Inode Kündigungsfristen - mich hats erwischt

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Beitragvon pc_net » Mi 09 Mär, 2005 13:34

tjo, mein xdsl-vertrag läuft jetzt schon seit april des vorjahres ...

die 2 monate kündigungsfrist sind also abgelaufen - brief hab ich keinen bekommen ...

soviel dazu ...
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Beitragvon hardliner » Mi 09 Mär, 2005 14:30

jodlfreak hat geschrieben:Für mich gilt auf jeden Fall: NIE mehr Webhosting bei Inode.

Kann Dirnur vollkommen zustimmen.
Hatte 1999/2000 auch etwa 9 Monate UNIX-Webhosting.DieQualitätund Verfügbarkeit war unterm Hund.
Fast jede Woche einmal war derServer down!
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Beitragvon hardliner » Mi 09 Mär, 2005 14:33

roro hat geschrieben:@hardliner
Anscheinend haben Sie die AGBs und Vertragsbedingunge geändert. Gut für Dich, es sei denn sie haben Dir einmal geänderte AGBs zugeschickt, und Du hast sie nicht beeinsprucht. (Das machen vor allem Banken gerne)

Hab mich schlau gemacht: Für Enterprise ADSL gilt noch immer 1Monat Mindestvertragsdauer!
Steht auch im aktuellen Anmeldeformular!
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Beitragvon schnurz » Mi 09 Mär, 2005 18:18

jodlfreak hat geschrieben:Bei mir handelt es sich im konkreten Fall um eines ihrere Webhosting Produkte. Da kann ja von Netzausbau wohl keine Rede sein.

Verstehe nicht, warum das nciht so, wie bei den Mobilfunk Betreibern geamacht wird. Die ersten 12 Monate Kündigungsverzicht. Danach mit 3 Monaten Kündigungsmöglichkeit. Der Kündigungsverzicht kann mit igrendwelchen Marketingaktionen verlängert werden.

Die derz. automatische Verlängerung des Kündigungsverzichtes, halte ich für sehr fraglich. Bin mir gar nicht sicher, ob sie da vor Gericht überhaupt durchkommen würde. V.a. wenn man darüber gar nicht informiert wird (müsste ein eingesch. Brief sein - so eine wischi waschi mail kann schnell mal irgendwo versinken...)
Von mir aus können sie in die AGBs auch reinschrieben, dass Hexenverbrennungen wieder eingeführt werden...


Wobei es z. Bsp. bei A1 so ist dass du wenn du vor dem 18. Monat kündigst bis zu 150 Euro für das Handy nachzahlen musst! Ich würde es eher so machen wie manche Versicherungen. Dort bekommt man bei Kündigunsverzicht 20 Prozent Dauerrabatt. Man kann jederzeit kündigen muss allerdings dann die 20 Prozent Rabatt zurückzahlen. Man sieht, jede Branche hat so ihre Kündigungsfristen. Die meisten Versicherungen kann man sogar erst nach 3 Jahren erstmalig kündigen, früher sogar erst nach 10! Jahren. Und der Versicherungsvertrag verlängert sich auch automatisch. Komischerweise regt sich dort niemand über die Kündigungsfristen auf, oder?
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Beitragvon pc_net » Mi 09 Mär, 2005 19:40

naja, eine versicherung kannman meistens auch problemlos mitnehmen, wenn man übersiedelt ...
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Beitragvon jodlfreak » Mi 16 Mär, 2005 14:45

Interessante IMAS Studie zu dem Thema:

68 Prozent der Österreicher verspüren Verlust der Menschlichkeit
durch zu großes Gewinnstreben, 61 Prozent sind
überzeugt, Profit und wirtschaftliche Ratio lassen sich vereinen


LINK zur Studie (PDF)
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Beitragvon djrob » Sa 19 Mär, 2005 15:33

Vertragsverlängerungen haben auch für den Kunden einen Vorteil.
Der ISP kann innerhalb der Vertragslaufzeit nicht den Vertrag ändern. zB Nightflatrate. Der User bekommt im Mai den Vertrag um ein Jahr verlängert mit Nightflat und im Juni schafft Inode die Nightflat ab. Der User kann auf die Nightflat bestehen bis zum Vertragsende, oder OHNE KNEBEL aussteigen.
Alle sagten, das geht nicht, da kam einer, der das nicht wusste und es einfach machte.
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Beitragvon jodlfreak » So 20 Mär, 2005 13:42

roro hat geschrieben:Also wenn Sie Dir nicht nachweisen können, dass Sie Dir diesen Hinweis geschickt haben, dann sieht es schlecht für Inode aus. In diesem Fall greift das Konsumentenschutzgesetz voll durch.
Dieser Hinweis auf das Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen ist für Inode ein 'Service' und sie scheinen gesetzlich dazu nicht verpflichtet zu sein.

Von einer rechtskundigen Person bekam ich auch die Information, dass es sich hier um eine Art Mietvertrag handelt (Miete von Webpsace) und hier das Kosumentenschutzgesetz nicht direkt angewendet werden kann. Für Mietverträge gilt eine gesonderte Rechtssprechung und die oben erwähnten Konsumentenschutz-PDFs seien hier nicht wirklich eine richtige Informationsquelle über die rechtlichen Möglichkeiten.
Zuletzt geändert von jodlfreak am Di 22 Mär, 2005 09:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon pc_net » So 20 Mär, 2005 16:09

naja, trotzdem: wenn sie dieses "service" in die agb schreiben, dann müssen sie sich auch daran halten ...

wäre ja noch schöner, wenn sich eine firma nach gutdünken einfach um eine zugesicherte verpflichtung drücken könnten ...
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Beitragvon djrob » So 20 Mär, 2005 18:19

Lt. KschG ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zu rechtzeitig zu benachrichtigen,
dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung um eine gewisse Zeit verlängern wird.

Macht er das nicht, so ist der Konsument berechtigt, jederzeit zu kündigen und die Zahlungen einzustellen.
Hält vor jedem Gericht stand. Fragt mal einen Anwalt.
Alle sagten, das geht nicht, da kam einer, der das nicht wusste und es einfach machte.
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