Laut Aon-Homepage - das ist wohl die deutlichste offizielle Stellungnahme bis jetzt:
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Für die Berechnung und Verrechnung Ihres Datentransfers wird bei AonSpeed Internetzugängen derzeit nur der beschriebene „Download“ berücksichtigt , nicht jedoch jene Daten und Dateien, die Sie an den Server bzw. Host senden ("Upload"), z.B. beim Versenden von E-Mails und beim Erstellen bzw. Bearbeiten von Homepages. In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass aus der derzeitigen <b>Nichtverrechnung des "Uploads"</b> kein Verzicht auf eine zukünftige Verrechnung desselben abgeleitet werden kann.
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Können sie gern machen nur
- fällt dann für mich sicher ein Argument weg, gerade Aon als Provider zu nehmen
- sollten sie entgegen der Produktbeschreibung etwas nachverrechnen wollen so sollte das einer Beschwerde bei
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... tenservice standhalten. Dürfte dann wohl ein Masseneinspruch werden.
[Verschwörungstheorie: Sie suchen sich jene mit besonders großem Upload heraus und veranstalten wie bei Chello eine kleine Kündigungswelle - dieses Recht haben sie natürlich auch genauso wie ich kündigen kann]