Inode VOIP und Mehrplatzfähigkeit

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Beitragvon gruber » Fr 18 Jun, 2004 05:45

jutta hat geschrieben:
gruber hat geschrieben:was hat das fpr einen sinn, irgendetwas implementieren von dem allgemein bekannt ist, dass viele endgeräte und auch router, firewalls etc. damit probleme haben?


userseitig sind endgeraete *computer*, egal ob pc, mac oder irgendwas groesseres. im zuge der ipv6-diskussionen wird zwar immer wieder erwaehnt, dass bei vollsaendiger implementierung von ipv6 so viele ips zur verfuegung stehen werden, dass man jede kaffeemaschine im netzwerk adressieren kann, aber soweit ist die praxis noch nicht. computer haben mit der einwahl kein problem, ausser sie sind *sehr* alt und haben sehr alte betriebsssteme - die meisten kaffeemaschinen derzeit vermutlich schon. falls jemand seine kaffeemaschine trotzdem per internet fernsteuern will, muss er sich halt eine geeignete loesung ausdenken. wenn du mit deinem oesterreichischen elektrorasierer ins ausland faehrst, must du ja auch geeignete adapter mitnehmen und kannst nicht erwarten, dass die dortigen e-werke wegen deines rasierapparates ihre standards aendern.

die x-box ist zwar fuer den betrieb im internet vorgesehen, braucht aber dazu breitbandige kabel- oder dsl-anschluesse und kann sich selbst nicht einwaehlen. wenn du einen anschluss hast, bei dem einwahl noetig ist, muss sie also an einen pc oder an einen router angeschlossen werden.

firewalls sind keine geraete, sondern *konzepte.* http://www.lan-ks.de/~jochen/firewall/foil02.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Firewall
http://www.sewecom.de/firewall/
http://www.auto.tuwien.ac.at/~rlieger/F ... ewallTypen

und router gibt es so viele unterschiedliche, dass du immer welche finden wirst, die mit deinen geraeten oder deiner software *nicht* koennen, obwohl sie in anderer umgebung grossartig funktionieren. daher verwenden profis in der regel als router pcs mit entsprechender software, die sie dem anwendungsfall ensprechend konfigurieren und auch aendern koennen. (geht meistens auch schneller, als unzaehlige fehlversuche mit nicht passenden routern.) aber so ein silbernes ufo sieht natuerlich nicht nur in der auslage vom niedermeyer sondern auch auf dem schreibtisch cooler aus.

wenn du einen vertrag unter falschen voraussetzungen abgeschlossen hast, kannst du ihn aufloesen (irrtum, wegfall der geschaeftsgrundlage etc.). die genauen bedingungen und konsequenzen haengen davon ab, wer den irrtum verursacht hat, ob er auffallen haette muessen, ob schon etwas geleistet wurde etc. lass dich vom/von der rechtsanwalt/rechtsanwaeltin deines vertrauens beraten.


ok. Sinnfragen im zusammenhang mit inode sind wohl ziemlich sinnlos. ;)

wer behauptet, dass router endgeräte sind? ich war immer der meinung, dass man die verwendet um endgeräte oder weitere router, switches etc. dranzustöpseln.

profilösungen sind im privatbereich weniger sinnvoll, da zu teuer.

das finanzielle risiko sich mit einem "grosse" in einem rechtsstreit anzulegen muss man sich erst mal leisten können. :(

im übrigen bin ich der meinung, dass man zusagen auch einhalten sollte, auch wenn sie nicht schriftlich gemacht werden.
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Beitragvon rosch » Fr 18 Jun, 2004 09:48

gruber hat geschrieben:im übrigen bin ich der meinung, dass man zusagen auch einhalten sollte, auch wenn sie nicht schriftlich gemacht werden.


schön deine meinung. du hast ja mit der unterschrift oder bestellung im fernabsatz* die agbs anerkannt und verstanden, oder? was steht da gleich als zweiter absatz, erste seite?

"1.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von Inode nicht bevollmächtigt sind, mündliche
Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern."

warum liest sich eigentlich fast niemand die bedingungen durch und motschkert dann hinterher? wenn ein verkäufer die zeit nicht hat, dann ist das geschäft für mich schon gelaufen.




* bestellungen per fax, fernmündlich oder online. ordentliches rücktrittsrecht innerhalb von 7 tagen ohne angaben von gründen
Heghlu'DI' mobbe'lu'chugh QaQqu' Hegh wani`
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Beitragvon gruber » Fr 18 Jun, 2004 18:49

rosch hat geschrieben:
gruber hat geschrieben:im übrigen bin ich der meinung, dass man zusagen auch einhalten sollte, auch wenn sie nicht schriftlich gemacht werden.


schön deine meinung. du hast ja mit der unterschrift oder bestellung im fernabsatz* die agbs anerkannt und verstanden, oder? was steht da gleich als zweiter absatz, erste seite?

"1.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von Inode nicht bevollmächtigt sind, mündliche
Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern."

warum liest sich eigentlich fast niemand die bedingungen durch und motschkert dann hinterher? wenn ein verkäufer die zeit nicht hat, dann ist das geschäft für mich schon gelaufen.




* bestellungen per fax, fernmündlich oder online. ordentliches rücktrittsrecht innerhalb von 7 tagen ohne angaben von gründen


IANAL, aber meines wissens macht es einen unterschied ob ich mir mit dem verkäufer etwas vom schriftlichen vertrag abweichendes ausmache, oder ob dem kunden zugesagt wird, dass der Vertragsgegenstand eine gewisse eigenschaft hat. Hat also nix mit dem von dir zitierten Teil der AGBs zu tun.

Beides ist natürlich eine Sauerei!

Interessant wäre, ob dann der Verkäufer dem Kunden für die zugesagte Eigenschaft haftet, da ja auch ein mündlicher Vertag ein Vertrag ist (mal abgesehen von der Beweiskraft nur mündlicher Aussagen, auch wenns dafür Zeugen gibt - da freuen sich meistens nur die Anwälte)?

PS: was versteht man unter "motschkert"?
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