von lahe » Mo 27 Sep, 2004 18:03
habe die AGB's heute mit dem Angebot per Mail erhalten.
§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Die Mindestvertragsdauer für Inode Business-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
4.2. Die Mindestvertragsdauer für Inode Privat-Produkte beträgt 3 Monate, sofern keine an-dere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per ein- geschriebenen Brief gekündigt wurde. Hievon ausgenommen sind xdsl@home- und xdsl@student- Pro-dukte, für welche die in Punkt 4.1 dieser AGB genannte Bestimmung Anwendung findet.
4.3. Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per einge- schriebenen Brief gekündigt wurde.
4.4. Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Min- destvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
4.5. Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit Inode schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen.
4.6. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlän- gerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
4.7. Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von Inode für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit Inode nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Auftraggeber und Inode vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche vom Ver- trag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4.8. Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklä- rung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Be-stellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurück treten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei ge-öffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rück- tritts-recht. Inode wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen.
4.9. Tritt der Verbraucher nach den §§ 3 oder 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Zug um Zug gegen Rücksendung der gelieferten Ware hat Inode die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten sowie hat der Verbraucher Inode ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.
4.10. In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schrift- lichen Zustimmung von Inode wirksam. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstan- den sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftrag- geber hat Inode hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftrag- gebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt Inode bestehende Rück- stände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von Inode mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber ausbezahlt werden. Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass ihn hiezu Inode ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche.
welche AGB stimmen.
Habe bereits mit Inode telefoniert, und die sagen, dass die AGB's vom Angebot aktuell sind.
Was stimmt jetzt ?
lahe
LTE
Debian als Umts, File, Mail und Printserver