rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
jutta hat geschrieben:er koennte sie da dem kunden mitteilen (zb per mail) und dann loeschen. nur so eine idee.
rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Betroffenen aus
besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des
Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen,
der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich
hiebei aus der Notwendigkeit
1. des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2. der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3. der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4. des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen
der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5. der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten
ergeben.
Suicide hat geschrieben:jutta hat geschrieben:er koennte sie da dem kunden mitteilen (zb per mail) und dann loeschen. nur so eine idee.
Ich glaube, da wäre es mit weniger Aufwand verbunden, wenn du die IP selber loggstrosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
Soweit ich das DSG §26 (2) verstanden habe, ist dem nicht so.Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Betroffenen aus
besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des
Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen,
der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich
hiebei aus der Notwendigkeit
1. des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2. der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3. der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4. des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen
der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5. der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten
ergeben.
Suicide hat geschrieben:Ich hab mir schon gedacht, dass so etwas jetzt kommt.
Aber inwiefern dient meine Unwissenheit über meine IPs des letzten Monats der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten?
hardliner hat geschrieben:rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
Zeig mir einen ISP in AT der die zur IP passenden Userdate nicht an die IFPI liefert!
Wennst Du als ISP der Auffordernung nicht nachkommst, verpassen sie Dir eine Anzeige betreffs "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung und Behinderung bei der Ermittlung einer Straftat".
H.
Suicide hat geschrieben:Schon klar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Organe die IP Adresse kennen, bevor sie einem überhaupt zugewiesen wird.
Der von mir zitierte Absatz hat sich aber darauf bezogen, ob die IP Adresse zu den der Auskunftspflicht unterliegenden Daten gezählt wird.
rosch hat geschrieben:hardliner hat geschrieben:rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
Zeig mir einen ISP in AT der die zur IP passenden Userdate nicht an die IFPI liefert!
Wennst Du als ISP der Auffordernung nicht nachkommst, verpassen sie Dir eine Anzeige betreffs "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung und Behinderung bei der Ermittlung einer Straftat".
H.
hängt davon ab, wie sehr sich $provider einschüchtern lässt. rein rechtlich darf es keiner und wird vermutlich so oder so einmal beim EuGH landen, da hier ein rechtsstreit entstehen wird.
um deine vermutungen zu befrieden. diebstahl ist auch verboten und trotzdem wird gestohlen. deshalb hast du aber noch kein anrecht auf das diebesgut.
rosch hat geschrieben:nein. auskunftspflichtig sind stammdaten. alle anderen daten erfordern die richterliche anweisung.
stammdaten = name, wohnanschrift, telefonnummer, mailadresse.
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