al hat geschrieben:AuĂźerdem sollte man sich vor dem Versand die Frage stellen, ob diese 700 wirklich alle zugestimmt haben, den Fragebogen bekommen zu wollen... (es gibt da so Dinge wie TKG, ECG-Liste...) Bei einer ML gibt's diese Fragestellung nicht, weil da tragt man sich selber ein (und ggf. auch wieder aus).
Wie heissts im § 107 des TKG so schön: "... Die Zusendung einer elektronischen Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist unzulässig, wenn die Zusendung an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist ..." Mich hats da schon mal erwischt - ich war der Meinung dass diese Regelung nur auf Mails von Firmen an Privat zutrifft. Denkste - hat mich damals € 100,00 gekostet, Strafrahmen ist aber um Einiges höher.
In meinem Fall war die Aussendung dem Provider, gegen den es ging, ein Dorn im Auge - er hat Postfächer seiner Kunden nach meiner Mail durchforstet und dies dann zur Anzeige gebracht. Na ja - ich hab dafür jetzt Namen und Anschrift dieser gut 800 Personen