mich66i hat geschrieben:ich habe selbst zb mit Inode 2 Monate lang gegengecheckt mit einem Tool der DT, die Differenz betrug nicht mal 5%.
Die Abweichung von der ich geschrieben habe ist größer. Ich sehe auf der Tele2UTA Complete Homepage momentan nur ca. 60% des von mir gemessenen Wertes.
mich66i hat geschrieben:jetzt schau ich gar nicht mehr mit eigenem Tool, ich komme nichtmal annähernd in die Gefahr, mein Datenpaket auszureizen, habe immer mindestens 40% Sicherheitspolster.
Dann kannst du ja gleich einen billigeren Tarif nehmen, bei dem du weniger zahlst im Monat. Hat IMHO keinen Sinn absichtlich so einen hohen Sicherheitspolster zu wählen.
wahnsinn2000 hat geschrieben:das war mein letzer beitrag hier
Schade, ganz ehrlich. Durch dich hat dieses Thema erst die Aufmerksamkeit bekommen die es verdient.
Neptunus hat geschrieben:Eine solche Bezichtigung nennt sich Verleumdung. FĂĽr diesen Tatbestand droht eine Strafe im doppelten StrafausmaĂź - vorausgesetzt ich erinnere mich richtig - wie fĂĽr die Tat, derer jemand beschuldigt wurde.
Nur zur Information, ich will mich in eure Diskussion nicht einmischen:
StGB / Verleumdung
§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat