Welche Vorschriften auf Firmenwebsite beachten ?

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Welche Vorschriften auf Firmenwebsite beachten ?

Beitragvon wikkinger » Fr 26 Dez, 2008 18:36

Ich hab jetzt eine ganz kleine Firmenwebsite fĂĽr unser Handelsunternehmen zusammen gezimmert und bin nun nicht sicher, ob ich vom rechtlichen Standpunkt her alles richtig gemacht habe oder ob wir uns vor Anwaltspost fĂĽrchten mĂĽssen.

1.)Beim Impressum z.B. habe ich die wichtigsten Daten reingeschrieben plus zusätzlich den Link zu den Wirtschaftskammer Daten gemacht.
Außderdem habe ich im Impressum einen längeren,veränderten und von woanders abgekupferten Text von Rechtshinweisen hineingeschrieben.

Dieser Text beinhaltet Hinweise das die Firma:
versucht hat die Informationen korrekt und vollständig zu halten
das man sich fĂĽr unbeabsichtige Fehler entschuldigt
Eine Haftung,Garantie für die Aktualität, Richtigkeit,usw der Infos kann nicht übernommen werden.
Gleiches gilt fĂĽr die verlinkten Websiten
Das Urheberrecht fĂĽr alles liegt sofern nicht anders angegeben bei der Firma
Falls doch durch fremdes Copyright geschĂĽtzter Inhalt, entschuldigt man sich und entfernt ihn sofort
Die Vervielfältigung von Infos, Verwendung von Texten,Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung

Was haltet ihr davon, braucht man solche Rechtshinweise oder ist es unnĂĽtzt oder fĂĽhrt so ein Text sogar selber zu rechtlichen Problemen?!

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2.) Ich will eine PDF Datei zum Download anbieten und auch die Worte "PDF" und "Adobe Reader" und die zugehörigen Logos verwenden und einen Link zum Adobe Reader Download abbieten.

Muss ich dafĂĽr extra bei Adobe um Erlaubnis anfragen oder haben das irgendwo schon geregelt?

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3.) Ich habe auch ein paar Links zu Unternehmen gemacht mit denen wir zusammen arbeiten.
Muss ich bei denen allen extra nachfragen ob ich zu ihnen verlinken darf?

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4.) Was gibt es sonst noch so an rechtlichen Fallen?
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Beitragvon lordpeng » Fr 26 Dez, 2008 18:46

>Was gibt es sonst noch so an rechtlichen Fallen?
passt zwar nur teilweise zum thema, aber eine empfehlung wäre es bsp. keine bilder (welcher art auch immer) von anderen websites zu klauen, AFAIK hat philips vor kurzem erst zahlreichen portalen (unter anderem auch geizhals.at) untersagt deren produktfotos zu verwenden

weiters kannst einen link auf die WKO seite der firma setzen ...

>Falls doch durch fremdes Copyright geschĂĽtzter Inhalt,
>entschuldigt man sich und entfernt ihn sofort
wird im fall von bildern ned unbedingt funktionieren ... wenn du bilder von einer website klaust und der rechteinhaber ein professioneller verwerter ist (bsp. bildagentur, fotograf, sonstwas in die richtung) - dann werden die bilder mit sicherheit in rechnung gestellt - davon leben die zuvor erwähnten gewerke - ein bekannter von mir (fotograf) sagt, das beste geschäft sind geklaute bilder (wenn ma halt drauf kommt)
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Beitragvon hotze_com » Fr 26 Dez, 2008 19:35

das hier war wirklich so schwer zu finden?
http://www.adobe.com/de/products/acroba ... ibute.html
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Beitragvon wicked_one » Fr 26 Dez, 2008 19:36

Wer kommt schon drauf das Adobe sowas auf ihre Website schreibt ^^
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Beitragvon hotze_com » Fr 26 Dez, 2008 19:38

hm, vielleicht weil sie schon von 736512 Nasen deswegen gefragt wurden? :-)
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Beitragvon wikkinger » Fr 26 Dez, 2008 22:01

Und was auf der Adobe Seite gilt jetzt fĂĽr Webseiten?
Logos und Symbole fĂĽr Adobe PDF und Adobe Reader herunterladen*
Um Kunden auf die Verfügbarkeit von Dokumenten im Adobe PDF-Format hinzuweisen, können Sie das Adobe PDF-Symbol sowie das Logo „Get Adobe Reader“ auf Ihrer Website verwenden.

Hinweis: Drittanbieter sind verpflichtet, auf ihren Websites für den Download von Adobe Reader einen Link zur Website von Adobe einzufügen. Das unabhängige Bereitstellen des Produkts ist nicht zulässig.

Reicht da laut diesem Absatz einfach Logo und Link einfĂĽgen oder muss ich denen irgendwie bescheid geben?
Und ist eigentlich das Wort "PDF" irgendwie geschĂĽtzt oder kann ich zumindest das einfach so im Text benutzen?
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Beitragvon wicked_one » Fr 26 Dez, 2008 22:12

Ich denke, indem du die Logos herunterlädst sagst eh schon bescheid ^^

Ich finde erstaunlich wie präzise die Antwort auf deine Fragestellung hin passt.
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Beitragvon diskette » Fr 26 Dez, 2008 22:17

Hast nicht alles gelesen oder
Quelle:http://www.adobe.com/de/products/acrobat/distribute.html
Hinweis: Wenn Sie Besucher Ihrer Website zum Download des kostenlosen Adobe Reader von der Adobe-Homepage weiterleiten möchten, müssen Sie die Vereinbarung zur Weiterverteilung von Adobe Reader nicht unterzeichnen. Auch das Symbol „Get Adobe Reader“ kann ohne vertragliche Vereinbarung heruntergeladen werden.
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Beitragvon wikkinger » Fr 26 Dez, 2008 23:38

Tja, bin wohl zu lange vorm PC gesessen.

Was sagt ihr ausĂźerdem zu meinen anderen Fragen?
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Beitragvon hotze_com » Sa 27 Dez, 2008 00:28

wikkinger hat geschrieben:Was sagt ihr ausĂźerdem zu meinen anderen Fragen?


§ 5 ECG
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Beitragvon al » So 28 Dez, 2008 15:56

In welcher Situation was alles veröffentlich werden muß, hatte ich schon mal zusammengestellt:

http://www.vibe.at/begriffe/impressum.html

/al
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Beitragvon wikkinger » So 28 Dez, 2008 23:53

Ja danke, aber das ist mit den Wirschaftskammer Link hoffentlich ausreichend erfĂĽllt.

Ich hoffe hier eher noch auf ein paar Tipps bezĂĽglich rechtlicher Fallen von prof. Website Entwicklern die jeden Tag mit sowas zu tun haben.
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Beitragvon hotze_com » Mo 29 Dez, 2008 18:56

uaja .. die "Profis" werden dir empfehlen dass du unbedingt den Haftungsausschluss gem. der Eintscheidung des LG Hamburg inkludierst.

oder anders: du musst ganz genau nur den § 5 ECG einhalten, sonst nix.
hotze_com
 

Beitragvon al » Mo 29 Dez, 2008 22:48

hotze_com hat geschrieben:uaja .. die "Profis" werden dir empfehlen dass du unbedingt den Haftungsausschluss gem. der Eintscheidung des LG Hamburg inkludierst.

bruha...

hotze_com hat geschrieben:oder anders: du musst ganz genau nur den § 5 ECG einhalten, sonst nix.

Naja, Du mußt schon die anderen Gesetze auch einhalten, und da gibt's halt einschlägig noch das MedienG. Drum gibt's da die erwähnte Seite, weil das nicht so ganz durchsichtig ist, wann man genau wieviel angeben muß. Für die "I bin I" Website zur reinen Selbstdarstellung reicht als Privatmann eben Name und Wohnort.

/al
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Beitragvon wikkinger » Fr 02 Jan, 2009 05:22

Mit Tipps das ich einfach die Paragraphen und Gesetze einhalten soll kann ich viel anfangen.
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