Kündigung von Chello, Alternative?

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Beitragvon speeduser » Sa 03 Jan, 2004 10:52

hardliner hat geschrieben:Jo!
CHELLO suckt! Ich frage mich nur, ob das alles von Rechtens ist. In den "alten" Verträgen steht nix von einer Downloadbeschränkung.
Gruß
H.


darum wollen sie ja das man umsteigt auf neue verträge.
da können sie mehr geld verdienen und haben es dann rechtlich durch den neuen vertrag in der hand.

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Beitragvon WaJoWi » So 04 Jan, 2004 10:37

hardliner hat geschrieben:Ich frage mich nur, ob das alles von Rechtens ist. In den "alten" Verträgen steht nix von einer Downloadbeschränkung.


Klar ist das Rechtens! So wie Du ein Kündigungsrecht hast, wird sich auch Chello ein Recht zu Kündigen vorbehalten haben. Im Prinzip müssten sie nicht einmal einen Grund anführen. Das die wenigsten Firmen dieses Recht in Anspruch nehmen um keinen schlechten Ruf einzufahren ist eine andere Sache. Aber vermutlich hat sich Chello ausgerechnet ab wann eine Kündigung für sie günstiger kommt als der "gute Ruf".

Mir kommt auch vor, dass die Kontrollen des Transfervolumens zufällig erfolgen. Da ist es egal wie wenig man die Monate und Jahre zuvor gesurft hat - wenn man bei der Kontrolle über ein bestimmtes Limit (10GB?) kommt, wird verwarnt oder gekündigt. Höchstens bei diesem Punkt könnte man rechtlich einhaken. Wenn es kein Limit gibt, gibt es für den Provider keinen Grund den Traffic mitzuzählen. Daher könnte man diese Aufzeichnung als Verstoß gegen den Datenschutz verstehen. Ob man damit aber durchkommt? Wenn ja, werden künftige Kündigungen eben ohne Angabe von Gründen ausgesprochen.

In der Straßenbahn fragt Dich der Kontrollor auch nicht ob Du sonst immer einen Fahrschein hattest wenn er Dich diesmal ohne erwischt...
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Beitragvon speeduser » So 04 Jan, 2004 11:09

hardliner hat geschrieben:Jo!
CHELLO suckt! Ich frage mich nur, ob das alles von Rechtens ist. In den "alten" Verträgen steht nix von einer Downloadbeschränkung.
Gruß
H.


wenn du dir einmal die fair use policy genau durchlest, kommst du darauf das sie dich jederzeit kündigen können.
was sie wollen ist eine traffic beschränkung und wennst drüber bist bekommen sie enorm viel kohle dafür.
auserdem hängt die ganze geschichte mit der erhöhung des speeds bei chello zusammen.
denke mal logisch, erhöhung der bandbreite pro user, bei gleichbleibender useranzahl unmöglich wenn das netz schon ziemlich ausgelastet ist.
jetzt schauen sie das die user die das chello "WIRKLICH" nützen los werden.
dadurch hast 2 effekte: zu einem, die nicht unbegrenzte bandbreite wird nicht überlastet;
die zweite: sie verdienen mehr geld mit den usern die das chello nicht "VOLL" nutzen;
im klartext: qualität von chello wird erhalten, upc braucht nicht soviel für den traffic bezahlen, was wiederum bedeutet upc bleibt mehr geld über.
reines kalkulation und managment denken.

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Beitragvon Bender » So 04 Jan, 2004 13:33

WaJoWi hat geschrieben:... wird sich auch Chello ein Recht zu Kündigen vorbehalten haben. Im Prinzip müssten sie nicht einmal einen Grund anführen. ...

Die in Frage kommenden AGB's gelten für UPC- wie Chello-Produkte gleichermaßen (letzte Version gültig seit 1. Mai 2003). In den AGB's heißt es:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen UPC Telekabel Wien Gesellschaft m.b.H.

    ...
    §. 4. Vertragsdauer
    ...
    (2)UPC Telekabel ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn
    a)der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder
    b)über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen mangels Deckung abgewiesen wird; oder
    c)der Anschluss des Kunden missbräuchlich verwendet wird; oder
    d)sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für UPC Telekabel unzumutbar machen.
    ...

Der ISP ist durch seine Erklärung sehr wohl gebunden, die Auflösung des Vertragsverhältnisses zu begründen. Ein prinzipielles Recht auf das Aussprechen einer nicht zu begründenden Vertagsauflösung mag bestehen, nicht jedoch das grundsätzliche Recht, einen Vertrag in solcher Form tatsächlich aufzulösen.
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schade an inode...

Beitragvon mirakulix » So 04 Jan, 2004 18:41

ich war im millenium tower und hab mir ein anbot machen lassen:

1. Ich habe eine Telefonleitung, ist jedoch deaktiviert (schon lange)
Leitung liegt in der Wohnung.

2. Mein Angebot von Inode:
100 Euro Kaution, oke, das ist ja kein Problem bekomm ich zurück
170 Euro "Einmalige Installationsgebühren" -> mein Hauptproblem
sie entfallen bei mir nicht, begründungen:
"weil inode nicht selbst die tele leitungen kündigt"
40 Euro (Montasrate)

das heißt kurzgesagt, für dieses Monat:
310 euro -> bye bye und dann weiter 50 euro pro monat,
wenn man bedenkt das ich das internet eh nur 6monate brauche,
bis zur matura, und dann nimmer... ist das schon ein verlust für mich,
wäre gut wenn die installationsgebühren wegfallen könnten....

Liebe Grüße
mirakulix
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Beitragvon erdie » So 04 Jan, 2004 20:27

Bender hat geschrieben:Der ISP ist durch seine Erklärung sehr wohl gebunden, die Auflösung des Vertragsverhältnisses zu begründen.


Nein. Siehe §4 (1). Unter Einhaltung der Kündigungsfrist muss da genau gar nix begründet werden.
...
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Beitragvon Bender » So 04 Jan, 2004 22:02

@erdie

In meinem Statement kommt weder der Begriff kündigen noch Kündigung vor, da das Posting von Hardliner und anderer auf die Frage der Rechtmäßigkeit einer anlassbezogenen, vom ISP ausgesprochenen Beendigung eines Vertrages gezielt hat.

Die in meinem Posting auszugsweise zitierte Äußerung von nick WaJoWi trifft die mehrfach angesprochene Rechtsfrage nicht bzw. nur dann, wenn anlassbezogene, umgehend wirksame Vertragauflösung mit der im Vertrag für beide Seiten festgehaltenen Kündigungsregelung zeitlich zusammentrifft.
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Beitragvon hardliner » So 04 Jan, 2004 22:20

Hallo!
Hier ging es mir nur um die juridische Rechtmäßigkeit der Anwendung der CHELLO AGB 2003 auf Veträge die vor 2003 abgeschlossen wurden.
Und da, glaube ich, liegt ein Rechtsbruch seitens CHELLO vor.
Gruß
H.
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Beitragvon erdie » So 04 Jan, 2004 22:31

auch die AGB davor haben schon den §4 (1) dringehabt, ändert also nix

(und den fair use paragraphen gibts auch schon seit das 100 MB limit gefallen is (1998 ?))
...
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Beitragvon Bender » So 04 Jan, 2004 23:03

@hardliner

Es ist tatsächlich - ohne individuelle Verträge zu kennen - nicht nachzuvollziehen, worauf sich Chello/UPC stützt, wenn ein Überziehen eines Downloadvolumens stattgefunden haben soll. In den AGB findet sich ein verbindlicher, jedoch wenig spezifischer Hinweis auf die "Fair Use Policy (FUP) Richtlinien für eine faire Nutzung (Stand vom 20-6-2000)", http://www.upc.at/agb/fup.shtml, worin zwar Grenzen für den Mail-Verkehr nachzulesen sind, das D/l-u/l-Gesamtvolumen aber unerwähnt bleibt. Auch die Nutzungsrichtlinien "chello professional" sowie "chello professional - Server Policy" schweigen sich aus. - Gibt's doch etwas in den Verträgen, oder hat der ISP an seine Kunden Mails versandt, in denen die Bestimmungen mitgeteilt bzw. aktualisiert wurden?
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Beitragvon hardliner » Mo 05 Jan, 2004 16:14

Ein Bekannter, der von CHELLO gekündigt wurde, hat mir das so erklärt:
Wenn man um etwa 30% mehr saugt als der Durchschnitt aller User am selben Knoten, hat man die Kündigung, da das "Netz erheblich beeinträchtigt wurde"!
Gruß
H.
Nachtrag: Im Kündigungsschreiben stand nur Verstoß gegen die AGB, durch Beeinträchtigung der Netzperformance. Kein Wort von Überschreitung irgend eines Limits. Mein Kumpel hat garantiert aber weniger als 10GB pro Monat gesaugt.
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Beitragvon WaJoWi » Di 06 Jan, 2004 11:02

hardliner hat geschrieben:Wenn man um etwa 30% mehr saugt als der Durchschnitt aller User am selben Knoten, hat man die Kündigung, da das "Netz erheblich beeinträchtigt wurde"!


Das wäre allerdings eine Frechheit!

1. Kann kein User nachprüfen wie hoch der Durchschnittstransfer ist (weder auf seinem Knoten noch im kompletten Netz).

2. Was ist, wenn durch irgendwelche Umstände der Durchschnittstransfer im Knoten unter 1GB liegt und man hat lediglich 1,5GB verbraucht - Kündigung?

Wie schon erwähnt: Chello darf kündigen, aber im Sinne des Kundenservice und zur Klarstellung sollten klare und überprüfbare Richtlinien gelten. Also wenigstens eine Warnmail mit dem Hinweis, dass man das Netz Übergebühr beansprucht hat und man seine Gewohnheiten ändern soll. Wenn man in den nächsten Monaten über einen Transfer von xxGB kommt behält man sich die Kündigung vor (oder so ähnlich).

Weit besser wäre IMHO eine Reduktion der Geschwindigkeit der Power-User, wenn das Netz (oder der Knoten) an seine Leistungsgrenze kommt.
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Beitragvon hardliner » Di 06 Jan, 2004 11:11

Genau darin liegt der Hund begraben. Und genau aus diesem Grund gibt CHELLO beim "classic-Paket" auch keine Grenzen an, um die User zum teureren Paket zu nötigen, bzw. gleich zu kündigen. Die genannte 10GB-Grenze gilt nur fürs teurere Chello+.
Gruß
H.
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Beitragvon erdie » Di 06 Jan, 2004 11:34

WaJoWi hat geschrieben: aber im Sinne des Kundenservice und zur Klarstellung sollten klare und überprüfbare Richtlinien gelten.


bei 200 000 + Kunden interessiert chello kein Kundenservice, finden sich ja noch immer genug deppen, die

a) unbedingt zu chello wollen
b) unbedingt bei chello bleiben wollen

WaJoWi hat geschrieben: Also wenigstens eine Warnmail mit dem Hinweis, dass man das Netz Übergebühr beansprucht hat und man seine Gewohnheiten ändern soll. Wenn man in den nächsten Monaten über einen Transfer von xxGB kommt behält man sich die Kündigung vor (oder so ähnlich).


gibt's eh...
...
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Beitragvon speeduser » Di 06 Jan, 2004 11:39

erdie hat geschrieben:
WaJoWi hat geschrieben: aber im Sinne des Kundenservice und zur Klarstellung sollten klare und überprüfbare Richtlinien gelten.


bei 200 000 + Kunden interessiert chello kein Kundenservice, finden sich ja noch immer genug deppen, die

a) unbedingt zu chello wollen
b) unbedingt bei chello bleiben wollen

WaJoWi hat geschrieben: Also wenigstens eine Warnmail mit dem Hinweis, dass man das Netz Übergebühr beansprucht hat und man seine Gewohnheiten ändern soll. Wenn man in den nächsten Monaten über einen Transfer von xxGB kommt behält man sich die Kündigung vor (oder so ähnlich).


gibt's eh...

wie wahr
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