Nachverrechnung bei Transverfolumenüberschreitung unzulässig

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Beitragvon Neptunus » Sa 29 Okt, 2005 15:01

hardliner hat geschrieben:Generell sollte daher der Upstream nicht zum Volumen zählen, da man darauf keinen Einfluss hat.
H.


Das hab ich nicht behauptet.
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Beitragvon roro » Sa 29 Okt, 2005 15:03

littlety hat geschrieben:aber steht nicht in den AGB's der Provider, daß Serverbetrieb bei Home-Usern nicht zulässig ist?
In dem Fall hättest du doch durch das Einrichten eines Servers mit anonymem Zugang eindeutig den Download veranlaßt,
wenigstens aber billigend in Kauf genommen, oder nicht?


In der Zwischenzeit ist der Betrieb von Servern bei den meisten Providern gestattet.
Wenn ich ein ungesichertes WLAN betreibe nehme ich dann auch nicht die Mitbenutzung billigend in Kauf?

Ich befürchte, dass dieses Urteil eher zum Nachteil für einen mündigen Kunden als zum Vorteil gereichen wird, da nun die Provider wieder mit
Einschränkungen bei Ihren Internetzugängen beginnen werden.
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Beitragvon max_payne » Sa 29 Okt, 2005 15:03

>Generell sollte daher der Upstream nicht zum Volumen zählen, da man darauf keinen Einfluss hat.
H.

und wenn du ne mail versendest?

downstream: ping-anforderung hast genauso keinen einfluss
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Beitragvon Neptunus » Sa 29 Okt, 2005 15:14

roro hat geschrieben:Ich befürchte, dass dieses Urteil eher zum Nachteil für einen mündigen Kunden als zum Vorteil gereichen wird, da nun die Provider wieder mit
Einschränkungen bei Ihren Internetzugängen beginnen werden.


Ich denke, dass die Provider versuchen werden, sich gegen solche Fälle (also zusätzlicher Traffic, der entgegen den Vertragsbedinungen dem Kunden nicht verrechnet werden darf) absichern werden.

Dabei sollte man daran denken, dass große ISPs meist eine eigene Rechtsabteilung haben, die sich mit solchen Absicherungen beschäftigen können, ein Privatkunde in der Regel aber nicht :-)
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