klar, dass man als Privatperson oder als Firma unnterschreiben kann. Nur in vielen Branchen kommt man ohne Internet nicht aus.
Ich meine, wenn einer für seinen Betrieb den Anschluss bestellt.
Das machens ja ohnehin, wäre ja blöd das nicht abzusetzen.
Ich möchte nur wissen ob Firmenkunde sich auf bestimmte Branchen beschränkt?
mit freundlichen Grüßen

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Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
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Beitragvon roro » So 05 Nov, 2006 19:13

Nein ist branchenunabhängig.
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Beitragvon Earny » So 05 Nov, 2006 19:19

Das heißt wenn man als Betrieb unterschreibt hat man automatisch die 3 monatige Mindestvetragsdauer?
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon roro » So 05 Nov, 2006 19:23

Sofern Du keine andere Vertragsdauer ausmacht, ja. Aber die sollte auf Deinem unterschriebenen Vertrag stehen.
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Beitragvon Earny » So 05 Nov, 2006 19:35

Wenn der Firmenkunde also online bestellt reicht also die Angabe der Firmenbezeichnung?
oder gibts da einen anderen Vertagstext?
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon jutta » So 05 Nov, 2006 20:51

es geht darum, ob du das geschaeft im rahmen des betriebs deines unternehmens abschliesst (§ 1 abs 2 kschg), nicht darum, wie du dich bezeichnest. im ernstfall gehts darum, das gericht zu ueberzeugen.

wenn es aus namen und anschrift nicht ohnehin klar ist (zb xy gmbh ...), hilft es aber, schon vor vertragsabschluss darauf hinzuweisen, ob man als konsument oder als unternehmer bestellt - besonders wenn es um vertragsteile geht, die man als konsument nicht wirksam vereinbaren kann (zb gratis installation bei 3jaehriger mindestvertragsdauer oder bestimmte haftungsausschluesse)
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Beitragvon Earny » So 05 Nov, 2006 23:09

jutta hat geschrieben:wenn es aus namen und anschrift nicht ohnehin klar ist (zb xy gmbh ...), hilft es aber, schon vor vertragsabschluss darauf hinzuweisen, ob man als konsument oder als unternehmer bestellt -


Soweit ich sehe kannst bei inode aber nur online bestellen; wie soll man da drauf hinweisen; kenne jemand der ist freiberuflich Therapeut, die haben von der Gebietskrk. sogar die onlineabrechnung vorgeschrieben;

Einfach bei Name eintragen ""Ergotherapeutische Praxis Maria Huber"?
Das könnte man ja unter Firmenname eintragen.
Für Die sogenannte "RECHTSFORM" bei der Anmeldung gibts bei Inode für Therapeut z.B nichts passendes.

Es steht wohl außer Zweifel dass in fast jeder Sparte diverse Datenbanken und Kommunikationsplattformen sowie Kommunikation mit Branchenversorgern über das Internet stattfinden.

Ich find halt für ein Unternehmen sollt ein Standardvertrag da sein und nicht so ein AGB-Wischiwaschi dass alle Türen offen läßt.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon jutta » So 05 Nov, 2006 23:29

> Soweit ich sehe kannst bei inode aber nur online bestellen;

nein, das ist bloss die bequemste/schnellste methode. man kann auch telefonisch, per e-mail, online-forumular usw um zusendung eines angebots bitten oder sich mit jemandem vom vertrieb zusammensetzen, einen vertrag aushandeln und den dann schriftlich fassen lassen.

wenns wirklich wichtig ist, vertrag ueber den vertrieb abschliessen, da gibts echte formulare aus papier, auf die man alles moegliche schreiben kann, bevor man die unterschrift drunter setzt.

ansonsten: den beweis, dass der vertrag im rahmen des unternehmens geschlossen wurde, muss man nur selten fuehren. meistens geht es ums gegenteil, weil einem das kschg nur hilft, wenn man den vertrag nicht im rahmen des unternehmens abgeschlossen hat. fuers finanzamt ist nicht wichtig, was auf dem vertragsformular steht, sondern, ob man den anschluss ausschliesslich oder ueberwiegend beruflich nuetzt.

> Ich find halt für ein Unternehmen sollt ein Standardvertrag da sein und nicht so ein AGB-Wischiwaschi dass alle Türen offen läßt.

ein standardvertrag aendert nichts am status der vertragspartner und hier ging es ja bisher um den unterschied verbraucher im sinne des kschg ./. unternehmer. auch wenn ein unternehmer den vertrag fuer "private" unterschreibt, bleibt er unternehmer und umgekehrt. (es koennten sich hoechstens schadenersatzansprueche ergeben, wenn jemand bewusst falsche angaben gemacht hat und dadurch zb den vertragspartner dazu verleitet hat, im vertrauen auf die 3jahresbindung auf die herstellungskosten zu verzichten). und agb sind *gerade* unter geschaeftsleuten *kein* "wischiwaschi".
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Beitragvon al » Mo 06 Nov, 2006 08:08

jutta hat geschrieben:nein, das ist bloss die bequemste/schnellste methode. man kann auch telefonisch, per e-mail, online-forumular usw um zusendung eines angebots bitten oder sich mit jemandem vom vertrieb zusammensetzen, einen vertrag aushandeln und den dann schriftlich fassen lassen.

Ich bestehe drauf, auch die Möglichkeit zu erwähnen, über uns Partner bestellen zu können! ;)

Und BTW, zum AGB-Wischiwaschi gibt's auch eine Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen.

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Beitragvon roro » Mo 06 Nov, 2006 08:20

Ich würde sagen, dass die Bestellung über einen Partner eigentlich die beste ist, oder? ;)
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Beitragvon Earny » Mo 06 Nov, 2006 08:22

[quote="jutta]
nein, das ist bloss die bequemste/schnellste methode. .... online-forumular ...[quote]

genau das finde ich auf der inode-seite nicht auch nicht mit der Suchfunktion;aber vielleicht weißt Du einen link?

(ich finde halt die "Vermischung" von Privat und Firmenkunden bei den AGBs vor allem für den Privatkunden verwirrend und irreführend. ich nehme an, dass etwa 90% der Privatkunden nach lesen dieser wesentlichen Passagen sich nicht auskennen und glauben sie haben 3 monatige Bindungsfrist.)

ich danke Dir für die guten Erklärungen, ;)
Zuletzt geändert von Earny am Mo 06 Nov, 2006 08:25, insgesamt 1-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon roro » Mo 06 Nov, 2006 08:25

Das online-Formular kommt, sobald Du bei einem Produkt auf Bestellen klickst.
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Beitragvon Earny » Mo 06 Nov, 2006 08:30

roro hat geschrieben:Das online-Formular kommt, sobald Du bei einem Produkt auf Bestellen klickst.


Das ist ja die Onlinebstellung; das hebe ich schon längst durchgeklickt deshalb sagte ich ja dass eine Rechtsform für freiberufliche "Therapeuten" fehlt.
(GesmbH usw...) trifft ja meist alles nicht zu)
Mir geht ein Downloadformular zum faxen ab, zumindest habe ich Juttas Aufzählung als Antwort auf meine Frage und als daher Alternative zur Onlinebestellung aufgefaßt.. (sicher,... bei der Onlinebestellung füllt man ein Onlineformular aus =) )
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon roro » Mo 06 Nov, 2006 08:42

Sind Therapeuten nicht Einzelunternehmen. Denn das kann man bei der Online-Bestellung angeben.

Formulare könnte ich der per Mail schicken, wobei ich zur Zeit nur die alten Produkte habe. Mal sehen, wann Inode die neuen Formulare rausschickt.
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Beitragvon Earny » Mo 06 Nov, 2006 09:01

Achso EU= Einzelunternehmen!, dachte das ist irgendwas mit Europäischer Union ;)
Kommt Zeit kommt Rat! :)
Herzlichen Dank!
mit freundlichen Grüßen

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