Was passiert wenn ... (inode)

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Re: Was passiert wenn ... (inode)

Beitragvon jutta » Mi 21 Jul, 2004 17:07

M@rio hat geschrieben:
lsdjunkie hat geschrieben:... man seinen xDSL@home Anschluss (non-mehrplatz) per WLAN mit ein paar Nachbarn teilt und inode merkt es.
Wie sollen sie es denn merken?

kennst du tcpdump? damit erkenne sogar ich, dass manches von verschiedenen geraeten hinterm modem kommen muss und ich habe das programm erst seit kurzem. wer sich damit auskennt, findet sicher viel mehr und genaueres heraus.

es ist wahrscheinlich eher so, dass es den meisten providern egal ist, was jemand an sein modem anschliesst, solange es keine probleme damit gibt.

\\ergaenzung: bei der heute in zwei anderen threads erwaehnten gleichzeitigen vpn-einwahl mit zwei computern stehen die zwei ips mit uhrzeit usw sogar im kundenbericht. ich bin mir also ziemlich sicher, dass inode was bemerkt ;)
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Re: Was passiert wenn ... (inode)

Beitragvon M@rio » Mi 21 Jul, 2004 18:07

jutta hat geschrieben:kennst du tcpdump?
Ja.
damit erkenne sogar ich, dass manches von verschiedenen geraeten hinterm modem kommen muss
Per fortlaufender IP-ID nehme ich mal an. Das lässt sich aber vermeiden. Unter Linux sowieso und unter Windows am einfachsten mit einem lokalen Proxy.
Eine andere Möglichkeit um mehrere Endgeräte hinter einem NAT zu erkennen ist mir nicht bekannt.
wer sich damit auskennt, findet sicher viel mehr und genaueres heraus.
Schau dir mal an wie groĂź die Logs sind die tcpdump produziert. Ist daher im "echten Leben" eher nicht machbar.
es ist wahrscheinlich eher so, dass es den meisten providern egal ist, was jemand an sein modem anschliesst, solange es keine probleme damit gibt.
Das vermutlich sowieso. ^^
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 18:11

jutta hat geschrieben:@MikeDeejay: vom deutschen support eines router-herstellers erhielt ich vor kurzem die auskufnt, dass sie aus rechtlichen gruenden keinen support fuer filesharing mehr machen duerfen. kann durchaus uebervorsichtig sein, aber es deutet doch darauf hin, dass die geaenderte rechtslage zumindest unsicherheit erzeugt.

@hardliner: wird bei privaten usern nicht oft vorkommen, aber §91 abs 2a urhg sieht einen strafrahmen von 2 jahren vor. und den §92 sollte man sich auch einmal auf der zunge zergehen lassen: vernichtung oder unbrauchbarmachung von eingriffsmitteln ohne ruecksicht darauf, wem sie gehoeren ... zivilrechtliche folgen auch bei einem strafrechtlichen freispruch usw.

links zum ris sind wegen der javascripts dort leider nicht leicht zu legen, daher die anleitung zum suchen: www.ris.bka.gv.at -> bundesrecht -> unter "kurztitel" "urheberrechtsgesetz" eingeben.

Stimmt schon, wenn es um "gewerbliche Urheberrechtsverletzung" geht.
D. h. Raubkopien im grossen Stil (z.B. 20.000 Stück) verhökern.
Wenn keine "finanzielle Bereicherung" dahintersteht passiert bei uns strafrechtlich eigentlich (noch) nix!
Und Geräte werden nur dann eingezogen, wenn damit erwiesenermassen eine Straftat begangen wurde, unabhängig davon wem sie gehören.
H.
Und bei den Teutonen darfst im Forum nicht mal mehr posten "hat wer den Song xy?" Da ist noch gar nix von P2P oder Kopieren erwähnt. Die verbieten teilweise sogar den privaten Wiederverkauf von Original-Tonträgern!!!
Die spinnen total!
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Re: Was passiert wenn ... (inode)

Beitragvon jutta » Mi 21 Jul, 2004 18:46

M@rio hat geschrieben:
jutta hat geschrieben:kennst du tcpdump?
Ja.
damit erkenne sogar ich, dass manches von verschiedenen geraeten hinterm modem kommen muss
Per fortlaufender IP-ID nehme ich


viel banaler: follow tcp-stream liefert dir den user-agent header. wenn da sagen wir mal der internet explorer und der konquerer vorkommen, liegt die annahme nahe, dass es da 2 verschiedene betriebssysteme gibt. und wenn der zeitliche abstand nur sekundenbruchteile betraegt, wirds wohl kein dual-boot sein. ich kann in meinen dumpfiles zb sehr schoen die verschiedenen firebird/firefox-versionen auf meinen rechnern erkennen ;)

klar kann man vieles zu verschleiern. und klar wird sich ein provider normalerweise die arbeit nicht antun, aber es ging ja nur um die *moeglichkeit*, dass die mehrfachnutzung eines anschlusses herausgefunden wird.
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Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 18:51

Um mehrere Endgeräte an einem Anschluss zu erkennen gibts im Prinzip 2 Möglichkeiten: Einerseits wenn ausschließlich High-Port-Aktivitäten vorkommen und wenn die IP-Sequence-ID nicht strikt aufsteigend durchnummeriert ist. Die Betonung liegt auf und.
Die High-Port-Aktivität allein kann aber auch von einer NAT-Firewall kommen.
CHELLO hat auf diese Art einige "unliebsame" Leecher wegen VertragsverstoĂź gekĂĽndigt.
GruĂź
H.
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Beitragvon wolke » Mi 21 Jul, 2004 22:30

hardliner hat geschrieben:CHELLO hat auf diese Art einige "unliebsame" Leecher wegen VertragsverstoĂź gekĂĽndigt.
GruĂź
H.


:diabolic: Dabei bringen´s bis jetzt ned z´amm, dass der Mail und der Newsserver klaglos funktionieren und die verkaufte Speed auch real erreicht wird wie man so liest... :rotfl:

wolke
*auch mal 2 Jahre lang Chello gepeinigt gewesen*
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Re: Was passiert wenn ... (inode)

Beitragvon schnurz » Do 22 Jul, 2004 07:46

lsdjunkie hat geschrieben:... man seinen xDSL@home Anschluss (non-mehrplatz) per WLAN mit ein paar Nachbarn teilt und inode merkt es.
Mit welcher Strafe muss man rechnen?

lsdjunkie


Also ich schätze es gibt viele WLAN's da surft der Nachbar mit ohne dass man es weis :lol:

Zumindest lt. deutscher Rechtssprechung ist das Schwarzsurfen sogar straffrei wenn der WLAN Inhaber ohne Verschlüsselung sendet. Denn um in D straffällig zu werden, muss man diesbezüglich besondere Schutzvorkehrungen überwinden oder umgehen.
schnurz
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Beitragvon rosch » Do 22 Jul, 2004 10:47

stealth hat geschrieben:Wenn man's dem Anschlussinhaber nicht nachweisen kann und dem Nachbarn auch nicht, dann wird's wohl im Sand verlaufen, wenn man's darauf ankommen lässt.

lg
Stealth


naja laut den agb von inode ists nicht so einfach.

paragraph 9, punkt 9

"Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Inode für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung."
Heghlu'DI' mobbe'lu'chugh QaQqu' Hegh wani`
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Beitragvon hardliner » Do 22 Jul, 2004 11:08

rosch hat geschrieben:
stealth hat geschrieben:Wenn man's dem Anschlussinhaber nicht nachweisen kann und dem Nachbarn auch nicht, dann wird's wohl im Sand verlaufen, wenn man's darauf ankommen lässt.

lg
Stealth


naja laut den agb von inode ists nicht so einfach.

paragraph 9, punkt 9

"Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Inode für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung."

Das ist ein typischer Gummiparagraph der INODE quasi alle Vollmachten gibt, um sauteuren Rechtsanwälten, wie RA Zanger, ein nachhaltiges Einkommen zu garantieren.
d. h. wenn sich INODE einen Rechtsverdreher nimmt, muss der Kunde dafĂĽr zahlen!
GruĂź
H.
Nachtrag: hab schon viele AGBs vin diversen ISPs studiert, aber die von INODE sind die umfangreichsten und "kundenfeindlichsten" von allen. Nicht einmal AON hat solche "Bauernfang-Klauseln"!!!
vor allen "verschuldensunabhängig" muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! :oops: :oops: :scream: :O
Horror-Szenario: Du wirst von der IFPI verdächtigt Raubkopien ins Netz zu stellen. Es kommt zu einer Untersuchung und Verhandlung. INODE beuaftragt einen RA zur Wahrung der eignen Ansprüche und Vetretung vor Gericht. Du wirst freigesprochen, da es sich um einen Irrtum handelt und trotzdem musst Du den RA von INODE bezahlen.
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Beitragvon M@rio » Do 22 Jul, 2004 11:45

dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
Ich bin zwar kein Rechtsverdreher aber ich lese das so, daĂź Inode dir keinen Anwalt zahlen muss, falls du von jemandem verklagt wirst.
vor allen "verschuldensunabhängig" muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Wenn es nicht "verschuldensunabhängig" wäre würde ja jeder sagen: "Mei Nachbar wars. I hab nix davon gwusst. I bin net schuld" :?
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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Beitragvon erdie » Do 22 Jul, 2004 11:48

geh lass doch die trolle - v.a. jetzt im sommer, da kommt noch ein sonnenstich dazu :rotfl:
...
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Beitragvon TwIce » Do 22 Jul, 2004 11:55

hm, wär das nicht DER neue sommersport: trolle jagen? :D

*mal ne neue sehne auf den bogen spann*
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