Ah,
wäre fein - obwohl ich den Support so gut wie nie brauche .
jutta hat geschrieben:> bei [b]INODE muss man wenn 1 jahr um ist ein HALBES JAHR bei inode bleiben .....!!!!! ich wusste das NICHT !!!!
dass es bei dauerschuldverhaeltnissen kuendigungsfristen und -termine gibt, ist doch nichts neues und ueberraschendes. die gibt es fuer alles moegliche von zeitungsabos ueber dienstvertraege bis zu pachtvertraegen und eben auch fuer den internetzugang.
falls es wirklich so war, dass du den vertragstext erst mit dem modem bekommen hast, haettest du ihn ja noch zu diesem zeitpunkt lesen und allenfalls beeinspruchen koennen.
knuddi hat geschrieben:jutta hat geschrieben:> bei [b]INODE muss man wenn 1 jahr um ist ein HALBES JAHR bei inode bleiben .....!!!!! ich wusste das NICHT !!!!
dass es bei dauerschuldverhaeltnissen kuendigungsfristen und -termine gibt, ist doch nichts neues und ueberraschendes. die gibt es fuer alles moegliche von zeitungsabos ueber dienstvertraege bis zu pachtvertraegen und eben auch fuer den internetzugang.
falls es wirklich so war, dass du den vertragstext erst mit dem modem bekommen hast, haettest du ihn ja noch zu diesem zeitpunkt lesen und allenfalls beeinspruchen koennen.
vertrag erlischt, wenn ein vertragspartner stirbt mit sofortiger wirkung
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