Genannte Direktive der EU ist bis 2006 in nationales Recht umzusetzen.
Sie verpflichtet die ISPs auf Herausgabe der IPs und Verbindungsdaten gegenüber den Verwertungsgesellschaften auch ohne konkreten Verdachtsfall und ohne richterliche Anordnung.
Zudem erlaubt diese Direktive den Verwertungsgesellschaften unangekündigte Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Vermögen und Sachwerten, Sperrungen von Konten ohne richterlichen Befehl
bzw. ohne vorhergehende richterliche Anordnung.
Diese Direktive soll über den Grundrechten der einzelnen Mitgliedsstaaten stehen und diese "bei Bedarf" außer Kraft setzen.
Diese EU-Direktive soll eine gezielte zivil- und strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen über Grenzen der Mitgliedsländer hinweg ermöglichen.
Mehr darüber bei Google!
H.