schnurz hat geschrieben:§ 17 Abs. i AGB:
Inode ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer auf weist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt
Das rechtfertigt IMO keine Kündigung: vereinbart ist ein Internetzugang mit Geschwindigkeit XX/YY; die ersten z GB Daten sind im Grundentgelt enthalten, danach fallen pro MB zusätzliche Kosten an.
Ich finde nichts, dass hier ein Datenvolumen vereinbart worden wäre.
Bei den fair use Produkten isses was anderes; da Inode dort aber nach Überschreiten des Limits technische Maßnahmen (Geschwindigkeits-Drosselung) ergreift um eben einem überproportionalen Datentransfer vorzubeugen, sehe ich auch hier eigentlich keine Chance, um aufgrund des zitierten Absatzes einen Kunden zu kündigen.
Ob Mails, die vor dem Anfallen zusätzlicher Kosten warnen, jetzt pünktlich verschickt wurden oder nicht, ist für diese Geschichte IMO unerheblich -- nicht jedoch für den Punkt, ob das Entgelt für das zusätzliche Datenvolumen zurecht verrechnet wurde, oder nicht; immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird. Das hatten wir hier aber ja schon zur Genüge.
lg
-h