http://www6.inode.at/AGB
§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Die Verträge über Inode Businessprodukte werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für Inode Businessprodukte zwölf Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at gekündigt wurde.
Davon abweichend gilt für Verbraucher Punkt 4.3.
4.2. Die Verträge über Inode Privatprodukte werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für Inode Privatprodukte drei Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere drei Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at gekündigt wurde.
Davon abweichend gilt für Verbraucher Punkt 4.3.
Für xDSL@home und VOIP-Produkte findet die in Punkt 4.1. genannte Bestimmung Anwendung.
4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter
www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
4.4. Vor Ablauf der Vertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Vertragsbindung vorsehenden Vereinbarung.
4.5. Eine Änderung der Vertragsbindung kann mit Inode schriftlich vereinbart werden, jedoch muss dies der Auftraggeber im Fall einer Kündigung nachweisen.