hilfe, hab mail bekommen

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Beitragvon jutta » Mi 29 Dez, 2004 22:36

die unschuldsvermutung gilt im strafrecht, nicht im zivilrecht.

zur privatkopie: wie martin weiter oben schon geschrieben hat, ist bei etlichen p2p-programmen ein download ohne gleichzeitigen upload unmoeglich. das faellt dann unter "verbreiten" (oder "der oeffentlichkeit zugaenglich machen") und da gibts keine ausnahme fuer den privaten gebrauch.
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Beitragvon hannes » Mi 29 Dez, 2004 23:30

> wenn sie nicht ausdruecklich als frei gekennzeichnet sind, sind sie
> jedenfalls urheberrechtlich geschuetzt (ausser sie waeren schon so alt, > dass der schutz abgelaufen ist, das ist aber eher unwahrscheinlich)

Wie sollen diese denn gekennzeichnet sein ? ;)

Meine selbsterstellten zum Download angebotenen Urlaubsfilme sind auch nicht speziell gekennzeichnet .... ;)

BTW: Darf ich meine eigenen aus dem TV digitalisierten Programme zum Download anbieten ?

Darf ich digitalisierte Sportübertragungen, die ja nicht mehr ausgestrahlt werden via Tauschbörse anbieten, bzw. downloaden ?

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Beitragvon hannes » Mi 29 Dez, 2004 23:33

Oder warum sonst wagt man es nicht, eine Zivilklage gegen "Raubkopierer" einzureichen?


Wer sollte realistisch den verursachten "Schaden" feststellen können ...
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 23:50

jutta hat geschrieben:die unschuldsvermutung gilt im strafrecht, nicht im zivilrecht.

zur privatkopie: wie martin weiter oben schon geschrieben hat, ist bei etlichen p2p-programmen ein download ohne gleichzeitigen upload unmoeglich. das faellt dann unter "verbreiten" (oder "der oeffentlichkeit zugaenglich machen") und da gibts keine ausnahme fuer den privaten gebrauch.


Was nicht heißt, dass eine Schuld nicht auch wie in einem Strafprozess bewiesen werden muss. In einem Zivilprozess muss dies durch den Kläger getan werden, was manchmal erheblich schwierig werden kann.

Außerdem sind irgend solche E-Mails, die an Provider gesendet wurden oder sonstige Logfiles ja auch besonders aussagekräftig. Diese Sachen tippe ich mir wenn ich will auch selber, mit dem Inhalt den ich gerade haben möche.

Klagen gibt es wie gesagt derzeit noch nicht dazu. Müssen wir leider abwarten und hinnehmen, dass es bis zu einem Präzedenzfall (der sicher nicht in ersten Instanz endet) nur eine große Grauzone geben wird.

Du scheinst hier noch was zu verwechseln. Die ZuverfĂĽgungstellung fĂĽr die Ă–ffentlichkeit hat mit dem Recht der Herstellung einer Kopie fĂĽr den eigenen Gebraucht Nichts zu tun.

Bei der Benutzung von P2P-Programmen verstößt man durch die Zuverfügungstellung (= der (mögliche) Upload) natürlich gegen das Urheberrecht. Der Download an sich gesondert behandelt bleibt deswegen trotzdem legal. Ist nichts zu machen ...

lg,
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 23:57

hannes hat geschrieben:Wer sollte realistisch den verursachten "Schaden" feststellen können ...


Wenn Keiner einen Schaden feststellen kann (also keiner existiert), wem trifft dann noch irgend eine Schuld?
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Beitragvon jutta » Do 30 Dez, 2004 05:54

Neptunus hat geschrieben:Du scheinst hier noch was zu verwechseln. Die ZuverfĂĽgungstellung fĂĽr die Ă–ffentlichkeit hat mit dem Recht der Herstellung einer Kopie fĂĽr den eigenen Gebraucht Nichts zu tun.


habe ich auch nicht behauptet.

Bei der Benutzung von P2P-Programmen verstößt man durch die Zuverfügungstellung (= der (mögliche) Upload) natürlich gegen das Urheberrecht. Der Download an sich gesondert behandelt bleibt deswegen trotzdem legal. Ist nichts zu machen ...


ja, und was heisst das? dass ein legaler download von urheberrechtsgeschuetzen werken auf diese weise faktisch nicht moeglich ist. (siehe auch § 42 (2) 2. satz.)

@hannes: schaden ist nicht erforderlich. das urheberrechtsgesetz kennt als sanktionen: unterlassung, beseitigung, urteilsveroeffentlichung, angemessenes entgelt. dazu reicht als grundlage, dass jemand in seinen rechten aus diesem urheberrechtsgesetz verletzt ist. schadenersatz und herausgabe des gewinns koennen noch dazu kommen. (§§81 ff urhg)

lg,
Neptunus[/quote]
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Beitragvon MarcDGray » Do 30 Dez, 2004 10:52

Neptunus hat geschrieben:Oder warum sonst wagt man es nicht, eine Zivilklage gegen "Raubkopierer" einzureichen?


Würde man versuchen, den Schaden festzustellen, wäre das vermutlich ein Betrag, den kein Privater auch nur annähernd begleichen könnte. Angesichts einer solchen Summe würde denen jeder österreichische Richter (zumindest insgeheim) den Vogel zeigen.

Da ist es viel einfacher, auĂźergerichtlich von mehreren ein paar Tausender einzusacken, ohne langwierige Prozesse mit ungewissen Ausgang gegen ein paar wenige zu fĂĽhren.

lg, MDG
...Ăźooooom...
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Beitragvon hannes » Do 30 Dez, 2004 11:48

Die Problematik ist doch auch imho die, das vielfach gar nicht klar ist, was urheberrechtlich geschĂĽtzt ist:

wie bereits erwähnt ist für mich folgendes nicht klar:

BTW: Darf ich meine eigenen aus dem TV digitalisierten Programme zum Download anbieten ?

Darf ich digitalisierte Sportübertragungen, die ja nicht mehr ausgestrahlt werden via Tauschbörse anbieten, bzw. downloaden ?

@ MarcDGray

Wieso glaubst Du das der Schaden so immens hoch wäre ?
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Beitragvon erdie » Do 30 Dez, 2004 12:33

Neptunus hat geschrieben:Der Download an sich gesondert behandelt bleibt deswegen trotzdem legal. Ist nichts zu machen ...


das glaub ich nicht:

http://www.multimedia-law.at/db1/MP3.html

Jedenfalls zulässig ist das Herunterladen von Musikdateien von Tauschbörsen (Blubster, Direct Connect, Edonkey2000, eMule, Filetopia, Limewire, Lobster, Freenet, gnutella, Grokster, KaZaA, KaZaA Lite, ....) dann, wenn der Rechteinhaber zustimmt, dass seine Lieder frei getauscht werden dürfen.
Im Regelfall liegt eine solche Zustimmung aber nicht vor. In diesen Fällen ist die Rechtsmäßigkeit des Herunterladens in Österreich noch umstritten, insbesondere deswegen, weil eine gesetzliche Regelung dazu fehlt: Die herrschende Lehre und wohl auch der Oberste Gerichtshof gehen aber davon aus, dass eine Privatkopie (zulässig) nur dann erstellt werden kann, wenn die Vorlage rechtmäßig ist! Wenn also die Zurverfügung gestellte Datei in der Tauschbörse unberechtigt Zurverfügung gestellt wurde, dann ist auch eine Privatkopie davon unzulässig.

[...]

Bei der Auslegung des § 42 UrhG (=Eigener und Privater Gebrauch - Freie Werknutzung) ist auch Art 9 Abs 2 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ( RBÜ ) zu berücksichtigen. Dieser Bestimmung zufolge bleibt es der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten vorbehalten, die Vervielfältigung in gewissen Sonderfällen unter der Voraussetzung zu gestatten, dass eine solche Vervielfältigung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt, noch die berechtigten Interessen des Urhebers unzumutbar verletzt = "Three Step Test"! Dieser Test wurde leider in das öUrhG nicht eingeführt, obwohl dies durch die Info-RL und deren Umsetzung durch die UrhG-Novelle 2003 angezeigt war.

Unzulässig zur Verfügung gestellte Vorlagen zB in Musiktauschbörsen dürfen daher nicht vervielfältigt (kopiert) bzw downgeloaded werden, und zwar auch nicht zu privaten Zwecken.

...
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Beitragvon ulrich » Do 30 Dez, 2004 12:41

hannes hat geschrieben:BTW: Darf ich meine eigenen aus dem TV digitalisierten Programme zum Download anbieten ?

natürlich nicht. die rechte liegen beim sender. du hast eine kopie für den privatgebrauch, ok, aber vervielfältigen bzw. verbreiten (dh. zum download anbieten) darfst du sie natürlich nicht.

Darf ich digitalisierte Sportübertragungen, die ja nicht mehr ausgestrahlt werden via Tauschbörse anbieten, bzw. downloaden ?

siehe oben. downloaden vermutlich auch nicht, da du von einem illegal zur verfĂĽgung gestellten werk legal keine kopie fĂĽr den privatgebrauch machen kannst. (sieh beitrag von erdie oben)

ist dasselbe, wie daĂź du von einem hehler legal nichts kaufen kannst.
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Beitragvon hannes » Do 30 Dez, 2004 12:46

@ Ulrich

Klingt fĂĽr mich irgendwie absurd.
Bekannten, Freunden darf ich auch meine VHS-Kassetten mit den o.a. Inhalten weitergeben.

BTW wo liegt der Schaden fĂĽr den Sender, wenn diese Sendungen ohnehin nicht mehr ausgestrahlt werden ??
hannes
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Beitragvon Hugo Habicht » Do 30 Dez, 2004 12:54

Wenn die Herkunft "illegal" ist, ist auch eine Weitergabe illegal!
Das gilt auch sinngemäß für anlaoge Tonträger wie Bootlegs, Konzertmitschnitte usw!
HH
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Beitragvon Herculess » Do 30 Dez, 2004 13:25

hannes hat geschrieben:Bekannten, Freunden darf ich auch meine VHS-Kassetten mit den o.a. Inhalten weitergeben.

Genau hier liegt der Knackpunkt. Du darfst diese Aufnahmen an deine Freunde/Bekannte weitergeben.
Mittels Tauschbörsen wirst du die Freigaben aber schwer nur auf deine Freunde beschränken können.

mfg
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Beitragvon ulrich » Do 30 Dez, 2004 14:07

hannes hat geschrieben:BTW wo liegt der Schaden fĂĽr den Sender, wenn diese Sendungen ohnehin nicht mehr ausgestrahlt werden ??


wo liegt der schaden fĂĽr den bestohlenen, wenn du von einem hehler dessen (des bestohlenen) eigentum kaufen wĂĽrdest? der bestohlene hat es ja ohnehin schon nicht mehr...
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Beitragvon Xanatos » Do 30 Dez, 2004 14:15

Herculess hat geschrieben:
hannes hat geschrieben:Bekannten, Freunden darf ich auch meine VHS-Kassetten mit den o.a. Inhalten weitergeben.

Genau hier liegt der Knackpunkt. Du darfst diese Aufnahmen an deine Freunde/Bekannte weitergeben.
Mittels Tauschbörsen wirst du die Freigaben aber schwer nur auf deine Freunde beschränken können.

mfg


So So
und was wen ich ein "Filantrop" (Menschenfreund) bin, dan sind doch alle menschen meine freunde und ich han die sachen an alle weitergeben.

Habe ich recht, oder liege ich richtig ;)
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