Nocheinmal langsam, damit es jeder kapiert.
Anbei Auszug aus den AGB von Inode
§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Die Verträge über Inode Businessprodukte werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für Inode Businessprodukte zwölf Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at gekündigt wurde.
Davon abweichend gilt für Verbraucher Punkt 4.3.
4.2. Die Verträge über Inode Privatprodukte werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für Inode Privatprodukte drei Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere drei Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at gekündigt wurde.
Davon abweichend gilt für Verbraucher Punkt 4.3.
Für xDSL@home und VOIP-Produkte findet die in Punkt 4.1. genannte Bestimmung Anwendung.
4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
Punkt 4.1 und 4.2 gelten nur für Kunden die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen (Firmenkunden). Für Enverbraucher gilt 4.3.
Du schließt als Endverbraucher ein UNBEFRISTETEN Vetrag mit Inode ab und keinen auf einem Jahr befristeten. Daher ist §15 KschG anzuwenden welches sich in Punkt 4.3 der AGB wiederspiegelt. Dieser Punkt müsste rechtlich gesehen nicht Teil der AGB sein, da er geltendes Recht darstellt.
Es gibt bei diesen Veträgen keine Vertragsverlängerung da er von Anfang an unbefristet ist, daher ist keine Information über Vertragsverlängerung notwendig.
Und genau das bestätigst Du bei der Bestellung bei Inode, und nirgends ist dort von einem Jahresvertrag die Rede. Diese Verträge die eine explizite Vertragsdauer beinhlaten, bekommst Du nur direkt über einen Inode-Mitarbeiter.