verlängert von inode? Automatisch auf ein jahr wieder? Das würde cih nciht wollen, wäre mir lieber, es würde ab nun nur noch montaliche frist sein.
Kann mir bitte jemand bescheid sagen?
Danke
Max
Wichtig ist v.a., dass der Vertrag nur dann automatisch verlängert werden kann, wenn sie Dich gem. Pkt. 4.3 der AGBs auf Dein Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hinweisen!!maxl hat geschrieben:verlängert von inode? Automatisch auf ein jahr wieder? Das würde cih nciht wollen, wäre mir lieber, es würde ab nun nur noch montaliche frist sein.
§ 15. (1) Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten
Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder
zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten
Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein
Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher
unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten
Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
(2) Ist die Gesamtheit der zu liefernden Sachen eine nach ihrer Art
unteilbare Leistung, (...)
(3) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, im Abs. 1 genannten
Vertrages oder von solchen Verträgen mit einer Gruppe von bereits
bestimmten einzelnen Verbrauchern erhebliche Aufwendungen des
Unternehmers und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der
Vertragsschließung bekanntgegeben, so können den Umständen
angemessene, von den Abs. 1 und 2 abweichende Kündigungstermine und
Kündigungsfristen vereinbart werden.
(4) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht
ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der
Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
jutta hat geschrieben:vorsicht! laut § 15 kschg sind ein jahr erstbindung und verlaengerung um jeweils 6 monate bei regelmaessigen lieferungen oder leistungen immer moeglich, laengere bindungen nur unter bestimmten voraussetzungen.
quelle: www.ris.bka.gv.at
jutta hat geschrieben:§ 15. (1) Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten
Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder
zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten
Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein
Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher
unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten
Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
jutta hat geschrieben:interssant waere, wie "ausdruecklich" genau zu verstehen ist.
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