von legionaire » Mo 22 Mai, 2006 22:14
Eigentlich ist die Kündigung für Privatkunden auch recht einfach: Unmissverständliches Fax an 0800 240022 - Sendebestätigung aufbewahren.
Wer das Glück hat, dass sein Modem partout keine Verbindung mehr herstellen will, sollte dies zuvor bei der Hotline melden ("ja, ein Reset wurde auch schon dreimal durchgeführt"). Diese wird dann tiefgehendere Überprüfungen einleiten und feststellen dass zB "der Port blockiert ist". Sobald Tele2 damit zugegeben hat, dass die Schuld an der Unterbrechung nicht beim Kunden liegt, ist dieser zu einer Kündigung aus wichtigem Grund (d.h. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer) berechtigt, und sollte dies auch sofort ausnützen. Optional kann man nochmals bei der Hotline (Menüpunkt "Kündigung") anrufen, und sich erzählen lassen, dass nunmehr die "höchste Instanz" in Schweden zur Klärung der Störung beauftragt wurde. Ansonsten erfährt man von der Hotline bezüglich Kündigung nur die oben genannte Faxnummer.
Sobald das Fax mit der Kündigung abgeschickt wurde, sollte auch das Modem von der Telefonbuchse getrennt werden und bei der TA ein neuer Anschluss mit Rufnummernmitnahme und Internet (keine Preisaufschläge!) bestellt werden.
Als nächstes ist es an der Zeit, bei der Bank den Einzugsauftrag von Tele2UTA stornieren zu lassen. Zusätzlich kann man dies Tele2 selbst mitteilen, allerdings wird ein derartiges Schreiben konsequent ignoriert werden. In Hinblick auf ein etwaiges Gerichtsverfahren sollte man übrigens sämtliche Schreiben an Tele2UTA sowohl als Einschreiben als auch als Fax (Kopie und Sendebestätigung auf einer Seite) versenden.
Wer wegen Nicht-Erfüllung des Vertrags durch Tele2UTA kündigt (d.h. Modem funktioniert ohne Verschulden des Kunden nicht) kann das Herstellungsentgelt der TA für einen neuen Telefonanschluss von der Tele2UTA einfordern. Hierzu sind zur rechtlichen Absicherung Schreiben in der oben angeführten doppelten Ausführung vonnöten, um Tele2UTA nachweislich zu unterrichten, dass man
a) die Forderung nach dem Herstellungsentgelt der TA erhebt (derzeit 167 €)
und b) diesen Betrag von den nicht eingezogenen Rechnungen abzieht.
Hierbei sollte man zu jeder nicht oder nur teilweise bezahlten Rechnung ein Schriftstück anfertigen, um festzuhalten, warum diese nicht in vollständiger Höhe beglichen wurde.
Als Reaktion ist von Tele2UTA bestenfalls ein Mahnverfahren zu erwarten, dass man allerdings bis zur ersten gerichtlichen Gegenüberstellung gelassen ignorieren kann. Erst dann ist es an der Zeit, das Gericht über die erhobenen Forderungen und die damit verbundenen Aufrechnungen zu unterrichten, wobei die doppelten Sendebestätigungen (Fax zum Nachweis des Inhalts, Einschreiben zum Nachweis des Absendens) die eigene Position unumstößlich untermauern.