Telekom weigert sich....

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Telekom weigert sich....

Beitragvon karsai » Fr 08 Sep, 2006 14:53

Hallo!

Ein Freund von mir zieht in ein neues Haus, das Haus hat noch keinen Telefonanschluss. Er möchte xdsl von inode. Bevor wir bei inode die Bestellung gemacht haben, haben wir uns bei inode erkundigt wer denn die Leitung zum/ins Haus legt. Inode hat uns mitgeteilt dass das nur die Telekom machen kann und dass dies, unabhängig von der xdsl bestellung bei inode, bei der TA bestellt werden muss.
Wir haben also einerseits einen neuen Tel. Anschluss bei der TA bestellt und gleichzeitig einen xdsl Anschluss von inode. Die TA weigert sich jetzt aber ein Kabel vom Verteilerkasten in Haus zu legen weil es ja ein Inode Anschluss ist und kein TA-Anschluss....
Dass kann's doch nicht sein!!??
karsai
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Beitragvon dreamcatcher73 » Fr 08 Sep, 2006 15:44

Telekom Austria hat geschrieben:
Herstellung eines neuen Anschlusses:

Ein Servicetechniker der Telekom Austria muss die technischen Voraussetzungen für einen Festnetzanschluss schaffen.
Der Techniker richtet Ihren Anschluss in den Schaltstellen ein, errichtet die Zuleitung (Innen- und / oder Außenkabel) und montiert die erste Telefondose. Anschließend prüft der Techniker die Funktionsfähigkeit des Festnetzanschlusses bei Ihnen vor Ort.


Also wenn Du bezahlst, dann müssen die Techniker den Anschluss herstellen.
(natürlich nur, wenn technisch und ohne grössere Zusatzkosten für die TA möglich)

Telekom Austria hat geschrieben:Neuherstellung eines Festnetz- oder ISDN Anschlusses Standardbauweise*
(Es ist keine Anschlussdose, bzw. Leitung vorhanden)
167,00

Herstellung von Leitungsabschnitten
außerhalb der Standardbauweise*
nach Aufwand

Herstellung weiterer Anschlüsse am selben Standort
im Zuge der obigen Bestellungen
nach Aufwand

*Standardbauweise: Die Entfernung zwischen Kabelausmündung und Telefon beträgt nicht mehr als 500 Meter; keine Grabungs- und Wiederherstellungsarbeiten erforderlich.



MfG DreamCatcher73
Gruß, DreamCatcher73
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Beitragvon completehilfe » Fr 08 Sep, 2006 15:58

karsai hat geschrieben:Die TA weigert sich jetzt aber ein Kabel vom Verteilerkasten in Haus zu legen weil es ja ein Inode Anschluss ist und kein TA-Anschluss....


Die TA darf sich gar nicht weigern, da sie noch immer Universaldienstbetreiber ist. Damit ist sie unter anderem verpflichtet, folgendes bereitzustellen:

------------------------------------------------------------------------------------
TKG 2003 § 26 Abs. 2
Der Universaldienst umfasst jedenfalls folgende Dienste:
1. den Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem festen Standort realisierten Anschluss, über den auch ein Fax und ein Modem betrieben werden können, einschließlich der fernmeldetechnischen Übertragung von Daten mit Datenraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, ...

------------------------------------------------------------------------------------

Die TA kann später bei der RTR einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten einbringen. Die RTR verwaltet diesbezüglich einen Universaldienstfonds, in den alle größeren Betreiber, also auch Inode, einzahlen.
Zuletzt geändert von completehilfe am Fr 08 Sep, 2006 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon karsai » Fr 08 Sep, 2006 16:01

Genau diese Information haben wir vor der Bestellung auf der TA Homepage nachgelesen, das entsprechende Formular ausgefüllt und an die TA gesandt. Heute war der Techniker da....und weigerte sich. Technisch gibt es keine Probleme, es gibt einen "neuen" Verteilerkasten (relativ neues Wohngebiet mit vielen neuen Häusern) und die Entfernung beträgt 120 Meter, also weit weniger als die angegeben 500 Meter. Und Natürlich würde die TA auch dafür bezahlt werden.
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Beitragvon dreamcatcher73 » Fr 08 Sep, 2006 16:02

karsai hat geschrieben: die Entfernung beträgt 120 Meter, also weit weniger als die angegeben 500 Meter


wer übernimmt die grabungsarbeiten?
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Beitragvon wernerkl » Fr 08 Sep, 2006 16:05

muß der kunde übernehmen, da nich du der kunde bist sondern bei entbündelungen inode, müssen die das mit der ta klären
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Beitragvon dreamcatcher73 » Fr 08 Sep, 2006 16:08

wernerkl hat geschrieben:muß der kunde übernehmen, da nich du der kunde bist sondern bei entbündelungen inode, müssen die das mit der ta klären


das sehe ich nicht so.

karsai beantragt und bezahlt den neuen anschluss. also muss er auch für die grabungsarbeiten aufkommen.
korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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Beitragvon karsai » Fr 08 Sep, 2006 16:16

es sind keine Grabungsarbeiten notwendig, es wurde bereits beim Bau des Hauses ein "Rohr" für die Kabel vom Verteiler zum Haus verlegt, das kabel muss also nur eingezogen und angeschlossen werden.
Das Problem sollte inzwischen jedoch gelöst sein, er bestellt einfach den Festnetzanschlus mit Standartarif bei der TA...dann machen sie es. Der Standardtarif wird aber von inode gleich wieder gekündigt (keine Bindefrist beim Standartarif) und die Leitung entbündelt. Ich finde das Ganze jedenfalls ziemlich lächerlich... :banghead:
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Beitragvon hotze_com » Fr 08 Sep, 2006 16:18

früher kam die TA bis ins Haus.
nach meinem Wissensstand (I might be wrong) muss der (künftige) Teilnehmer selbst für die Grabung zum nächstgelegenem Strassenverteiler sorgen bzw. gibt es hier bei der TA eine eigene Abteilung (?) die dem künftigen Teilnehmer mitteilt wo er hingraben muss.
IdR geht das einher mit mindestens der Bestellung eines POTS samt 1-Jahresbindung. Klar, man kann dann sofort portieren, aber dann werden eben sofort die Kosten der Restlaufzeit in Rechnung gestellt.

In diesem Fall handelt es sich bei der TA um eine Netzwerweiterung, und diese muss angeblich nicht mehr kostenfrei hergestellt werden - zudem auch nicht für Marktbegleiter (Entbündler).

lg, martin (IANAL, etc.); teilweise: BTDT bzw. BTST.
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Beitragvon jutta » Fr 08 Sep, 2006 16:19

wenns wahr ist, hat karsai einen *telefonanschluss* bestellt.

Wir haben also einerseits einen neuen Tel. Anschluss bei der TA bestellt


hinsichtlich dieses telefon-anschlusses ist er auftraggeber und kunde der ta.
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Beitragvon dreamcatcher73 » Fr 08 Sep, 2006 16:22

jaja, die TA versucht halt mit allen mittel, die kunden zu halten.

dein freund ist sich aber sicher, dass er dann keine bindefrist hat?
sonst ist der jammer wieder groß.

freundliche grüsse,
dreamcatcher73
Gruß, DreamCatcher73
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Beitragvon karsai » Fr 08 Sep, 2006 16:26

jutta hat geschrieben:wenns wahr ist, hat karsai einen *telefonanschluss* bestellt.


ja, es ist wahr. ich konnte mir nicht vorstellen dass inode den hausanschluss machen wird, deshalb haben wir bei inode nachgefragt, es wurde uns dann auch bestätigt dass ein Kabel im Haus Grundvorassetzung ist. Deshalb haben wir dann ja die "Neuherstellung eines Telefonanschlusses (Es ist keine Anschlussdose, bzw. Leitung vorhanden)" mittels entsprechendem TA Formular für € 167,-- bestellt.
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Beitragvon wernerkl » Fr 08 Sep, 2006 16:29

karsai beantragt und bezahlt den neuen anschluss



wenn er ihn bei inode als entbündlung beantragt ist er von inode der kunde, und inode bestellt den anschluß bei der ta, bei jeder entbündelung von inode steht auch inode als vertragspartner von der ta auf der rechnung, wie das inode weiter an den kunden verrechnet kann der ta egal sein. deshalb kann der endkunde bei der herstellung auch keine zusätzliche dose bestellen.
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Beitragvon dreamcatcher73 » Fr 08 Sep, 2006 16:36

wernerkl hat geschrieben:
karsai beantragt und bezahlt den neuen anschluss



wenn er ihn bei inode als entbündlung beantragt ist er von inode der kunde, und inode bestellt den anschluß bei der ta, bei jeder entbündelung von inode steht auch inode als vertragspartner von der ta auf der rechnung, wie das inode weiter an den kunden verrechnet kann der ta egal sein. deshalb kann der endkunde bei der herstellung auch keine zusätzliche dose bestellen.


vor den entbündelung muss zuerst ein anschluss zum entbündeln bestehen. und den beantragt nicht inode sondern der freund von karsai
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Beitragvon karsai » Fr 08 Sep, 2006 16:42

dreamcatcher73 hat geschrieben:jaja, die TA versucht halt mit allen mittel, die kunden zu halten.

dein freund ist sich aber sicher, dass er dann keine bindefrist hat?
sonst ist der jammer wieder groß.

freundliche grüsse,
dreamcatcher73


was weiss ich....auf dem formular steht beim standardtarif nichts von wegen bindungsfrsit, nur bei den tiktak tarifen....und lt. inode gibt es keine bindefrist beim standardtarif (ter tipp war ja von inode)...ich werd jetzt mal die AGB und die EB und die LB studieren...
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