Inode: nach der 12monatigen Erstbindung, wie wird weiter

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon jutta » Sa 30 Apr, 2005 13:42

mein buergerliches ist schon ca 4 jahre her. damals hiess es noch, dass eine klausel in den agb (nur) dann nicht gilt, wenn sie a) den vertragspartner groeblich benachteiligt und b) unueblich/unerwartet ist. (dh der vertragspartner mit einer solchen klausel nicht zu rechnen brauchte).
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon inodeuser » Sa 30 Apr, 2005 14:00

meins noch laenger und ich hab mit danach fuer etwas anderes als diese graesslich hirnlaehmende sache entschieden...

ich wuerd schon meinen dass man mit einer gestueckelten mvd (ala kettenvertrag mit jeweis 6 mo) nicht rechnen muss, wenn bei der produktbeschreibung bloss von einer 12 monatigen mvd die rede ist
inodeuser
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 33
Registriert: Fr 17 Dez, 2004 23:26

Beitragvon stonemaster » Di 17 Mai, 2005 14:34

wenn man also pech hat und die kündigungsfrist um 1 tag versäumt muss man 8 weitere monate dabei bleiben? das kanns ja wohl nicht sein, oder? wie sieht es mit sondervereinbarungen aus. hat jemand mit einem @home eine monatliche kündigungsfrist?
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon stonemaster » Do 19 Mai, 2005 13:03

hallo liebe inode user gemeinde :-)

wie ich im letzten post bereits gefragt habe: wie schaut das mit der kündigung aus? wenn man den kündigungstag um 1 tag verpasst, muss man weitere 8 monate dabei bleiben?

wie sieht es mit dem pkt 4.3 in den agb's aus. wie wird man darauf hingewiesen, dass sich der vertrag um 6 monate verlängert? brief, e-mail, oder gar nicht??!?! wäre das nichte in grund den vertrag sowieso zu kündigen, ohne die fristen?

hat jemand mit @home produkten eine zusatzvereinbarung aushandeln können, dass man monatlich kündigen kann.

ich würde irgendwie gerne zu inode wechseln, aber der punkt mit der kündigung macht es mir schwer. bei chello sind es 28 tage kündigungsfrist. das nenn ich service am kunden.
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon jutta » Do 19 Mai, 2005 13:20

frist ist frist. und es gibt einen rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" = vertraege muessen eingehalten werden. das gilt fuer "beide" seiten.

ansonsten glaub ich nicht, dass dir unsere ezzes in einem so kniffligen fall weiterhelfen koennen. wenn es dir wichtig ist, solltest du dich an den/die rechtsanwalt/rechtsanwaeltin deines vertrauens wenden. und alle wichtigen termine in deinen kalender, ins handy und sonstwo eintragen.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon stonemaster » Do 19 Mai, 2005 13:25

danke mal für die schnelle stellungnahme, aber irgendwie beantwortest du keine frage.

wie wird man nun auf die vertargsverlängerung hingeweisen????

abgesehen davon, dass vetrag vertrag ist, was icha uch nicht bestreite, ärgert es dann doch, wenn man beruflich übersiedeln muss, es dort keine entbündelung gibt und am ende, sagen wir mal 6 monate, umsonst an inode zahlt.
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon jutta » Do 19 Mai, 2005 13:35

ich glaub nicht, dass dir irgendjemand hier deine fragen beantworten kann.

wenn es absehbar ist, dass du kurzfristig uebersiedeln musst, musst du halt vor vertragsabschluss versuchen, mit inode eine entsprechende vereinbarung zu treffen - eventuell gegen entsprechend hoehere einrichtungskosten.

aber hier kann dir keiner sagen, wie die antwort deines kundenberaters lauten wird.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon stonemaster » Do 19 Mai, 2005 13:38

ich glaub nicht, dass dir irgendjemand hier deine fragen beantworten kann.


dann ist das aber ein tolles forum :-? :-? :-?


die antwort meines kundenberaters will ich ja auch nicht wissen.
ich will nur wissen wie man auf die vertragsverlängerung hingeweisen wird, wie das in pkt 4.x der agb's geschrieben steht. bekommt man eine brief, ein mai, gar nichts???l
Zuletzt geändert von stonemaster am Do 19 Mai, 2005 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon jutta » Do 19 Mai, 2005 13:41

dies hier ist in erster linie ein technisches forum. du koenntest ja ein juristenforum suchen, vielleicht bekommst du dort eine passende auskunft.

hellsehen koennen allerdings auch jurist/inn/en nicht
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon Tom-Wien » Do 19 Mai, 2005 13:42

dann ist das aber ein tolles forum


was erwartest dir denn von diesem forum?

das wir zu inode laufen und für dich das ausverhandeln oder was?
glaub kaum das du dann billiger davonkommst, wenn du uns auch noch was dafür bezahlen müsstest.
LG

Tom
TA KOMBI
Tom-Wien
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3559
Registriert: So 07 Mär, 2004 11:02
Wohnort: Wien / LA

Beitragvon stonemaster » Do 19 Mai, 2005 13:44

meine antwort bezog sich auf juttas ursprünglichen post, der noch nicht editiert war. aus diesem grund hab ich auch ein edit gemacht. ich möchte keine juristische beratung, obohl das für dich jutta mit einem jusstudium kein problem sein sollte ^^ ^^ , sondern nur wissen, wei man auf die vertragsverlängerung hingewiesen wird. das wird mir doch wohl wer beantworten können, obwohl es vielleicht nicht super technisch ist ;)

ausverhandeln braucht mir keiner was. nur auskünfte hätte ich gern, damit ich verhandeln kann.
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon pc_net » Do 19 Mai, 2005 18:01

ich wurde nicht darauf hingewiesen ...

und beim mail-kontakt mit inode bezüglich vertragsende/-verlängerung/mitnahme bei übersiedlung bekam ich diese antwort (sinngemäßer auszug aus dem mail):
... nach Ablauf der ersten Vertragsdauer von 12 Monaten tritt §4.3 in Kraft (Vertrag verlängert sich nach den ersten 12 Monaten um weitere 6 Monate). Kündigungsvorgang bleibt ident -> spätestens 2 Monate vor dem Ende der jeweiligen Bindundsdauer in schriftlicher Form per Brief oder Fax.

Die monatlichen Grundkosten bleiben gleich.

Übersiedlung ist möglich, nur wird dies wie eine Neuherstellung behandelt. Modemkaution entfällt, da bereits beglichen.

Der alte Vertrag wird gekündigt, und am neuen Standort tritt ein neuer Vertrag (wieder mit 12 Monaten Mindestvertragsdauer) in Kraf.


auf meine weitere frage wegen kürzerer bindungsdauer wurde erst gar nicht eingegangen.
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

Magenta Gigakraft 250/50
pc_net
Profi-User
Profi-User
 
Beiträge: 1574
Registriert: Fr 29 Aug, 2003 21:21

Beitragvon stonemaster » Do 19 Mai, 2005 19:03

genau das mein ich ja. sie weisen einen darauf nicht hin, obwohl in den agb's unter 4.3 steht:


Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.


irgendwie eine frechheit mein ich! bin zwar kein jurist, aber für mich sieht das nach einseitigkeit aus. von vertragsbruch wage ich ja gar nicht zu sprechen.
stonemaster
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 32
Registriert: Di 19 Okt, 2004 06:43

Beitragvon inodeuser » Do 19 Mai, 2005 21:58

stell doch einfach die zahlungen ein und wechsel den provider anstatt lang herumzufackeln
was soll schon passieren, inode wird kaum den rechtsweg beschreiten wenn du nicht auf die +6 monate hingewiesen wurdest und konsument bist
pacta sunt servanda nur wenn sie nicht durch anderslautende gesetzesbestimmungen (kschg) ausgehebelt werden
inodeuser
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 33
Registriert: Fr 17 Dez, 2004 23:26

Beitragvon jutta » Do 19 Mai, 2005 22:08

siehe weiter vorne in diesem thread: die kuendigungsfristen von inode entsprechen genau dem § 15 kschg
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

VorherigeNächste

Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 58 Gäste