schnurz hat geschrieben:AGB Pkt. 21.5. Insbesonders kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesonders aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Inode übernimmt dafür keine Haftung, außer die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
In erster Linie wird es deswegen meiner Meinung nach darauf ankommen ob man Inode nachweisen kann ob das Ganze vorsätzlich oder grob fahrlässig geschehen ist. Und jeder der ein bischen juristische Bildung hat weis, dass grobe Fahrlässigkeit in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden kann. Und leichte Fahrlässigkeit genügt in diesem Fall nicht.
Wenn man beweisen kann, dass INODE das 90%-Warn-I-Mehl (bewußt) mit 2 Tagen Verzögerung versendet hat, dann hat man gute Chancen die Strafgebühr erfolgreich zu beinspruchen.
H.