gruber hat geschrieben:was hat das fpr einen sinn, irgendetwas implementieren von dem allgemein bekannt ist, dass viele endgeräte und auch router, firewalls etc. damit probleme haben?
userseitig sind endgeraete *computer*, egal ob pc, mac oder irgendwas groesseres. im zuge der ipv6-diskussionen wird zwar immer wieder erwaehnt, dass bei vollsaendiger implementierung von ipv6 so viele ips zur verfuegung stehen werden, dass man jede kaffeemaschine im netzwerk adressieren kann, aber soweit ist die praxis noch nicht. computer haben mit der einwahl kein problem, ausser sie sind *sehr* alt und haben sehr alte betriebsssteme - die meisten kaffeemaschinen derzeit vermutlich schon. falls jemand seine kaffeemaschine trotzdem per internet fernsteuern will, muss er sich halt eine geeignete loesung ausdenken. wenn du mit deinem oesterreichischen elektrorasierer ins ausland faehrst, must du ja auch geeignete adapter mitnehmen und kannst nicht erwarten, dass die dortigen e-werke wegen deines rasierapparates ihre standards aendern.
die x-box ist zwar fuer den betrieb im internet vorgesehen, braucht aber dazu breitbandige kabel- oder dsl-anschluesse und kann sich selbst nicht einwaehlen. wenn du einen anschluss hast, bei dem einwahl noetig ist, muss sie also an einen pc oder an einen router angeschlossen werden.
firewalls sind keine geraete, sondern *konzepte.*
http://www.lan-ks.de/~jochen/firewall/foil02.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Firewall
http://www.sewecom.de/firewall/
http://www.auto.tuwien.ac.at/~rlieger/F ... ewallTypen
und router gibt es so viele unterschiedliche, dass du immer welche finden wirst, die mit deinen geraeten oder deiner software *nicht* koennen, obwohl sie in anderer umgebung grossartig funktionieren. daher verwenden profis in der regel als router pcs mit entsprechender software, die sie dem anwendungsfall ensprechend konfigurieren und auch aendern koennen. (geht meistens auch schneller, als unzaehlige fehlversuche mit nicht passenden routern.) aber so ein silbernes ufo sieht natuerlich nicht nur in der auslage vom niedermeyer sondern auch auf dem schreibtisch cooler aus.
wenn du einen vertrag unter falschen voraussetzungen abgeschlossen hast, kannst du ihn aufloesen (irrtum, wegfall der geschaeftsgrundlage etc.). die genauen bedingungen und konsequenzen haengen davon ab, wer den irrtum verursacht hat, ob er auffallen haette muessen, ob schon etwas geleistet wurde etc. lass dich vom/von der rechtsanwalt/rechtsanwaeltin deines vertrauens beraten.