computerherby hat geschrieben:Kostet auch nicht die Welt, wenn Du dort anrufst und versuchst, die Lage zu klären. Sonst bist Du irgendwann gezwungen, die ganze Welt zu verklagen.
und alle anderen, die meinen ein telefonat genügt in so einem fall!
als gelernter österreicher und kunde kann ich euch nur raten, diese haltung zu überdenken ... nur schriftliches zählt als beweis! bitte in so einem fall IMMER schriftlich (notfalls per email mit empfangsbestätigung) mit dem vertragspartner (oder sollte ich besser gegner sagen?) in kontakt treten ..
1. hält man sich damit selbst den rücken frei und kann im zweifelsfall seine diesbezügliche aktivität nachweisen (was zeitweise auch als fristwahrend anerkannt wird)
2. es besteht immerhin die chance, dass das schreiben (vor allem, wenn eine häufung auftritt) nicht nur der betroffene mitarbeiter zu gesicht bekommt sondern auch dessen vorgesetzte(r) ... dadurch wird es auch schwieriger allfällige vertuschungsaktionen zu setzen ...
just my 2 cents