jop, i werds glab i eh zahlen, wenns gericht entschiedn hat fahrt eh die eisenbahn drĂĽba
Nanana so is das wieder auch nicht.
Du hast einen Zahlungsbefehl bekommen, gegen den du binnen 4 Wochen Einspruch erheben kannst. Dort mĂĽsste ca. so ne Passage draufstehen "Aufgrund der nicht geprĂĽften Behauptungen ... Zahlungsbefehl erlassen"
Das ist standardmäßig so: Wenn du eine Klage einreichst, wird dir automatisch diese Klage samt Zahlungsbefehl zugestellt. Ob die behauptete Forderung existiert interessiert das Gericht nicht!
DAfĂĽr gibt es ja schlieĂźlich 4Wochen Zeit fĂĽr nen Einspruch!
Check mal deine Kontoauszüge, ob die geforderten Beträge von dir gezahlt worden sind oder nicht. Hinten auf dem Zahlungsbefehl hast ein Feld wo du Einspruch erhebn kannst, dort kannst nen Grund anführn und wennst Kontoauszuüge hast, die beweisen das du damals gezahlt hast dann leg von denen Kopien bei.
Und: So mir nichts dir nichts kann keiner Geld pfänden, bis es einmal so weit is vergeht einiges an Zeit. Etel müsste wieder nen Antrag stellen (vorausgesetzt sie gewinnen), der müsste wieder bewilligt werden und dir zugestellt werden, gegen den könntest dann wieder Einspruch erheben, bla bla bla
mfg Madtom