Zitat aus den AGB 9.4:
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ferner stellt es einen Verstoß gegen die den Auftraggeber treffenden vertraglichen Verpflichtungen dar, wenn dieser einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz in Ansehung der jeweiligen Leistungsbeschreibung (siehe § 1.5) überproportionalen Datentransfer aufweist und/oder Einzelplatz-, oder Wählleitungsaccounts (PPP- sowie PPTP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt.
http://www6.inode.at/unternehmen/agb.html#9
Mir persönlich isses wurscht, doch ein Kunde traut sich aus diesem Grund keinen Router anzuschließen.
H.