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Beitragvon hannes » Do 30 Dez, 2004 15:15

ulrich hat geschrieben:
hannes hat geschrieben:BTW wo liegt der Schaden fĂĽr den Sender, wenn diese Sendungen ohnehin nicht mehr ausgestrahlt werden ??


wo liegt der schaden fĂĽr den bestohlenen, wenn du von einem hehler dessen (des bestohlenen) eigentum kaufen wĂĽrdest? der bestohlene hat es ja ohnehin schon nicht mehr...



Hier liegt der Unterschied, der Sender ist ja noch immer im Besitz seines Materials ....

AuĂźerdem das von mir digitalisierte Material hat keinen illegalen Ursprung.
(Free - TV)

WĂĽrd mich wirklich interessieren, wodurch hier dem Sender ein Schaden zugefĂĽgt werden wĂĽrde.
Manche Sender existieren heute vielleicht gar nicht mehr (20 - 30 Jahre alte Boxsportübertragungen aus den USA), andere bestimmt noch, strahlen das Material (die Boxkämpfe) sicher nicht mehr aus.
Und durch eine Verbreitung über Tauschbörsen erhalten auch Interessierte die Möglichkeit diese Kämpfe zu konsumieren, was sonst wohl nicht möglich wäre.

> Genau hier liegt der Knackpunkt. Du darfst diese Aufnahmen an deine > Freunde/Bekannte weitergeben.
> Mittels Tauschbörsen wirst du die Freigaben aber schwer nur auf deine > Freunde beschränken können.

Tja ist auch eine Definitionsfrage der Begriffe Freund/Bekannter ...

Zahlreiche User des Boxsportforums sind meine Bekannten/Freunde und die sind eben am Tausch historischer Kämpfe interessiert.
Früher wurde sowas durch Zusendung von VHS-Kassetten aus Übersee gegen Barzahlung abgewickelt, wo die Qualität bei der x-Kopiegeneration gegen Null ging . Heute solls natürlich rascher und einfacher gehen ...
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Beitragvon jutta » Do 30 Dez, 2004 15:24

noch einmal: um den schaden geht es im urheberrecht nicht, sondern um rechte, die nur dem urheber und bestimmten weiteren berechtigten zustehen.
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Beitragvon ulrich » Do 30 Dez, 2004 15:34

hannes hat geschrieben:Hier liegt der Unterschied, der Sender ist ja noch immer im Besitz seines Materials ....

ach komm, es gibt den begriff des geistigen eigentums, und das kann gestohlen/mißbraucht werden, ohne daß etwas materielles seinen ort verändert.

AuĂźerdem das von mir digitalisierte Material hat keinen illegalen Ursprung. (Free - TV)

sag das doch gleich. wenn der sender irgendwo explizit auf die urheberrechte verzichtet, oder du seine erlaubnis hast, ist es natĂĽrlich kein problem.
eine andere sache ist allerdings diese: woher hat der sender ĂĽberhaupt das material? hat er ĂĽberhaupt die rechte daran? oder ist das so eine art piratensender?

WĂĽrd mich wirklich interessieren, wodurch hier dem Sender ein Schaden zugefĂĽgt werden wĂĽrde.

der schaden liegt darin, daĂź der inhaber der rechte, bzw. der urheber, weniger von seinem eigentum profitieren kann, wenn das geschĂĽtzte (im-materielle) gut von x-beliebigen leuten einfach so in alle welt verbreitet wird...
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Beitragvon hannes » Do 30 Dez, 2004 15:35

Ja welche Rechte sind das die ich mir da aneigne, wenn ich was verbreite, bzw. konsumiere was ohnehin nicht mehr ausgestrahlt wird ?
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Beitragvon Herculess » Do 30 Dez, 2004 15:55

hannes hat geschrieben:Tja ist auch eine Definitionsfrage der Begriffe Freund/Bekannter ...

Da liegt das Problem. Das Gesetz ist in diesem Punkt etwas schwammig formuliert (Freund/Bekannter kommt so nicht vor)

mfg
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Beitragvon Hugo Habicht » Do 30 Dez, 2004 16:02

Nur zur Info und Warnung:
Lt. Berichten in div. Foren und NGs verschickt eine gewisse RA-Kanzlei W...f aus München "Abmahnungen" auch an österr. Netzuser, wenn man nach Ansicht nämlicher Kanzlei, gegen "DEUTSCHES URHEBERRECHT" verstößt. d. h. z. B. CDs und DVDs mit RegionCode 1 bei EBay verklopft, die in Deutschland nicht regulär erhältlich sind. (Import-CDs/DVDs aus USA). Auch das Anbringen von Links zu "DVDDecrypter" und/oder "DVDShrink" auf öster. Webseiten soll nach "deutschem Urheberrecht" strafbar sein.
Tipp: Solche E-Mails und Brieferln als Ă–sterreicher "net amal ignorieren" und in der Rundablage entsorgen!
Die Kanzlei W....f hat in Österreich keine Anwaltsbefugnis und zudem sind Abmahnungen in Österreich nicht zulässig.
Info dazu unter www.coujo.de im Forum unter news!!!
Einer den es erwischt hat ist www.dark-tweaker.com.
Siehe dazu: http://www.power-dreams.com/xoops/modul ... om_order=0
Wieso der hat zahlen mĂĽssen, weiss ich nicht, da der Betreiber der Seite ein Ă–sterreicher ist.
Vielleich kann dashier jemand erkären, warum man als Österreicher und Betrieber einer Öst. Webseite deutschen Gesetzen unterliegt!
Greets
HH
Zuletzt geändert von Hugo Habicht am Do 30 Dez, 2004 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon MarcDGray » Do 30 Dez, 2004 16:27

hannes hat geschrieben:Wieso glaubst Du das der Schaden so immens hoch wäre ?

Das gleiche Problem hatten früher Radiosender mit einem Live-Stream ins Internet. Hier forderte die AKM horrende Zahlungen angesichts des "möglichen Zuhörerkreises", der sich in Millionenhöhe bewegt, was einige Sender (nicht nur in AT) dazu veranlasst hat, ihren Live-Stream einzustellen. Inzwischen hat sich die Lage hier geändert und es gibt wieder einige Live-Sreams. Ich kann nur vermuten, dass der Vertreter der Rechteinhaber (in AT die AKM) hier zu einer vernünftigen Berechnung gekommen ist.

Ich kann ebenfalls nur vermuten, dass es im Fall P2P ebenfalls derartige "Milllionen"-Schätzungen gibt, das wird sich erst in einigen Monaten normalisieren. Derweil gehen die Vertreter der Rechteinhaber mit ihrem Schätzungen hausieren und kriegen da bald einen Otto P2P-Normaluser weich, wenn Sie ihm erzählen, wieviele Zehntausende Euro er im Falle einer Verurteilung zahlen müsste.

lg, MDG
...Ăźooooom...
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Beitragvon schnurz » Mo 03 Jan, 2005 11:58

Also ich kann mir nicht vorstellen dass der Schaden in die Millionenhöhe geht wenn ich mir z. Bsp. einen Film den es bereits auf DVD in der Videothek zum Ausleihen gibt herunterlade. In meiner Videothek kosten Neuerscheinungen auf DVD 50 Cent. Wie groß ist der wirtschaftliche Schaden (nicht die Strafe!) wenn sich jetzt angenommen 500 Leute den Film nicht in der Videothek ausborgen sondern herunterladen? 250 Euro oder mehr? Würde ich gerne mal ausjudizieren!
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Beitragvon hardliner » Mo 03 Jan, 2005 12:09

Der Schaden (Streitwert) wird von der Musimafia bewuĂźt so hoch angesetzt um den Beklagten ĂĽber die AnwaltsgebĂĽhren in die Knie zu zwingen!
H.
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Beitragvon gottzumgrusse » Mo 03 Jan, 2005 12:16

Hm, wenn´s um 150,- Euro ginge, hätte das ja keine Beispielwirkung...
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Beitragvon hardliner » Mo 03 Jan, 2005 12:29

gottzumgrusse hat geschrieben:Hm, wenn´s um 150,- Euro ginge, hätte das ja keine Beispielwirkung...

.. das zahl ich aus der Portokassa! :D
H.
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Beitragvon Krieger_79 » Mo 03 Jan, 2005 13:52

also das ist ja lächerlich... bei meiner videothek sind neuerschwinungen 1 EUR , aber da musst rechnen verdient der Videothek inhaber schon auch daran... und hat paar leute angestellt, muss miete für den platz(videothek) davon bezahlen, also ist das nicht gerade wenig was er davon abzweigt...

Milionenhöhe, paaah... aber das beste ist, das ein kumpel von mir ein movie runtergeladen hat vor paar jahren, das nit mal in die kinos gekommen ist weil es einfach ein zu schleissiger film war und hatte prompt ne anzeige am hals... nun es hat sich dann alles aufgelöst gott sei dank...

aber er meinte da sind summen als strafe dringestanden die mehr als die gesammte produktion von dem movie waren :D *gg* das is deutschland

GRUSS :ok:
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Beitragvon madmaxx » Mo 03 Jan, 2005 22:04

Der letzte Absatz ist interessant - http://ecaustria.at/?id=1454058

Nachdem man davon ausgehen kann dass diese angeblichen Schäden eher hoch angesetzt sind, könnte man mit einer Art Leermedienabgabe auch auf Internetzugänge in der Größenordnung von 50 Cent-1 Euro/Monat die österreichische Film- und Musikindustrie komplett zufriedenstellen. Und es gibt Länder (die keine Bananenrepubliken sind, Kanada, Spanien (?)...), in denen auch Tauschbören klar unter zulässige Privatkopie fallen.
Bild
Fernsehen: DVB-S2 Astra 1
Internet: comteam ADSL Naked 8192 & bob Datenpaket 1GB
Telefon: bob vierer
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