inode - transferüberischt

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon jutta » Mi 01 Sep, 2004 12:59

er koennte sie da dem kunden mitteilen (zb per mail) und dann loeschen. nur so eine idee.
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Beitragvon rosch » Mi 01 Sep, 2004 12:59

und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.
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Beitragvon hardliner » Mi 01 Sep, 2004 13:09

INODE speichert die IP-Daten sicher länger als 6 Monate.
Schon allein wegen der freiwilligen Weitergabe der Userdaten auf ANfrage an die RIAA und IFPI! :D
In diesem Punkt haben sich fast alle österreichischen ISPs mit der RIAA "arrangiert".
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Beitragvon hardliner » Mi 01 Sep, 2004 13:12

rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.

Zeig mir einen ISP in AT der die zur IP passenden Userdate nicht an die IFPI liefert! :D
Wennst Du als ISP der Auffordernung nicht nachkommst, verpassen sie Dir eine Anzeige betreffs "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung und Behinderung bei der Ermittlung einer Straftat".
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Beitragvon Suicide » Mi 01 Sep, 2004 13:18

jutta hat geschrieben:er koennte sie da dem kunden mitteilen (zb per mail) und dann loeschen. nur so eine idee.


Ich glaube, da wäre es mit weniger Aufwand verbunden, wenn du die IP selber loggst :)

rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.


Soweit ich das DSG §26 (2) verstanden habe, ist dem nicht so.

Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Betroffenen aus
besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des
Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen,
der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich
hiebei aus der Notwendigkeit
1. des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2. der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3. der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4. des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen
der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5. der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten
ergeben.
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Beitragvon hardliner » Mi 01 Sep, 2004 13:57

Suicide hat geschrieben:
jutta hat geschrieben:er koennte sie da dem kunden mitteilen (zb per mail) und dann loeschen. nur so eine idee.


Ich glaube, da wäre es mit weniger Aufwand verbunden, wenn du die IP selber loggst :)

rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.


Soweit ich das DSG §26 (2) verstanden habe, ist dem nicht so.

Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Betroffenen aus
besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des
Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen,
der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich
hiebei aus der Notwendigkeit
1. des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2. der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3. der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4. des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen
der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5. der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten
ergeben.

... aus dem Punkt 5 geht Auskunftspflicht, auch im vorauseilendem Gehorsam gegenüber der IFPI, klar hervor!
H.
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Beitragvon Suicide » Mi 01 Sep, 2004 14:01

Ich hab mir schon gedacht, dass so etwas jetzt kommt.

Aber inwiefern dient meine Unwissenheit über meine IPs des letzten Monats der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten?
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Beitragvon hardliner » Mi 01 Sep, 2004 14:05

Suicide hat geschrieben:Ich hab mir schon gedacht, dass so etwas jetzt kommt.

Aber inwiefern dient meine Unwissenheit über meine IPs des letzten Monats der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten?

nicht Du sollst die IP wisse, wichtig dabei ist. daß die "verfolgenden exekutiven Organe" (GEMA, RIAA, IFPI, VAP) die gewünschen Informationen ohne Verzug zur Verfügung gestellt bekommen. Du könntest ja auch z. B. in Unwissenheit eine Straftat begangen haben. Schlussendlich entscheiden diese dazu legitimierten Organe ob eine strafbare Handlung vorliegt und ein Verfahren gegen Dich eingeleitet wird.
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Beitragvon rosch » Mi 01 Sep, 2004 14:13

hardliner hat geschrieben:
rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.

Zeig mir einen ISP in AT der die zur IP passenden Userdate nicht an die IFPI liefert! :D
Wennst Du als ISP der Auffordernung nicht nachkommst, verpassen sie Dir eine Anzeige betreffs "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung und Behinderung bei der Ermittlung einer Straftat".
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hängt davon ab, wie sehr sich $provider einschüchtern lässt. rein rechtlich darf es keiner und wird vermutlich so oder so einmal beim EuGH landen, da hier ein rechtsstreit entstehen wird.

um deine vermutungen zu befrieden. diebstahl ist auch verboten und trotzdem wird gestohlen. deshalb hast du aber noch kein anrecht auf das diebesgut. ;)
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Beitragvon Suicide » Mi 01 Sep, 2004 14:15

Schon klar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Organe die IP Adresse kennen, bevor sie einem überhaupt zugewiesen wird.

Der von mir zitierte Absatz hat sich aber darauf bezogen, ob die IP Adresse zu den der Auskunftspflicht unterliegenden Daten gezählt wird.
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Beitragvon rosch » Mi 01 Sep, 2004 14:18

Suicide hat geschrieben:Schon klar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Organe die IP Adresse kennen, bevor sie einem überhaupt zugewiesen wird.

Der von mir zitierte Absatz hat sich aber darauf bezogen, ob die IP Adresse zu den der Auskunftspflicht unterliegenden Daten gezählt wird.


nein. auskunftspflichtig sind stammdaten. alle anderen daten erfordern die richterliche anweisung.

stammdaten = name, wohnanschrift, telefonnummer, mailadresse.
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Beitragvon hardliner » Mi 01 Sep, 2004 14:22

rosch hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:
rosch hat geschrieben:und eine ip-adresse ist nicht auskunftspflichtig, da für das vertragsverhältnis nicht relevant.

Zeig mir einen ISP in AT der die zur IP passenden Userdate nicht an die IFPI liefert! :D
Wennst Du als ISP der Auffordernung nicht nachkommst, verpassen sie Dir eine Anzeige betreffs "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung und Behinderung bei der Ermittlung einer Straftat".
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hängt davon ab, wie sehr sich $provider einschüchtern lässt. rein rechtlich darf es keiner und wird vermutlich so oder so einmal beim EuGH landen, da hier ein rechtsstreit entstehen wird.

um deine vermutungen zu befrieden. diebstahl ist auch verboten und trotzdem wird gestohlen. deshalb hast du aber noch kein anrecht auf das diebesgut. ;)

Bevor es ein Provider auf eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der Rechner ankommen läßt ....... :O
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Beitragvon jutta » Mi 01 Sep, 2004 14:28

rosch hat geschrieben:nein. auskunftspflichtig sind stammdaten. alle anderen daten erfordern die richterliche anweisung.

stammdaten = name, wohnanschrift, telefonnummer, mailadresse.

die sind fuer den kunden selbst allerdings nicht wirklich nuetzlich. so besoffen, dass ich meine anschrift nicht weiss, bin ich nur sehr selten.
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Beitragvon rosch » Mi 01 Sep, 2004 14:35

jutta hat geschrieben: so besoffen, dass ich meine anschrift nicht weiss, bin ich nur sehr selten.



das hast du gesagt (bloße behauptung) ... :rofl:
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Beitragvon Suicide » Mi 01 Sep, 2004 14:44

Das DSG unterscheidet lediglich zwischen personenbezogenen, nicht personenbezogenen, indirekt bezogenen und sensiblen Daten.
IMHO fällt eine gespeicherte IP Adresse, die eindeutig meinem Account zugewiesen werden kann unter die personenbezogenen - oder zumindest indirekt personenbezogenen - Daten. Schließlich ist meine Identität durch diese IP-Adresse im Zusammenhang mit einem Zeitpunkt eindeutig feststellbar.

Wenn diese IP also keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt - wovon ich ausgehe - unterliegt sie IMHO der Auskunftspflicht.
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