roro hat geschrieben:ohne Verbindungsleitung .
ist fĂĽr mich die "Umschreibung" von "drahtlos".
Naja! Rechtsverdreher, finden, wie schon die Bezeichnung sagt, sicher das Gegenteil !
H.
roro hat geschrieben:ohne Verbindungsleitung .
roro hat geschrieben:Die Autoradios sind deswegen ausgenommen, da nur der Empfang in Gebäuden pflichtig ist. Auch Fernsehen im Freien ist GIS frei.
hardliner hat geschrieben:roro hat geschrieben:ohne Verbindungsleitung .
ist fĂĽr mich die "Umschreibung" von "drahtlos".
Naja! Rechtsverdreher, finden, wie schon die Bezeichnung sagt, sicher das Gegenteil !
H.
hardliner hat geschrieben:roro hat geschrieben:Die Autoradios sind deswegen ausgenommen, da nur der Empfang in Gebäuden pflichtig ist. Auch Fernsehen im Freien ist GIS frei.
d. h. in der Parkgarage bin ich GIS-pflichtig? Ohne Rundfunkbewilligung darf ich meine Gurke nur im Freien parken!
H.
Artikel I
Rundfunkempfangseinrichtungen
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des
Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes ĂĽber die Sicherung
der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar
optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die fĂĽr Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden
fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberĂĽhrt.
Anmerkung
Formal befindet sich die Ăśberschrift ,,Artikel I'' vor dem Titel
dieses Bundesgesetzes.
GebĂĽhrenpflicht, Meldepflicht
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist
deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
rub hat geschrieben:Gottfried hat geschrieben:Wenn man das in der Privatwitschaft macht, so muss man in kĂĽrzester Zeit zumachen.
Gottfried
wusste garnicht, daĂź tele2UTA ein Staatsbetrieb istGottfried hat geschrieben:Premiere, ORF, ... machen das genauso!
Zuerst Kaufen, nochmal extra Zahlen, nicht zufrieden KĂĽndigen und Nochmal Zahlen, ....
Gottfried
du sitzt schon wieder einem Irrtum auf. Auch Premiere ist kein Staatsbetrieb
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