Hi!
Ich frage mich, wie die RTR auf sowas Blödes kommen kann, bei einer VoIP - Rufnummernportierung einen Internetzugang vom selben Provider zu verlangen.
Angeblich wegen der Garantierung der Standortbindung, um Notrufe EINWANDFREI lokalisieren zu können...
Naja, aber selbst WENN ich einen Anschluss vom selben Provider habe, kann ich das VoIP - Kastl an JEDEM beliebigen anderen Internetanschluss verwenden.
Als Gewährleistung kann der Internetzugang somit nicht dienen...
Adresse wär da schon besser....
GruĂź,
Bernhard