Diverse Fragen (unverkürzter EEN, CLIP, Vergebührung)

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Diverse Fragen (unverkürzter EEN, CLIP, Vergebührung)

Beitragvon WaJoWi » Di 15 Aug, 2006 16:19

Habe ich ein Recht auf einen unverkürzten Einzelentgeltnachweis (EEN) bei VOIP von Yesss und darf die Bereitstellung eines unverkürzten EEN etwas kosten (verkürzter wäre gratis)?

Weiters würde mich interessieren ob die Übertragung von Rufnummern (CLIP) im Festnetz bzw. bei VOIP geregelt ist. Normalerweise werden nationale Rufnummern mit 01x für Wien oder 0664x für A1 übermittelt und internationale Anrufe mit 0049x für Deutschland (als Beispiele). Ist es auch zulässig im Festnetz die Nummern z.B. mit +43664x oder +49x zu übertragen? Yesss macht das leider so und mein analoges Telefon kann mit dem Plus-Zeichen nichts anfangen.

Letzte Frage: Wieso dürfen die Provider für 0720 und 0780 Nummern verlangen was sie wollen? Sollten diese nicht zum Festnetz-Inlandstarif erreichbar sein? Manche verlangen ja Fantasiepreise die die Entwicklung von VOIP nur behindern!
Zuletzt geändert von WaJoWi am So 17 Sep, 2006 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon medice » Di 15 Aug, 2006 16:55

bzgl der minutengebühren zu 0720 bzw 0780 gibts hier schon zig Threads...
Mfg
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Erfahrungen

Beitragvon WaJoWi » So 17 Sep, 2006 18:30

Viele Antworten gab es in einem Monat ja nicht. Im speziellen handelt es sich um Yesss! und ich habe schon mehrfach versucht eine Lösung zu finden. Jetzt möchte ich mal meine Erfahrungen in diesen und anderen Fragen mit Yesss! zusammenfassen:

Die Vorgeschichte:
Seit Anfang August sind wir Kunde bei der Firma Yesss!. Meine Frau und ich sind keine Vieltelefonierer und hatten neben dem Festnetz zwei TakeOne-Handys (alter Tarif). Vor einiger Zeit haben wir uns zu Inode entbündeln lassen. Nachdem Inode ab Oktober massive Gebührenerhöhungen und eine schlechtere Taktung einführt, haben wir uns nach einer Alternative umgesehen. Festnetz sollte VoIP werden und da wir damit unsere alte Nummer verlieren würden, bot es sich auch gleich an die Handys mit einer neuen Nummer auszustatten. Yesss! bietet das alles aus einer Hand zu relativ günstigen Preisen. Vor allem jetzt, ein Vertrag ohne Grundgebühr – das richtige für uns! Also zwei SIM-Karten bei Hofer gekauft und über das Internet gleich für Yesss!+V angemeldet. Zeitgleich erfolgte die Anmeldung für WebFon. Um auch weiterhin einen unverkürzten Einzelentgeltnachweis (EEN) zu erhalten (wie ich ihn schon jahrelang bei verschiedenen Unternehmen hatte), habe ich gleich eine Erklärung dazu mit der Anmeldung abgesendet und auch angegeben, dass unsere Rufnummern im öffentlichen Teilnehmerverzeichnis eingetragen werden sollen.

Die Probleme:
Telefonieren (das wichtigste) geht sowohl bei den Handys als auch bei WebFon ohne Probleme. Die erste Enttäuschung war, dass man weder bei den Handys (schon mit Vertrag) noch bei WebFon eine Rufumleitung einrichten konnte. Auch der Anrufbeantwortertext bei WebFon lässt sich nicht ändern. Bei anderen Anbietern sind das Standardfunktionen die Yesss! leider nicht bietet. Auch die Rufnummernübermittlung bei WebFon entsprach nicht dem Standard für Festnetztelefonie. Das wurde aber nach ein paar Wochen, nach mehreren Hinweisen von mir, geändert. Leider kann man sich bei WebFon nur einmal von einer Stelle aus anmelden, was ein Parallelläuten verhindert und auch nur ein Gespräch erlaubt. Bei anderen VoIP-Anbietern stellt das kein Problem dar wie ich mittlerweile erfahren habe.

Als nach einiger Zeit unsere EEN noch immer verkürzt dargestellt wurden, habe ich bei Yesss! einmal nachgefragt. Dort steht man auf den Standpunkt, dass dies so sein müsse weil das von der RTR so verlangt wird. Das stimmt, allerdings räumt das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Möglichkeit ein diesen unverkürzt anzufordern indem man eine Erklärung abgibt, dass alle Nutzer des Anschlusses über diesen Umstand informiert werden - was ich ja getan habe. Yesss! weigert sich aber einfach diesen unverkürzt zur Verfügung zu stellen. Der Geschäftsführer, Herr Josef Mayer, ist der Meinung, dass das TKG dem Anbieter die Wahl lässt dieses Service zu bieten. Außerdem wäre das mit zu hohen Kosten verbunden. Ich habe die Zuständige Person bei der RTR diesbezüglich gefragt, und dort ist man der Meinung, dass der Anbieter sehr wohl verpflichtet ist einen unverkürzten EEN nach Vorlage der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Da das alle anderen Anbieter (auch Billiganbieter) die ich kenne schaffen ohne in Konkurs zu gehen, kann das für ein Telekomunternehmen wohl nicht so schwer und teuer sein.

Natürlich habe ich nach einigen Wochen auch einmal bei Herold nachgesehen ob dort unsere Nummern eingetragen sind – leider nicht, man findet nur die alte ungültige Nummer. Bei Herold kann man aber selbst keine Änderung beantragen. Herold bezieht die Daten von der Telekom Austria. Also habe ich dort angefragt. Die haben keine Daten von Yesss! weil kein Vertrag besteht. Nach Auskunft von Herrn Mayer hält Yesss! alle Daten zur Verfügung, die Auskunftsdienste müssten die Daten nur anfordern. Der mit dieser Thematik befasste Mitarbeiter bei der RTR bestätigt das, meint aber auch, dass es im Interesse von Yesss! liegen müsste, dass die Daten angefordert werden. Es ist also Verwunderlich, dass Yesss! bislang keine Schritte unternommen hat damit die Daten bei der TA und somit bei Herold landen. Angeblich hat die TA nun bereits Kontakt mit Yesss! diesbezüglich aufgenommen. Es besteht also noch Hoffnung.

Im sehr versteckten Online-Telefonbuch von Yesss! sind von unseren drei Nummern aber nur eine zu finden gewesen. Das verspricht für die Zukunft nichts Gutes. Also wieder mit Yesss! Kontakt aufgenommen. Die zweite Handynummer wurde nach einigen Tagen nachgetragen, doch die WebFon-Nummer findet sich immer noch nicht im Verzeichnis. Dabei hat mir der Geschäftsführer persönlich versichert, dass alle Nummern (außer Geheimnummern) bereit stehen! Schon vor einigen Wochen wurde mir versichert, dass sich die Geschäftsführung mit mir deswegen in Verbindung setzt. Doch bis jetzt hat sich niemand gemeldet und auch bei telefonischer Nachfrage wurde ich immer nur abgewimmelt. Gemäß (der eher uninformierten) Hotline, werden nur Handynummern mit Vertrag in das Verzeichnis aufgenommen. Also keine WebFon-Nummern und auch keine Nummern von Wertkartenhandys. Laut TKG darf hier aber kein Unterschied gemacht werden! Wenn jemand einen Eintrag seiner Nummer wünscht, muss der Anbieter das durchführen. Also auch bei Wertkartenhandys und bei VoIP-Nummern.

Es gibt in Österreich ein Reglement an das sich alle Telekomanbieter zu halten haben, Yesss! ist offensichtlich nicht Willens sich an das Telekommunikationsgesetz zu halten! Auch als Billiganbieter muss man sich an Gesetze halten und sollte den Kunden Support bieten. Als Kunde sollte man auch davon ausgehen können, dass Funktionen (z.B. Rufumleitung, konfigurierbare Boxtexte,…) die schon jahrelang am Markt etabliert sind auch bei einem Diskonter wie Yesss! zur Verfügung stehen. Gut, als reiner Telefonieanbieter muss man bei Yesss! auf Datendienste verzichten. Das wusste ich schon vorher, doch dass viele andere Funktionen die gesetzlich verankert sind oder schon seit Jahren in der Sprachtelefonie etabliert sind nicht geboten werden, konnte ich nicht ahnen.

Leider stellt sich Yesss! seit Wochen taub und versprochene Rückrufe erfolgen nicht. Meine Erfahrungen sollen anderen auch dazu dienen ihre eigenen Schlüsse zu ziehen und eine Entscheidungshilfe bei der Wahl des Telekomanbieters sein. Wenn Ihr ähnliche Erfahrungen (mit Yesss! oder einem anderen Anbieter) in letzter Zeit gemacht habt, oder positives berichten könnt, ist mir das auch willkommen.
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Beitragvon dreamcatcher73 » So 17 Sep, 2006 18:39

Also statt "Yesss!" lieber "Ja natürlich".

Freundliche Grüsse
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Re: Erfahrungen

Beitragvon Bender » Do 21 Sep, 2006 22:33

@WaJoWi

Sehr brauchbarer Bericht. — Danke!

Nach meinem Begreifen wie meiner persönlichen Erfahrung wird die Regulierungsbehörde dann tätig, wenn von betroffener (rechtssuchender) Seite Unterlagen übermittelt werden, die einen Sachverhalt ausreichend schlüssig zu dokumentieren vermögen. Dazu gehört auf jeden Fall Kopiertes jener Stellungnahme/-n, mit welcher/-n der Diensteanbieter das Ansinnen des Kunden abweist.

Die im Posting angeführten, von Kundenseite im Vorfeld erlangten Kenntnisse sollten in Form einer zu belegenden Korrespondenz die Regulierungsbehörde in den zutreffenden Punkten zum Handeln veranlassen.
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Beitragvon WaJoWi » Sa 23 Sep, 2006 10:52

Ich hatte nun eine längere telefonische Aussprache mit GF Mag. Josef Mayer. Es wurden einige Missverständnisse ausgeräumt und so wie es aussieht, werde ich (und alle die es betrifft) bald die Rufnummern sowohl bei Yesss! als auch bei Herold abrufen können.

Es war wohl auch ein Fehler meinerseits, anzunehmen dass die Yesss!-Hotline absichtlich meine WebFon-Nummer nicht an meinen Bekannten gegeben hat. Es passieren halt überall Fehler.

Zwar bekomme ich auch in Zukunft keine unverkürzten EEN, aber dieses "Problem" habe ich nun anders gelöst, sodass mir das nun nicht mehr so wichtig ist...
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