Das hängt von den AGB deines Providers ab. Strafrechtlich ist sowas nur relevant, wenn über den Zugang illegale Sachen geschehen (Urheberrecht usw). Haftbar ist dann der Kunde (derjenige, der den Zugang zur Verfügung stellt).
Angenommen du willst für deinen Nachbar, der ein guter Freund von dir ist, den Zugang hergeben, sehe ich kaum Probleme (wenn er sich an die Regeln hält). Empfehlenswert ist hier aber sicher eine Flatrate, so gibts keine Streitereien über Sperren oder Nachverrechnungen.
Wie schaut das mit der bezahlung aus? Angenommen der Zugang kostet 59€ / Monat und läuft auf Person A, die auch zahlt. Person B, die den Internetzugang von Person A nutzt zahlt an Person A 25€ / Monat ... d.h. Ist es auch legal, die kosten zu teilen?
Hat jemand einen Router, der die Bandbreite regulieren kann bzw. was gibt es für welche (möchte keinen Server aufsetzten)
Gruss