ich glaub nicht, dass dir irgendjemand hier deine fragen beantworten kann.
dann ist das aber ein tolles forum
... nach Ablauf der ersten Vertragsdauer von 12 Monaten tritt §4.3 in Kraft (Vertrag verlängert sich nach den ersten 12 Monaten um weitere 6 Monate). Kündigungsvorgang bleibt ident -> spätestens 2 Monate vor dem Ende der jeweiligen Bindundsdauer in schriftlicher Form per Brief oder Fax.
Die monatlichen Grundkosten bleiben gleich.
Übersiedlung ist möglich, nur wird dies wie eine Neuherstellung behandelt. Modemkaution entfällt, da bereits beglichen.
Der alte Vertrag wird gekündigt, und am neuen Standort tritt ein neuer Vertrag (wieder mit 12 Monaten Mindestvertragsdauer) in Kraf.
Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
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