ich seh die frage/n enger/anders:
a) gehoert die eigene (dyn.) ip zu den verbindungsdaten oder (nach dem gesetzeswortlaut:) verkehrsdaten? (wo sind die definiert? jedenfalls nicht im TKG2003)
b) was genau bedeutet "speichern"? die ip muss ja jedenfalls fuer die dauer der verbindung gespeichert werden, weil sonst die datenpakete nie und nimmer am richtigen ort landen. ein speicherverbot kann sich also nur auf die zeit
nach beendigung der verbindung beziehen.
es waere also eine moegliche loesung, dem kunden die ip bekannt zu geben,
solange sie besteht und sie dann in einer weise zu speichern, dass (nur mehr) der kunde darauf zugriff hat und nach eigenem ermessen loeschen kann. (so aehnlich wie die e-mails, die duerfen ja auch in der mailbox liegen, obwohl meine ip drinnen steht und die ips von meinen korrespondenzpartner/inne/n und das in verbindung mit datum, uhrzeit und oft auch real name + anschrift.) nur so eine idee ... ich werde weiter drueber nachdenken.
eine weitere moegl. loesung ergibt sich direkt aus §99 TKG2003:
"und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen
oder zu anonymisieren."
fuer statistische zwecke (zb um die qualitaet meiner leitung und meiner dran haengenden geraete zu ueberwachen) reichen die ersten 2 oder 3 oktette. und die sind IMO ausreichend anonym. vielleicht waers also moeglich, die ips in der form 81.223.98.xxx in den statusbericht aufzumehmen.
zum nachlesen:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... t_TKG+2003