von Viper_XXL » Di 08 Jul, 2003 08:32
Nach heftiger Kritik von Seiten der Internet Service Provider wurde das Budgetbegleitgesetz 2003 angepasst. Ursprünglich war die steuerliche Absetzbarkeit von Breitband-Neuanschlüssen im Privatbereich ab dem 1. Juli 2003 vorgesehen, in der neuen Fassung wird die Absetzbarkeit durch die Steuerreform 2004 nun rückwirkend ab dem 1. Mai 2003 möglich.
Unter Breitbandtechnik fallen nach Definition des Gesetzgebers ständige Internetzugänge gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt, die eine Downloadbandbreite von mindestens 250 KBit/Sekunde aufweisen.
Für Firmen war die steuerliche Absetzbarkeit von Internetzugängen in Form von Betriebsausgaben immer schon möglich und wird es selbstverständlich auch bleiben.
Mit der Steuerreform sollen nun auch im Privatbereich die Ausgaben für Internetzugänge mittels Breibandtechnik als Sonderausgaben absetzbar werden. Die monatliche Grundgebühr ist bis zu einer Höhe von € 40,- absetzbar, die einmaligen Anschlusskosten bis zu € 50,-. Diese Sonderausgaben sind voll absetzbar und fallen nicht in den gedeckelten Sonderausgabentopf. Die Absetzbarkeit ist auch für Anschlüsse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners bzw. der Kinder gegeben.
Hoffe das hilft dir weiter....