lordpeng hat geschrieben:>Und ja, fĂĽr Rechnungen per Post verlange ich was
dann ist davon auszugehen, dass die rechnungen ansonsten wohl per email kommen, die sind hoffentlich digital signiert, andernfalls wirst du potentiellen firmenkunden keine freude machen, sollten diese mal eine steuerprüfung haben (was ja häufiger vor kommt)
Fordert das Finanzamt den Unternehmer zur Vorlage der Rechnung auf, ist es nicht zu
beanstanden, wenn der Unternehmer als vorläufigen Nachweis einen Ausdruck der
elektronisch ĂĽbermittelten Rechnung vorlegt. Dies entbindet den Unternehmer allerdings nicht
von der Verpflichtung, auf Anforderung nachzuweisen, dass die elektronisch ĂĽbermittelte
Rechnung die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UStG 1994 erfüllt.
lordpeng hat geschrieben:>Und ja, fĂĽr Rechnungen per Post verlange ich was
dann ist davon auszugehen, dass die rechnungen ansonsten wohl per email kommen, die sind hoffentlich digital signiert, andernfalls wirst du potentiellen firmenkunden keine freude machen, sollten diese mal eine steuerprüfung haben (was ja häufiger vor kommt)
btw. ich persönlich halte das signaturgesetz für grossen schwachsinn, aber was hilfts ...
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