Flaterate-Schwindel bei Drei

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon jutta » Mo 17 Apr, 2006 15:25

> uwg = gesetz gegen den unlauteren wettbewerb. (www.ris.bka.gv.at)
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Beitragvon ANOther » Mo 17 Apr, 2006 15:34

thx
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Beitragvon hmmmm » Mo 17 Apr, 2006 15:43

Kakashi hat geschrieben:hmmmm - Also meinst du es ist unrechtens? Natürlich ist es ein "Schwindel" obwohl es Schwarz auf Weiß dort steht ;)

Aber scheinbar vertoßen sie dabei nicht gegen ein Gesetz, sonst hätte sich sicher schon jemand gemeldet.


Also das Paket von 3 ist an und für sich eine Frechheit. "So viel sie wollen - Aber mehr als 3 GB dürfen sie nicht wollen, sonst sind sie gekündigt!"

Also einen seriösen Provider stell ich mir anders vor.

Das Angebot von one, naja, Produktname ist falsch, Produkt an und für sich zeigt den richtigen Weg.

Mfg
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Beitragvon hardliner » Mo 17 Apr, 2006 16:19

Ich warte nur auf die erste Klage gegen Drei wegen "unlauterem Wettbewerb". Und hoffentlich fassen dann auch die anderen "FLAT - Fair Use-Anbieter" ordentlich "Schmalz" aus.
LG
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Beitragvon medice » Mo 17 Apr, 2006 16:49

wo kein kläger da kein richter.
Der erste Schritt muss also ein anderer sein.
Mfg
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Beitragvon themaster » Mo 17 Apr, 2006 18:47

Also folgendes: Ich kann mit gutem gewissen NIEMANDEM enpfehlen, zu 3 zu gehen geschweige denn, die Datandienste von denen in Anspruch zu nehmen. (eigene Erfahrungen)

Ich hab den Fehler gemacht, nur soviel, heute bin ich wieder bei Chello, trotzdem ich bei drei noch in der MVD drinn bin.

Verlässt man Wien bzw. das UMTS Netz von "3", geht es mit dem GPRS-Netz der Mobilkom weiter, ansich eine feine Sache, nur funktionierts sehr sehr oft nicht! hab ich selber getestet. neben mit ein Freund mit der A1 Karte und GPRS-Empfang.
Fazit: mit der A1 Karte gehts "super" - also mit vollem GPRS Speed, mit Drei muss man kämpfen, um eine Verbindung zu bekommen bzw. diese auch aufrecht zu erhalten...

Was mich aber auch sehr wundert ist ja, dass ONE VORHER ein Paket mit 10 GB gebracht hat, danach ist erst Drei mit seinem 3-GB-unlimited-schmäh gekommen, die scheinens selber nicht ganz ernst zu nehmen...

ZUM HSDPA: bei Drei --> vergesst es! die sind ja nichtmal im Stande, ein ordentliches UMTS-Netz zu bauen (das UMTSnetz in Salzburg? wurde erst vor einigen Monaten in Betrib genommen, usw), dass sie HSDPA bis 2007 ausgebaut haben (österreichweit, wie sie behaupten), wage ich mal stark zu bezweifeln...

Zur A1-Sache:

Naja es hat NIEMEND behauptet, dass UMTS Plus (also EDGE) schneller als UMTS ist, so gesehen find ich das persöhnlich nicht so schlimm... ist aber Ansichtssache, immerhin haben die österreichweit ein Netz ausgebaut, das schneller als das normale GPRS ist.

generell würde ich sagen, Datendienste per Handynetz sind sehr nett (je nach Anbieter) wenn man öfter unterwegs ist und ein WENIG Internet braucht, aber ich persöhnlich würd meinen Anschluss daheim nicht mehr kündigen...
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Beitragvon completehilfe » Mo 17 Apr, 2006 20:50

jutta hat geschrieben:wo findest du das genau? afaik nur im uwg.


Mein Beitrag bezog sich auf die allgemeine Aussage, dass eine Firma ein Produkt nennen kann wie sie will.

Ich bin auch kein Experte auf diesem Gebiet. Da du schon im RIS gestöbert hast, wirst du ja wissen, dass die Irreführung je nach Typ in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Bei Produktnamen bzw. Werbung mit diesem, die auf Mischverträge (Ein Mobilfunkvertrag hat ja dienstvertragliche und mietvertragliche Elemente) hinauslaufen, greift wahrscheinlich das von dir erwähnte UWG, insbesondere § 2 Abs. 1 UWG (Irreführung), wo von "Waren oder Leistungen" die Rede ist.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 2. (1) Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die Beschaffenheit, den Ursprung, die Herstellungsart oder die Preisbemessung einzelner Waren oder Leistungen oder des gesamten Angebotes, über Preislisten, über die Art des Bezuges oder die Bezugsquelle von Waren, über den Besitz von Auszeichnungen, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufes oder über die Menge der Vorräte zur Irreführung geeignete Angaben macht, kann auf Unterlassung der Angaben und, wenn er deren Eignung zur Irreführung kannte oder kennen mußte, auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im konkreten One Fall würde ich übrigens nicht darauf wetten, dass One einen Prozess verlieren würde. Es könnte z.B. damit argumentiert werden, dass sich das "unlimited" auf die Bewegungsfreiheit bezieht, die man durch das kabellose Surfen erlangt. Ich glaube sogar, dass die Marketing Abteilung von One genau dass im Sinn hatte.

Bei 3 fällt mir momentan nichts ein, wie man "3Data Flat" anderes interpretieren kann. Ich glaube, eine Klage hätte hier durchaus eine Aussicht auf Erfolg. Es findet sich zwar weder im TKG 2003, noch in der EEN-V eine Definition des Begriffs "Flat-Rate", in den erläuternden Bemerkungen zur EEN-V, veröffentlicht von der Regulierungsbehörde, findet sich aber folgender Satz:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zu § 1:
Wenn es sich hingegen um eine sogenannte Flat-Rate handelt, die Verbindungen in grundsätzlich unbeschränktem Ausmaß umfasst,...

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Damit ist klar, dass auch dem Gesetzgeber bekannt ist, was eine Flat-Rate eigentlich ist.
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Beitragvon hardliner » Mo 17 Apr, 2006 21:58

Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, wo INODE mit "unlimited Produkten" fest die Werbetrommel rührte.
H.
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Beitragvon medice » Mo 17 Apr, 2006 22:05

waren das nicht die die business-flats seinerzeit?
Mfg
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Beitragvon jutta » Mo 17 Apr, 2006 22:21

completehilfe hat geschrieben:
jutta hat geschrieben:wo findest du das genau? afaik nur im uwg.


Ich bin auch kein Experte auf diesem Gebiet. Da du schon im RIS gestöbert hast, wirst du ja wissen, dass die Irreführung je nach Typ in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. ...

ich wollte auf etwas anderes hinaus. nach dem uwg koennen nur bestimmte personen und personen-gruppen klagen: im wesentlichen mitbewerber, in einigen faellen auch bestimmte interessenvertretungen § 14 uwg). wenn du nicht zufaellig ein mobilfunkbetreiber bist, dem die kunden wegen der werbung von 3 davon rennen, wirst du wenig chancen haben.
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Beitragvon hardliner » Di 18 Apr, 2006 08:38

hardliner hat geschrieben:Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, wo INODE mit "unlimited Produkten" fest die Werbetrommel rührte.
H.

Im "Kleingedruckten auf der zweiten Seite ganz unten" stand dann, dass "unlimited" sich nur auf die "Online-Zeit" bezieht.
H.
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Beitragvon completehilfe » Do 20 Apr, 2006 17:03

jutta hat geschrieben:wenn du nicht zufaellig ein mobilfunkbetreiber bist, dem die kunden wegen der werbung von 3 davon rennen, wirst du wenig chancen haben.


Der Verbraucher kann die Sache dem VKI melden, und der kann dann gegen irreführende Werbung klagen. Das ist auch gut so, sonst hätten wir bei einem Thema, das eine große Anzahl von Verbrauchern aufregt, in kurzer Zeit tausende Einzelprozesse.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 14 Abs. 1 UWG
...In den Fällen irreführender Werbung nach den §§ 1 oder 2 Abs. 1 kann der Unterlassungsanspruch auch vom Verein für Konsumenteninformation geltend gemacht werden.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vielleicht bringt ja eine/r hier im Forum soviel Zivilcourage auf und schildert den Sachverhalt dem VKI: konsument @ vki.or.at. Am besten mit dem von mir oben erwähnten Zitat aus den erläuternden Bemerkungen zur EEN-V.

Ich selbst kann es nicht tun, das Chaos bei Tele2UTA Complete kostet mir schon genug meiner Zeit.
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Beitragvon max_payne » Mi 14 Jun, 2006 13:51

Also ich hab jetzt mal bei 3 angefragt, was die dazu meinen.
Nach 4 Tagen kam dann eine Mail, die wortwörtlich das Kleingedruckte der Homepage beinhaltete:
Fair Use Policy 3Flat: Um die Qualität der 3Services nicht zu beeinträchtigen und andere Teilnehmer in deren Gebrauch nicht einzuschränken, fordern wir Sie auf, Sprachtelefonie angemessen im Rahmen des üblichen Telefonieverhaltens eines mobilen Telefonanschlusses zu nutzen. Eine private oder gewerbliche Verwendung von USIM Karten in Festnetz-Nebenstellenanlagen (Gateways) ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen diese Fair Use Policy ist 3 berechtigt, nach Vorwarnung den Vertrag mit dem Kunden entsprechend den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 25) außerordentlich zu kündigen.

Fair Use Policy 3Data: Um die Qualität der 3Services nicht zu beeinträchtigen und um andere Teilnehmer in deren Gebrauch nicht einzuschränken, fordern wir Sie auf, Datentransfer im Tarif 3Data Flat angemessen im Rahmen des üblichen Datentransferverhaltens eines mobilen Telefonanschlusses zu nutzen. Ein Verhalten im Sinne dieser Fair Use Policy ist angemessen, wenn der monatliche Datenverkehr 3 Gigabyte nicht überschreitet. Bei einem darüber hinaus gehenden Verbrauch ist 3 berechtigt, den Kunden für den Rest der Abrechnungsperiode zu suspendieren. Sollte nach Wiederfreischaltung ein weiterer Verstoß gegen diese Fair Use Policy erfolgen, ist 3 nach Vorwarnung berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich gemäß Pkt. 25 der Service-AGB zu kündigen. Eine private oder gewerbliche Verwendung von USIM-Karten in Servern oder Festnetz-Nebenstellenanlagen (Gateways) ist ebenso nicht gestattet. Ein Verstoß dagegen zieht die eben beschriebenen Folgen nach sich.

Natürlich gab ich mich damit nicht zufrieden.
Einige Tage nachher kam dann eine weitere Erklärung, die ich kurz zusammenfasse:

Sie sind kein ISP sondern nur ein Mobilfunkanbieter.
Deswegen müssen sie die Flat-services begrenzen. //Flat und begrenzen :-D

//weiters kam dann noch ein satz
...Sie verkaufen eine Flat-rate und keine standleitung...


//und dann noch eine übersetzung des wortes flat
...englisch für grundpreis oder pauschalgebühr...
von einer vertraglich vereinbarten menge abhängig


tja...soviel zum thema 3
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Beitragvon hmmmm » Mi 14 Jun, 2006 14:14

Die sind halt ned so ganz up-to-date mit Fachausdrück :rofl: :?
hmmmm
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Beitragvon jutta » Mi 14 Jun, 2006 14:26

da waer ich mir nicht so sicher ...
http://www.google.at/search?hl=de&q=def ... uche&meta=
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