habe heute nochmal mit dem Mitarbeiter von Inode gesprochen.
Die in dem Angebot versendeten AGB's waren falsch.
Es gelten die AGB's von der Hompage !
lahe
4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...
hardliner hat geschrieben:Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...
INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.
Paulchen hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich sehe in den neuen AGBs KEINE wesentlichen Verbesserungen der Kündigungsbedingungen...4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
Bekommt man die Benachrichtigung (Anruf) und stimmt einer weiteren Verlängerung (um 12 Monaten) zu, dann ist man genauso wie bisher ein weiteres GANZES JAHR gebunden.
Paul
erdie hat geschrieben:hardliner hat geschrieben:Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...
INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.
trollig!
<Lightkey> erm.. google kennst du, oder?
<foxi> nicht persöhnlich
<foxi> und es ist mir unangenehm um diese zeit fremde anzusprechen
erdie hat geschrieben:hardliner hat geschrieben:Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...
INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.
gruber hat geschrieben:erdie hat geschrieben:hardliner hat geschrieben:Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...
INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.
bei manchen firmen hat der kunde prinzipiell nie recht -
ausser er hat mehr budget für die rechtsvertretung -
also nie.
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