schnurz hat geschrieben:
a) rechtliche Möglichkeiten geben einen Provider der die Daten widerrechtlich herausgegeben hat auf Schadenersatz wegen Kreditschädigung etc. zu klagen bzw.
b) bei Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen Regressforderungen an den Provider zu richten.
a) vermutlich ja, wenn er die daten tatsaechlich widerrechtlich herausgegeben hat (was nach der neuregelung des TKG nicht mehr so klar ist)
b) sicher nicht. du kannst ja gegen den zeugen der dich beim diebstahl beobachtet hat auch keine regressforderungen stellen, wenn du verurteilt wirst.