Was passiert wenn ... (inode)

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 15:23

stealth hat geschrieben:
MikeDeejay hat geschrieben:Hi ! Also so schlimm wird nicht sein, denke ich betreffend des Risikos ;-)

Ich denke bei Inode ist dem nicht so daĂź wirklich alles ĂĽberwacht wird, interssant ist nur die Summe des Traffics...


Ich denke nicht, dass es hier um Inode geht, sondern mehr um andere Sachen - Download von urheberrechlich geschĂĽtzem Material etc.

Dann wandert nämlich dem Anschlussinhaber die Klage ins Haus.

lg
Stealth

Alles völliger Quatsch!
Strafrechtlich verantwortlich ist immer der Täter, sprich die Person, welche die strafbare Tat (Download von strafbarem Material wie KIPOs usw), verübt hat. Alles andere ist völlig irrelevant. Sonst könntens gleich den Krenn als Anschlussinhaber einsperren, und brauchten nicht so lang suchen, wer nun wirklich die KIPOs konsumiert hat.
H.
PS: die Leutz haben Sorgen ......
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Beitragvon lordpeng » Mi 21 Jul, 2004 15:28

>Strafrechtlich verantwortlich ist immer der Täter, sprich die Person, welche die strafbare Tat
das ist spätestens dann ein problem wenn der täter nicht genau festzustellen ist, indem fall fällt der hauptverdacht auf den inhaber ...

weil wenn der liebe nachbar 50 GB urheberrechtsgeschütztes material saugt, es anschliessend löscht und ihm dies niemand nachweisen kann, wirds wohl aus sein mit der guten nachbarschaft ...

btw. ich lass mich jetzt sicher nicht auf diskussionen ein welche die wiederherstellung von gelöschten daten anbelangen, weil das zu weit vom thema abschweifen würde, wir sind noch bei der theorie :-)
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Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 15:31

lordpeng hat geschrieben:weil wenn der liebe nachbar 50 GB urheberrechtsgeschütztes material saugt, es anschliessend löscht und ihm dies niemand nachweisen kann, wirds wohl aus sein mit der guten nachba***haft ...

btw. ich lass mich jetzt sicher nicht auf diskussionen ein welche die wiederherstellung von gelöschten daten anbelangen, weil das zu weit vom thema abschweifen würde, wir sind noch bei der theorie :-)

Im ersten Fall stimme ich Dir voll zu! :rofl:
Im zweiten Fall:
... dies ist alles ein Thema der forensischen BeweisfĂĽhrung.
Es gilt aber immer die Unschuldsvermutung. :D
GruĂź
H.
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Beitragvon stealth » Mi 21 Jul, 2004 15:36

H. hat in gewisser Weise schon recht - mehr als unangenehm ist's trotzdem und mit der freundlichen Nachbarschaft ist's auf alle Fälle vorbei.

Wenn man's dem Anschlussinhaber nicht nachweisen kann und dem Nachbarn auch nicht, dann wird's wohl im Sand verlaufen, wenn man's darauf ankommen lässt.

lg
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Beitragvon stealth » Mi 21 Jul, 2004 15:38

Oh Gott - im Forum wird zensiert - NachbARSCHaft. ^^
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Beitragvon jutta » Mi 21 Jul, 2004 15:44

hardliner hat geschrieben:Strafrechtlich verantwortlich ist immer der Täter, sprich die Person ......


gerade bei urheberrechtsverletzungen koennen die zivilrechtlichen folgen viel unangenehmer sein: unterlassung, beseitigung, angemessenes entgelt, schadenersatz, entgangener gewinn, urteilsveroeffentlichung. §§ 81ff urhg.
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Beitragvon lordpeng » Mi 21 Jul, 2004 15:46

>Wenn man's dem Anschlussinhaber nicht nachweisen kann und dem Nachbarn auch nicht
>dann wird's wohl im Sand verlaufen, wenn man's darauf ankommen lässt.

naja, das ist sicher ein heikles thema, ausgangsbasis einer solchen ermittlung kann im grunde ja logischerweise nur die IP adresse des anschlussinhabers sein, man weiss also dass über den anschluss mit der IP Adresse yyy.nnn.bbb.fff dieses und jenes gezogen wurde, wenn man als ermittelnde behörde dann noch dazu nicht weiss dass dahinter mehrere leute hängen, die physikalisch in anderen gebäuden sind ...

wie sollte man auf die idee kommen dass nicht der eigentliche anschlussinhaber der bösewicht ist, sondern jemand auf der anderen strassenseite? ratzfatz ist eine hausdurchsuchung angeordnet und sowas kann auch für einen weniger-beteiligten recht unangenehm sein, zumindest könnt ich mir das vorstellen ...


//edit ich hab absichtlich das wort 'weniger-beteiligten' verwendet, ich denk jeder weiss was gemeint ist ...
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Beitragvon stealth » Mi 21 Jul, 2004 15:53

lordpeng hat geschrieben:wie sollte man auf die idee kommen dass nicht der eigentliche anschlussinhaber der bösewicht ist, sondern jemand auf der anderen strassenseite? ratzfatz ist eine hausdurchsuchung angeordnet und sowas kann auch für einen weniger-beteiligten recht unangenehm sein, zumindest könnt ich mir das vorstellen ...


Soweit wollte ich davor nicht ausholen :)

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Beitragvon TheProdigy » Mi 21 Jul, 2004 16:01

Ich habe im Thread Legalität von Internet-Sharing via WLAN? (wurde auf der ersten Seite bereits erwähnt) eine Zusammenfassung vom deutschen Recht gepostet (Auszug aus dem c't-Magazin). Ich gehe mal davon aus, dass es bei uns nicht viel anders ist.

In diesem Fall ist es so, dass die Tat eindeutig nachgewiesen werden muss - es gilt ja die Unschuldsvermutung. So ist man zwar aus dem Schneider, aber die Scherereien hat man trotzdem - muss man sich selber ĂĽberlegen, ob es einem das wert ist.

Falls man keine Flat hat, sollte man die Übernahme von Mehrkosten auch unbedingt schriftlich regeln. Der Provider fordert das Geld schließlich vom Anschlußinhaber ein. Wenn dessen Nachbar saugt wie der Böse und nicht zahlen will - wer hat da das Problem? (Denksportaufgabe :D )

PS: bin kein Jurist - alle Angaben ohne Gewähr
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Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 16:03

jutta hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:Strafrechtlich verantwortlich ist immer der Täter, sprich die Person ......


gerade bei urheberrechtsverletzungen koennen die zivilrechtlichen folgen viel unangenehmer sein: unterlassung, beseitigung, angemessenes entgelt, schadenersatz, entgangener gewinn, urteilsveroeffentlichung. §§ 81ff urhg.

Stimmt genau!
Strafrechtlich passiert bei uns meist gar nix - aber zivilrechtlich kannst fĂĽr jeden Song der ins Netz gestellt wurde ~1000 EURONEN locker machen.
GruĂź
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Beitragvon jutta » Mi 21 Jul, 2004 16:13

wie schon oben erwaehnt, geht es nicht nur um strafrecht. im zivilrecht muss die tat zwar auch bewiesen werden, aber die regeln sind nicht so streng wie im strafrecht. ausserdem kann so ein urheberrechtsprozess der sich ueber jahre hinzieht, ganz schon teuer werden und der ausgang ist bis zum schluss unklar. in der situation tut sich ein grosser medienkonzern mit rechtsabteilung und budget leichter als irgendjemand, der dem nachbarn aus nettigkeit einen teil der bandbreite zur verfuegung gestellt hat.

und was lordpeng schon erwaehnt hat, ist nicht zu unterschaetzen. eine hausdurchsuchung ist einfach unangenehm, auch wenn man sich unschuldig fuehlt und ausser privaten urlaubsfotos und selbstgeschriebenen texten nur rechtmaessig erworbene software, musik, videos usw auf seiner festplatte und in der cd-sammlung hat. wer hebt schon jede rechnung auf und findet sie dann auch noch?
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Beitragvon lordpeng » Mi 21 Jul, 2004 16:15

>Wenn dessen Nachbar saugt wie der Böse und nicht zahlen will
>wer hat da das Problem?

ohne flatrate ist sowas meiner meinung nach sowieso ein schuss in den ofen, weil andernfalls müsste man ja genaue logs führen, wer wieviel traffic verbraucht hat, diese logs sollten für beide zwar einsehbar, aber für keinen der beiden manipulierbar sein, zumindest wärs meiner meinung nach nur so sinnvoll, der damit zusammenhängende aufwand macht das ganze unterfangen aber wieder uninteressant, also nur mit flatrate :-)
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Beitragvon hardliner » Mi 21 Jul, 2004 16:21

jutta hat geschrieben:wie schon oben erwaehnt, geht es nicht nur um strafrecht. im zivilrecht muss die tat zwar auch bewiesen werden, aber die regeln sind nicht so streng wie im strafrecht. ausserdem kann so ein urheberrechtsprozess der sich ueber jahre hinzieht, ganz schon teuer werden und der ausgang ist bis zum schluss unklar. in der situation tut sich ein grosser medienkonzern mit rechtsabteilung und budget leichter als irgendjemand, der dem nachbarn aus nettigkeit einen teil der bandbreite zur verfuegung gestellt hat.

und was lordpeng schon erwaehnt hat, ist nicht zu unterschaetzen. eine hausdurchsuchung ist einfach unangenehm, auch wenn man sich unschuldig fuehlt und ausser privaten urlaubsfotos und selbstgeschriebenen texten nur rechtmaessig erworbene software, musik, videos usw auf seiner festplatte und in der cd-sammlung hat. wer hebt schon jede rechnung auf und findet sie dann auch noch?

Nana!
So schlimm ists wieder auch nicht.
Der ermittelnden Behörde, Staatsanwaltschaft müssen schon "handfeste Beweise" vorliegen.
Zum anderen gibts "Hausdurchsuchungen" in AT nur bei strafrechtlich relevaten Tatbeständen, deren Strafmaß über 6 Monaten liegt (KIPOs). Und das ist bei P2P (Urheberrechtsverletzung) derzeit nicht gegeben.
Also keine Panik!
GruĂź
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Beitragvon MikeDeejay » Mi 21 Jul, 2004 16:26

"... man seinen xDSL@home Anschluss (non-mehrplatz) per WLAN mit ein paar Nachbarn teilt und inode merkt es.
Mit welcher Strafe muss man rechnen?

lsdjunkie"

Ist ja toll vom Thema abgewichen *gg* - der rechtliche Apsekt ist definitv recht wichtig und auch interessant, vor allem weil zB die deutschen Share - Server recht viel Verfügbarkeit anzeigen, und die Clients sich recht häufig verbinden. Die ganze Kampagne betreffend Urheberrecht geht zur zeit eh relativ stark von Deutschland aus, und wird auch uns in den nächsten Monaten erreichen, bin gespannt wies dann wird... :ok:
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Beitragvon jutta » Mi 21 Jul, 2004 16:54

@MikeDeejay: vom deutschen support eines router-herstellers erhielt ich vor kurzem die auskufnt, dass sie aus rechtlichen gruenden keinen support fuer filesharing mehr machen duerfen. kann durchaus uebervorsichtig sein, aber es deutet doch darauf hin, dass die geaenderte rechtslage zumindest unsicherheit erzeugt.

@hardliner: wird bei privaten usern nicht oft vorkommen, aber §91 abs 2a urhg sieht einen strafrahmen von 2 jahren vor. und den §92 sollte man sich auch einmal auf der zunge zergehen lassen: vernichtung oder unbrauchbarmachung von eingriffsmitteln ohne ruecksicht darauf, wem sie gehoeren ... zivilrechtliche folgen auch bei einem strafrechtlichen freispruch usw.

links zum ris sind wegen der javascripts dort leider nicht leicht zu legen, daher die anleitung zum suchen: www.ris.bka.gv.at -> bundesrecht -> unter "kurztitel" "urheberrechtsgesetz" eingeben.
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