von jutta » So 05 Nov, 2006 23:29
> Soweit ich sehe kannst bei inode aber nur online bestellen;
nein, das ist bloss die bequemste/schnellste methode. man kann auch telefonisch, per e-mail, online-forumular usw um zusendung eines angebots bitten oder sich mit jemandem vom vertrieb zusammensetzen, einen vertrag aushandeln und den dann schriftlich fassen lassen.
wenns wirklich wichtig ist, vertrag ueber den vertrieb abschliessen, da gibts echte formulare aus papier, auf die man alles moegliche schreiben kann, bevor man die unterschrift drunter setzt.
ansonsten: den beweis, dass der vertrag im rahmen des unternehmens geschlossen wurde, muss man nur selten fuehren. meistens geht es ums gegenteil, weil einem das kschg nur hilft, wenn man den vertrag nicht im rahmen des unternehmens abgeschlossen hat. fuers finanzamt ist nicht wichtig, was auf dem vertragsformular steht, sondern, ob man den anschluss ausschliesslich oder ueberwiegend beruflich nuetzt.
> Ich find halt für ein Unternehmen sollt ein Standardvertrag da sein und nicht so ein AGB-Wischiwaschi dass alle Türen offen läßt.
ein standardvertrag aendert nichts am status der vertragspartner und hier ging es ja bisher um den unterschied verbraucher im sinne des kschg ./. unternehmer. auch wenn ein unternehmer den vertrag fuer "private" unterschreibt, bleibt er unternehmer und umgekehrt. (es koennten sich hoechstens schadenersatzansprueche ergeben, wenn jemand bewusst falsche angaben gemacht hat und dadurch zb den vertragspartner dazu verleitet hat, im vertrauen auf die 3jahresbindung auf die herstellungskosten zu verzichten). und agb sind *gerade* unter geschaeftsleuten *kein* "wischiwaschi".