Vorschlag für Mitleidende

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Beitragvon vialli » Mo 27 Jun, 2005 15:45

Ich kenn einige Vereine, die das fabrizieren und da läuft das gut.

Hat aber jeder schriftlich eingewilligt, dass der, dem die leitung laut rechnung gehört (bzw obmann, was auch immer) nicht verantworlich ist für das, was die mitglieder machen.

denke schon, dass das ziemlich gut funktioniert.

vor allem bei wenig surfern ist immer ziemlich viel von der Bandbreite übrig, aber wo findet man sowas? :)
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Beitragvon computerherby » Mo 27 Jun, 2005 18:21

Earny hat geschrieben:Tja so ein Modell geht nur wenn man Vertrauen haben kann. Und es gilt immer noch das Verursacher Prinzip. In dem Fall den ich kenne funzt das seit 6Jahren ohne Probleme und keine einzige Streiterei( sind ca 5 Familien)und weils so kostensparend ist gefährdet keiner den Bestand des Ganzen.
Natürlich spielt einer in der Anlage unentgeltlich, den Hausprovider und da der sehr kompetent ist läufts gut!

computerherby hat geschrieben:mit Deinem Vertrag kannst Dich im Falle eines Falles brausen. Ist zivilrechtlich nie durchzusetzen. Frag mal einen Anwalt Deines Vertrauens.

Eine schriftliche Vereinbarung dieser Art macht Sinn und hat sehr wohl Rechtsgültigkeit.....sagt der Anwalt meines Vertrauens.


OK: Verursacherprinzip. Um den Verursacher rauszufinden - nehmen wir mal den Download illegaler Software an - muss DER KLÄGER (nehmen wir auch an, dass es sich hierbei immer um den Anschlussinhaber handelt) die SCHULD beweisen. D.h., er muss über entsprechende Logs verfügen. Sonst hat er vor Gericht Probleme, seine eigene Unschuld zu beweisen und haftet. Selbst wenn er über Logs verfügen würde wäre unsicher, ob diese vor Gericht Rechtsgültigkeit haben, da er ja nicht als Provider sondern als Privatkunde auftritt.

So unproblematisch ist das Ganze nicht.

Wenn´s funzt ist es - ausser das es nicht den Nutzungsbestimmungen entspricht - Glück.
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Beitragvon Herculess » Mo 27 Jun, 2005 19:19

computerherby hat geschrieben:...D.h., er muss über entsprechende Logs verfügen. Sonst hat er vor Gericht Probleme, seine eigene Unschuld zu beweisen und haftet. Selbst wenn er über Logs verfügen würde wäre unsicher, ob diese vor Gericht Rechtsgültigkeit haben, da er ja nicht als Provider sondern als Privatkunde auftritt.

Wenn er solche Logs hat, die seine Unschuld beweisen, macht er sich schuldig :)
Datenschutzgesetz, es geht dem Inhaber der Leitung nichts an, was seine Mitbenutzer im Internet treiben. Das was er mitloggen darf, ist der Datentransfer je Benutzer, das war's aber im grossen und ganzen auch schon.

mfg
Zuletzt geändert von Herculess am Mo 27 Jun, 2005 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon vialli » Mo 27 Jun, 2005 19:25

Außer die Kunden/Mitglieder unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind
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Beitragvon fidisolutions » Mo 27 Jun, 2005 19:31

computerherby hat geschrieben:Genau. Und die Latenzzeiten beim Ping sowie das Transfervolumen klärt man dann mit allen Nachbarn beim Gericht. Und für einen Kinderporno über Mule gehen dann halt alle in den Knast.
Einer für alle, alle für einen.

Wenn das so einfach wäre (von den nutzungsrechtlichen mal abgesehen) würden es viele machen.


Kleiner Router mit Trafficaccounter und/oder nat mit Proxy,... und alles ist abgesichert.

Und dafür eine 2 oder 4 mBit Line haben.
Schonmal durchgerechnet sowas?
Wer gutes haben möchte oder braucht, darf nicht geizig sein. Wer billiges haben möchte oder braucht darf nicht auf die Qualität schauen. Ergo: Man kann nicht erwarten um kein Geld alles zu bekommen.
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Beitragvon Earny » Mo 27 Jun, 2005 19:47

computerherby hat geschrieben:OK: Verursacherprinzip. Um den Verursacher rauszufinden - nehmen wir mal den Download illegaler Software an - muss DER KLÄGER (nehmen wir auch an, dass es sich hierbei immer um den Anschlussinhaber handelt) die SCHULD beweisen. D.h., er muss über entsprechende Logs verfügen. Sonst hat er vor Gericht Probleme, seine eigene Unschuld zu beweisen und haftet. Selbst wenn er über Logs verfügen würde wäre unsicher, ob diese vor Gericht Rechtsgültigkeit haben, da er ja nicht als Provider sondern als Privatkunde auftritt.

So unproblematisch ist das Ganze nicht.

Wenn´s funzt ist es - ausser das es nicht den Nutzungsbestimmungen entspricht - Glück.

Das ist Unsinn : haftbar ist wers downgeloadet hat, nicht der Besitzer des Anschlusses; indem Moment wenn der Besitzer des Anschlusses sagt hier gibts mehrere Anschlüsse und ich wars nicht muss der Kläger wieder beweisen wers war. Ist einfach so. Dann werden die Festplatten analysiert denn nur das ist der Beweis für den Besitz illegaler software Fotos etc.
Und ich wette dass Columbo nicht persönlich erscheint
:lol:

Und außerdem kann man auch als Hausgemeinschaft einen Internetanschluss mieten und Ihn vom gemeinsamen Budget bezahlen.
Dann erübrigt sich das Ganze da oben.


P.S Hercules Du hast mich flasch zitiert (hast Dich irgendwie vertan)
Zuletzt geändert von Earny am Mo 27 Jun, 2005 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon medice » Mo 27 Jun, 2005 19:51

in den meisten AGBs die ich kenne is enthalten, dass der Kunde verantwortlich ist was über seine Leitung passiert
wenn also die tätigkeiten über die Leitung stinken, dann hat er zumindest mal ein bißchen Troubles mitm Provider...
Mfg
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Beitragvon Earny » Mo 27 Jun, 2005 19:52

Außerdem kann man auch als Hausgemeinschaft einen Internetanschluss mieten und Ihn vom gemeinsamen Budget bezahlen.
Dann erübrigt sich das Ganze da oben.
ausserdem haben die AGBS nix mit der Klage eines dritten gegen den Kunden zu tun. :ok:
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Beitragvon medice » Di 28 Jun, 2005 08:27

ärger is ärger - egal von welcher Ecke der jetzt kommt ;)
Mfg
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Beitragvon Earny » Di 28 Jun, 2005 08:41

Ich halte das Risiko für sehr gering solange das Ganze im Rahmen einer funktionierenden Hausgemeinschaft läuft. Zumal Klagen bei Internetzugängen im Privatbereich ohnehin bei uns sehr selten sind.

Wenn Du Autofahrer bist ist die Wahrscheinlichkeit Ärger zu bekommen viel größer und passiert ist schnell was ohne dass Du was dafür kannst.("ärger is ärger - egal von welcher Ecke der jetzt kommt ").

Ich halte das Risiko Beim Internetzugang für gering, wenn es sich um durchschnittlich zurechnungsfähige Bürger handelt.
Aber diese Kosten-Nutzen-Risiko Bewertung sei jedem selbst überlassen.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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