von patos » Fr 20 Dez, 2002 06:38
Entbündelung heisst: Andere Firmen dürfen die Kupferdoppellader des Monopolisten mieten um von der Telefonzentrale aus mit eigenen Router Internet anzubieten.
Soll die TA ihre ganzen Geräte in doppelter Ausführung im Wahlamt haben, und eine entbündelte Variante anbieten??? Wieso sollte sie überhaupt die Leitung mieten wenn sie schon die selbe besitzt? Und ausserdem ist es nicht profitabler den Besitz eines Telefonanschlusses vorauszusetzen um ADSL anbieten zu können obwohl wir alle wissen dass es auch ohne geht (Inode) ?
Wenn die Datakom xDSL anbietet heisst es noch lange nicht dass es entbündelt ist. Ich zweifle stark daran dass sie eine andere Infrastruktur verwenden als die von der Muttergesellschaft zu Sonderkonditionen. Wettbewerbsverzerrung?
Was gibts da nicht zu verstehen?