Es geht hier ja nicht um den Produktpreis, sondern um eine abgegebene Garantie! Wird das Produkt keine zwei Wochen vor Garantiezusage bestellt und erst nach der Garantiezusage geliefert, dann kann ich als Konsument in der Regel davon ausgehen, dass diese Garantie auch für mich Gültigkeit hat. Eine Garantie beginnt normalerweise mit Übergabe des Produktes zu laufen.
Abgesehen davon, hätte ich nach Bestellung ein Rücktrittsrecht gehabt (Fernabsatzgesetz). Hätte ich am 1.7. gewusst, dass mir die Garantie im Bedarfsfall nicht zuerkannt wird, hätte ich davon Gebrauch gemacht.